Hallo zusammen, ich bin kürzlich mit deinem Anhänger auf der Autobahn unterwegs gewesen. Dort soll ich dann im Überholverbot überholt haben. Ist möglich - aber sei's drum. Ich war nun mit dem Auto meiner Frau unterwegs. Da es hier um 40,-¤ und 1 Punkt geht kam ein "Anhörungsbogen". Kann mir jemand die Möglichkeiten nennen, die ich habe ?!? ... falls ich denn welche habe ?!?! Danke
Überholt im Überholverbot - muß meine Frau mich der Polizei nennen ?
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Hi LLosch ! Deine Frau muss nur als Halterin des Fahrzeuges ihre Personalien angeben, dazu ist sie verpflichtet...sonst nichts draufschreiben!!!.... Dann kommt vermutlich ein Bußgeldbescheid, gegen den ihr Widerspruch einlegen könnt..... Deine Frau hat ein Zeugnisverweigerungsrecht....sie muss dich nicht belasten! Mit der Anordnung der Anhörung beginnt die Verjährungsfrist....nach 12 Wochen ist die Angelegenheit verjährt...also falls bis dahin nichts kommt, ist die Sache hinfällig....
Drück dir die Daumen..
Liebe Grüße
Andrea :winke: -
Kann mir jemand die Möglichkeiten nennen, die ich habe ?!? ... da gibt es natürlich noch eine Möglichkeit, mache ich auch immer einfach zahlen und abhaken
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Gruß
Jürgen -
M.E. ein gefährlicher Tip von @ALIBI, da gibt es nämlich noch die "häßliche Behördenmöglichkeit" der Auferlegung eines Fahrtenbuchs
!!!
Ich stimme sprinty zu: zahlen und durch
Mit sportlichem Gruß
PeterS.ausW 
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Deine Frau muss nicht sagen, wer den Wagen zu dem betr. Zeitpunkt benutzt hat, sie muss aber auf Anfrage sagen, wer ihn überhaupt außer ihr benutzt. Bist Du der einzige (oder der einzige nahe Verweandte) und beruft sie sich auf ihr Verweigerungsrecht, hat man Dich schon. Sie kann auch sagen, dass mehrere den Wagen fahren und sie sich nicht erinnert, wer den Wagen zu dem betr. Zeitpunkt gefahren hat. Liegen weniger als drei Wochen zwischen Vergehen und Eingang des Anhörungsbogens bei ihr, kann ein Fahrtenbuch auferlegt werden. Länger als drei Wochen muss sie sich das aber nicht merken.
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@ LLosch Wenn dir das erstmalig passiert ist, wird deine Frau (wahrscheinlich) nicht gleich dazu verdonnert, ein Fahrtenbuch zu führen. Falls doch, ......Fahrtenbücher sind Halter gebunden, .......einfach das Auto auf deinen Namen umschreiben. Erstmal abwarten, was wird.
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Hey ich noch mal....ja die Auferlegung eines Fahrtenbuches ist zwar möglich, wird aber so gut wie nie gemacht....vorallem nicht bei einem einmaligen Verkehrsverstoß....( aber das könnt nur ihr beurteilen
*lach*..)....außerdem ist ein Fahrtenbuch ja nicht rückwirkend zu führen und wird auch nur zeitlich begrenzt auferlegt...falls überhaupt........das sollte auch keine Anleitung sein, sich aus einem tatsächlich begangenen Verkehrsverstoß rauszureden... :-O ....dafür steh ich auf der falschen Seite ;-)....aber die Frage war ja, ob deine Frau aussagen muss.....NEIN, das muss sie nicht....und sie muss sich auch nicht erinnern, wer ihr Fahrzeug möglicherweise zum besagten Zeitpunkt benutzt hat...... wenn man das nicht eindeutig nachweisen kann (z.B. anhand eines PORTRAITS), wer gefahren ist, dann habt ihr gute Chancen, dass das Bußgeldverfahren eingestellt wird....
und ihr auch um ein Fahrtenbuch rumkommt....wenn ihr also Punkt und Bußgeld eventuell umgehen wollt.....dann befolgt meinen Rat ;-)....natürlich könnt ihr auch den Punkt kassieren und zahlen
Lieben Gruß
Drea 8-) -
Ja, wegen einem Punkt würde ich, wenn's der erste ist, auch nicht unbedingt alle Hebel in Bewegung setzen, um den abzuwenden. Anders sähe es natürlich aus, wenn der verhindert, dass ein ganzes Körbchen voller Punkte, die kurz vor dem Verfallen stehen, dadurch erhalten bleibt. Gruß Steffen
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:-? ich versteh das nicht, wenn ich gegen richtlinien verstoße dann stehe ich dafür auch ein, da wird nicht diskutiert oder nach ausreden oder " tricks" gefragt. zahlen und beim nächsten mal eben aufpassen.
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Hey Peter du alter Moral-Apostel.... :lol: klar...prinzipiell stimm ich dir vollkommen zu.....wenn ich Mist baue, dann muss ich auch dafür gerade stehen.....*lach*...der Italiener würde sagen.....wer AMORE sagt, muss auch BAMBINI sagen
....allerdings gibts wirklich Situationen, in denen man sich seines Verstoßes gar nicht bewußt ist....(mir neulich selbst passiert, dass ich auf einer mir vollkommen fremden Autobahn in den hohen Norden auf einmal an einem Schild Tempo 80 aufgehoben vorbeigerauscht bin....und mich wirklich gefragt habe, wo da eine Geschwindigkeitsbegrenzung vorausgegangen sein soll :-? ....ich hab schlichtweg keine gesehen..... 8-) :lol: .... soll ja nix entschuldigen, aber wenn ich mir keiner Schuld bewußt bin...und so schreibt LLosch das ja, würd ich schon erst mal nix zugeben bis mir jemand das Gegenteil beweist..... :roll: ....
Außerdem ist das bei nem PKW mit Anhänger glaub ich auch schnell mal passiert wenn man nur selten mit Hänger fährt, dass man total vergisst, dass der noch hintendran hängt und bei nem Überholverbot das nur für LKW und PKW mit Anhänger gilt einfach nicht dran gedacht hat, man sitzt ja im Auto und nicht im Führerhaus eines LKW :roll: .... :lol: :lol: :lol: ....OK...Scherz beiseite.....so was sollte natürlich nicht vorkommen.....und bevor nun die Haarspaltereien losgehen.....jeder sollte sich mal an seine Nase fassen....der schon mal mit dem Mopped zu schnell unterwegs war (sind wir nicht alle kleine Sünderlein :roll: ...).... :lol: ...(also nun alle gemeinsam ...1,2,3...
:lol: ) Wie war das bei Life of Bryan mit der Steinigung? sie wars,sie wars.....ER WARS.....
:lol: :lol:
solange niemand gefährdet wurde sollte man aus ner Ameise keine Wanze machen :lol:
LLOSCH....tu was du für richtig hältst
GGLG Drea 8-)
editiert von: ALIBI, 15.12.2007, 20:39 Uhr -
hallo drea, vielen lieben dank für das tolle kompliment.....
ich habe mit keinem wort gesagt oder geschrieben das mir nicht auch tempoverstöße, parkverstöße o.ä. passiert sind.
klar ist halt so, aber ich für meinen teil zahl den zettel und gut ist das.
aber wahrscheinlich mache ich das falsch....... 

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Die Auferlegung eines Fahrtenbuchs wird nicht Automatisch fällig,wir haben das Spiel bei einem Wagen ca 2 mal gemacht,und haben da nie wieder was von gehört,ist halt zu überlegen ob das einem das Wert ist 40 Euro und der eine Punkt ist ja noch zu verschmerzen,und nach 2 Jahren ist der Punkt ja auch weg, gruss gerry76
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Dann müssten aber die Einsteher immer zur Polizei fahren und sich selbst anzeigen, wenn sie z.B. mal zu schnell fahren! Oder muss man für seine Fehler nur einstehen, nur wenn man erwischt wird? Dann ist der Fehler, für den man einstehen muss, gar nicht das Zu-schnell-Fahren, sondern das Sich-erwischen-Lassen? Das ist dann aber auch eine seltsame Moral. Das degradiert das ein bisschen zu einem Spiel mit selbstauferlegter Verlierer-Buße. Ich glaube, die ganze Sache mit dem Einstehen wird da ein bisschen verwechselt mit dem Einstehen für einen Schaden, den man bei einem anderen angerichtet hat und den man ggfs. natürlich wieder gutmachen muss. Selbstverständlich egal ob man erwisccht wird oder nicht. Grüße Steffen
editiert von: Stjopa, 15.12.2007, 20:31 Uhr -
Klasse Diagnose Steffen
Ich bin begeistert 8-)
Gruss beiker -
Ich hatte jetzt eine ähnliche Sache am Bein... ...Waren im Aug. mit dem Auto der Schwägerin und einem geliehenen Anhänger mit den Moppeds in den Dolo's. Bin dann wohl auf der BAB zwischen Nürnberg und München mit 100 geblitzt, aber nicht angehalten worden. Habe es auch selbst gar nicht bemerkt. Anhörungsbogen ging an die Schwägerin. Die hat dann auch brav mitgeteilt, wer das Auto zum fraglichen zeitpunkt hatte. Dann kam ein Anhörungsbogen an mich, den ich aber einfach unbeantwortet gelassen habe. Einige Wochen später dann der Bußgeldbescheid 40¤ 1. + Verwaltungsgeb. Da habe ich dann Widerspruch eingelegt. Es gab 2 Beweisfotos (wahrscheinlich nur Frontfotos) und das Kennzeichen des Anhängers tauchte nirgends auf, war also scheinbar nicht erfasst worden. Deshalb habe ich auf unvollständige Datenerhebung und 9. Ausnahmeverordnung zur StVO abgestellt. Heute kam das Einschreiben: "Verfahren eingestellt" Wenn das Kennzeichen des Anhängers nicht festgestellt wurde hast Du ggf. gute Chancen auf unvollständige Datenerhebung, eine Einstellung zu erreichen. LG Udo

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Da gabs mal nen Spezialisten, der mit seinem Benz aufs Präsidium gefahren ist und sagte: Hey Sherriff`s die Säcke ham mir meinen Stern geklaut (Mercedesstern). Die Folge: Führerscheinentzug wegen Trunkenheit am Steuer (2Promille) Zahl die Kleinigkeit, irgendwann triffst mal nen netten Grünen, der dich wegen was schlimmeren laufen lässt!! Bikergruß
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Nimm es Sportlich, teil es einfach durch die vielen male wo sie dich nicht erwischt haben. Gruß Kurt

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...da gibt es einen, der lebt nach folgender Lebeneinstellung :roll: ...ich freue mich wenn es regnet :-? ...denn wenn ich mich darüber ärgere scheint auch nicht die Sonne
Gruß Tota... -
Zitat von boones
[quote] Zahl die Kleinigkeit, irgendwann triffst mal nen netten Grünen, der dich wegen was schlimmeren laufen lässt!! Bikergruß
DEN möchte ich mal erleben... Ich würde es machen wie Alibi empfiehlt. Hat bei mir in ähnlicher Situation problemlos funktioniert. viel Erfolg struky
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Heute kam das Schreiben, daß das Verfahren eingestellt ist !













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