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Wie schnell darf überholt werden....????

  • Gelöschter Benutzer
  • 14. Februar 2008 um 19:25
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 14. Februar 2008 um 19:25
    • #1

    Hallo liebe Net(ties, :) neulich schoß mir diese Frage durch den Kopf, da ich mich (an besagter Stelle auf einer Landstrasse) an den Blitzer dort erinnert fühlte. Ich wurde dort, wo 100 km/h erlaubt waren und es fast 1 KM stur geradeaus ging, :wall: (hier oben ham' wir so was dauernd) beim Überholen eines PKW, der mit ca 90km/h vor mir trödelte, :biggthumpup: geblitzt. :oops: Nach Abzug der üblichen 3 km/h Meßtolleranz waren es noch 106 km/h und 30 Euronen weniger auf meinem Konto. :( Das Bild wurde "geschossen"(also ich sah den roten Blitz), als ich noch auf der Gegenfahrbahn war.....also voll im Überholvorgang. Die Aufmerksamen unter euch haben richtig bemerkt, dass ich mich in meiner Blechdose(einem CRX) befand, denn mit dem Bike hätten die Sherrifs ja nix von mir gehabt :oops: Wie schnell darf also nun die eigene Geschwindigkeit ÜBER die erlaubte erhoben werden, um ein "Hinderniss"oder zu überholen, dass selbst nur knapp unter diesem Limit fährt??? :-? :-? :-? Gibt es hier vielleicht sogar ein paar Antwälte oder Sherrifs, die sich i.S. Verkehrsrecht auskennen?

  • BlueMan
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    • 14. Februar 2008 um 19:31
    • #2

    100 erlaubt > 100 fahren :-x :evil: :-x Gruß, Frank

    __________________________________________________________________

    Ich würde niemals behaupten, dass ich perfekt bin.

    Denn um ehrlich zu sein, bin ich sogar ganz weit weg davon.

    Ich bin einfach ich selbst und das ist auch gut so.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 14. Februar 2008 um 19:34
    • #3

    Wo 100 ist, ist 100 .. nennt sich ja nicht umsonst "zulässige Höchstgeschwindigkeit". Also darf man beim Überholen auch nur max. 100 fahren. Und wenn abzusehen ist, dass bei nichtüberschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Überholweg zu lang wird, muss man halt hinterherzockeln oder halt Bußgeld zahlen wenn man erwischt wird, dass man zu schnell fährt. Ist wirklich ganz simpel.



    editiert von: Dolmant, 14.02.2008, 19:48 Uhr

  • triplewolf
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    22
    • 14. Februar 2008 um 19:43
    • #4

    Es gibt da noch eine Vorschrift wegen der "Mindestdifferenzgeschwindigkeit" die vorhanden sein muss um überhaupt überholen zu dürfen, bin mir nicht ganz sicher glaube aber zu wissen, dass diese sogar noch gestaffelt nach gewissen Kriterien ist, Typ des KFZ wie Pkw od. Lkw . Und die zulässige Höchstgeschwindigkeit darf auch nicht überschritten werden.

  • beiker
    Gast
    • 14. Februar 2008 um 19:47
    • #5

    Klarer Fall: 103 :evil:

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 14. Februar 2008 um 20:03
    • #6
    Zitat von beiker

    Klarer Fall: 103 :evil:

    Ha Ha .. haste Recht. Wohl dem, der ein Digitaltacho hat wie? ;)

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 14. Februar 2008 um 20:05
    • #7

    ..... Die 103 schön und gut......aber nur für den NORMAL-FALL geltend. :oops: Das mit der Mindestdifferenzgeschwindigkeit klingt dennoch vielversprechend. 8-) Muss nicht im Falle eine Falles, ein Richter abwägen, ob es sicherer war lieber mehr Gas zu geben (somit in diesem 1 Fall erlaubt), wenn man sich z. B. verschätzt hat, als mit der maximal erlaubten Geschindigkeit einen Crash zu riskieren??? So etwas wie SICHERHEIT vor ORDNUNGSWAHN Ich hatte schon mal den Fall (mit 'nem alten Diesel-Benz /8 , dass mich ein LKW auf der Autobahn(im Winter ) nicht überholen lassen hat....der hat richtig Ärger bekommen..und die Beamten hatten damls kein Problem, das ich, um mich aus dem Gefahrennereich seinens neben mir zu schlingern beginnenden LKWs , mit deutlicher Überschreitung der erlaubten 80 (Baustelle) in Sicherheit brachte. :D :roll: :-O Es muus doch auch dafür eine Regelung geben...??

  • caponord
    Gast
    • 14. Februar 2008 um 20:27
    • #8

    Musst deutlich schneller sein darfst aber nicht die Höchstgeschwindigkeit überschreiten......

  • Bulldog60
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    125
    • 14. Februar 2008 um 20:27
    • #9

    Jo Das hätte ich auch so gesagt Genau so wie Biker es richtig gesagt hat Wuff Andy ( Mister Mumm )

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 14. Februar 2008 um 20:32
    • #10
    Zitat von Sunny1100

    ..... Die 103 schön und gut......aber nur für den NORMAL-FALL geltend. :oops: Das mit der Mindestdifferenzgeschwindigkeit klingt dennoch vielversprechend. 8-) Muss nicht im Falle eine Falles, ein Richter abwägen, ob es sicherer war lieber mehr Gas zu geben (somit in diesem 1 Fall erlaubt), wenn man sich z. B. verschätzt hat, als mit der maximal erlaubten Geschindigkeit einen Crash zu riskieren??? So etwas wie SICHERHEIT vor ORDNUNGSWAHN Ich hatte schon mal den Fall (mit 'nem alten Diesel-Benz /8 , dass mich ein LKW auf der Autobahn(im Winter ) nicht überholen lassen hat....der hat richtig Ärger bekommen..und die Beamten hatten damls kein Problem, das ich, um mich aus dem Gefahrennereich seinens neben mir zu schlingern beginnenden LKWs , mit deutlicher Überschreitung der erlaubten 80 (Baustelle) in Sicherheit brachte. :D :roll: :-O Es muus doch auch dafür eine Regelung geben...??

    Klar gibt es da eine Regelung für :D §5 StVO http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php http://www.gib-acht-im-verkehr.de/unfall/2.5.3.php



    editiert von: Dolmant, 14.02.2008, 20:36 Uhr

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