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Motorrad als "Dienstwagen"

  • kuhtreiber
  • 10. August 2007 um 10:08
  • kuhtreiber
    Gast
    • 10. August 2007 um 10:08
    • #1

    Kann mir jemand sagen, ob es möglich ist, anstelle eines Firmenwagens zur persönlichen Nutzung auch ein Firmenmotorrad mit persönlicher Nutzung mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren? Ich will nicht ne Blechdose vor der Tür, die ich dann doch nicht nutze. Sitz doch lieber täglich auf dem Bock! Was sagt das Finanzamt dazu? :-?

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 10. August 2007 um 10:33
    • #2

    Klar kannste. Gewerbliche Nutzung > 50 % 1 % Regelung oder Fahrtenbuch Wenn Du Motorrad, Arbeitsbereich und Witterung unter einen Hut kriegst, viel Spass! Wenn das Wetter und die Termine passen, fahr ich auch mit dem Motorrad. Das Nützliche und das Notwendige mit Spass verbinden zu können ist doch die Quadratur des Kreises. Oder? Timmi

  • bonneville
    Gast
    • 10. August 2007 um 11:20
    • #3

    Hallo, ich hatte sechs Jahre das Motorrad als Dienstfahrzeug gemeldet, zusätzlich zu einem PKW. Motorrad mit 1%-Regelung und PKW mit Fahrtenbuch. Jetzt hat sich aber die 1%-Regelung geändert. Da muss jetzt auch ein Fahrtenbuch geführt werden, zumindest zeitweise um die betriebliche Nutzung nachzuweisen. Llange Urlaubsfahrten und eher kurze betriebliche Fahrten können dadurch die Annerkennung durchs Finanzamt gefährden. Alles ist also erstmal ein Problem des Arbeitgebers. Grüße, Kurt

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 10. August 2007 um 12:21
    • #4
    Zitat von bonneville

    Hallo, ich hatte sechs Jahre das Motorrad als Dienstfahrzeug gemeldet, zusätzlich zu einem PKW. Motorrad mit 1%-Regelung und PKW mit Fahrtenbuch. Jetzt hat sich aber die 1%-Regelung geändert. Da muss jetzt auch ein Fahrtenbuch geführt werden, zumindest zeitweise um die betriebliche Nutzung nachzuweisen. Llange Urlaubsfahrten und eher kurze betriebliche Fahrten können dadurch die Annerkennung durchs Finanzamt gefährden. Alles ist also erstmal ein Problem des Arbeitgebers. Grüße, Kurt

    Das ist meines Wissens so nicht richtig. Die Überlassung eines Firmenwagens an einen Arbeitnehmer (auch zur privaten Nutzung) stellt für den Arbeitgeber eine 100%ige betriebliche Nutzung dar. Das gilt auch wenn der Umfang der privaten Fahrten über 50% liegt. Hier hat sich auch durch die steuerlichen Neuregelungen nichts geändert. Es muss vom Arbeitnehmer KEIN Fahrtenbuch geführt werden. Die hier beschriebenen Nachweise der betrieblichen Nutzung (zur weiteren Anwendung der 1%-Regel) gelten für Selbständig und Freiberufler. Gruß Andreas P.S. Was für eine Art Fahrzeug der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, spielt meines Erachtens für die steuerliche Betrachtung auch keine Rolle. Ein Firmenfahrzeug ist oft Bestandteil der Gesamtvergütung und der geldwerte Vorteil eines Fahrzeugs wird ja beim Arbeitnehmer versteuert. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass ein Motorrad als Firmenfahrzeug anderen Mitarbeitern schwer zu vermitteln ist. Koppschütteln dürfte da nicht ganz auszuschliessen sein. Hau doch mal den Brötchengeber auf die Ausgabe von Tankgutscheinen an. Auch eine schöne Sache. Sachzuwendungen bis zum Gegenwert von EUR 44,00 sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Einfach auf diesen Betrag Lohn/Gehalt verzichten und den Gegenwert als Sachwert (eben Gutscheine für die Tanke) vereinnahmen. Die Details zur praktischen Handhabung kennt hoffentlich jeder Steuerberater (und Arbeitgeber haben in der Regel einen).



    editiert von: Q-rvenjäger, 10.08.2007, 12:47 Uhr

  • Magolwes
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    • 10. August 2007 um 14:25
    • #5
    Zitat von kuhtreiber

    Kann mir jemand sagen, ob es möglich ist, anstelle eines Firmenwagens zur persönlichen Nutzung auch ein Firmenmotorrad mit persönlicher Nutzung mit dem Arbeitgeber zu vereinbaren? Ich will nicht ne Blechdose vor der Tür, die ich dann doch nicht nutze. Sitz doch lieber täglich auf dem Bock! Was sagt das Finanzamt dazu? :-?

    Ja, dann frag doch mal den Finanzbeamten deines Vertrauens ;) Am besten sogar schriftlich, dann kannst Du Dich später bei Schwierigkeiten auf seine Aussage beziehen. Ich habe gaaaanz böse Erfahrungen mit dem Versteuern meines damaligen Firmen-PKW´s gemacht. Nach 10 Jahren kamen DIE an und wollten Kohle (mehrere 1000 ¤) wieder haben und Strafe musste ich auch zahlen. Aus Unkentnis hatte ich einen kleinen Fehler in den Angaben gemacht, der denen eigentlich im ersten Jahr schon hätte auffallen müssen. Dann hätte mein Steuerprogramm direkt korrigiert werden können und nicht 10 Jahre die Einstellung übernommen. Gebeutelte Grüße :-x Gerhard

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 10. August 2007 um 14:41
    • #6

    Magolwes Das würd ich mir genau überlegen, denn bei den Auskünften hat der Fiskus eine neue Geldquelle für sich erschlossen. Die Auskunftserteilung kostet jetzt nämlich Geld und zwar nicht zu knapp. Ich glaube zu wissen, dass dreiste 75 Euro der Mindesteinsatz für eine Auskunft in einem Steuersystem sind, welches komplizierter kaum sein kann Auskünfte eines Finanzbeamten sind meines auch Erachtens (auch schriftlich) im Streifall sowieso nix wert. Vor allem wenn eine höhere Instanz anders entscheidet. Gruß Andreas

  • Magolwes
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    • 10. August 2007 um 14:49
    • #7

    Lieber Andreas, da magst Du Recht haben, aber ich musste mehr als das hundertfache dieser Auskunftsgebühr blechen - woran ich heute noch kaue :(

  • carro7
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    • 10. August 2007 um 15:08
    • #8

    Hallo Reinhard, Also ich arbeite auch im Außendienst, und wenn es Kunden bezogen nicht Stört, Fahre ich mit meinem Mopet, ich Rechne einfach mit meinem Arbeitgeber die Benzinkosten ab, und fertig. Und wenn jemand was sagt z.b. Das Finanzamt, na ja dann hatte ich an dem Tag eben mit dem Auto Technische Probleme, und die Termine waren wichtig, und Einzuhalten, und fettich ist das. 8-) 8-) 8-) 8-) Gruß Dietmar

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 10. August 2007 um 16:52
    • #9
    Zitat von Q-rvenjäger

    [quote=bonneville] Die hier beschriebenen Nachweise der betrieblichen Nutzung (zur weiteren Anwendung der 1%-Regel) gelten für Selbständig und Freiberufler. Gruß Andreas P.S. Was für eine Art Fahrzeug der Arbeitgeber zur Verfügung stellt, spielt meines Erachtens für die steuerliche Betrachtung auch keine Rolle. Ein Firmenfahrzeug ist oft Bestandteil der Gesamtvergütung und der geldwerte Vorteil eines Fahrzeugs wird ja beim Arbeitnehmer versteuert. Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass ein Motorrad als Firmenfahrzeug anderen Mitarbeitern schwer zu vermitteln ist. Koppschütteln dürfte da nicht ganz auszuschliessen sein. Hau doch mal den Brötchengeber auf die Ausgabe von Tankgutscheinen an. Auch eine schöne Sache. Sachzuwendungen bis zum Gegenwert von EUR 44,00 sind steuer- und sozialversicherungsfrei. Einfach auf diesen Betrag Lohn/Gehalt verzichten und den Gegenwert als Sachwert (eben Gutscheine für die Tanke) vereinnahmen. Die Details zur praktischen Handhabung kennt hoffentlich jeder Steuerberater (und Arbeitgeber haben in der Regel einen).

    editiert von: Q-rvenjäger, 10.08.2007, 12:47 Uhr

    Hai, die geldwerte Versteuerung erfolgt beim Arbeitnehmer. 1 % - Regelung oder Fahrtenbuch. Die beschriebene Problematik, nach einer Betriebsprüfung Steuern u. Zinsen oder Strafe nachzahlen zu müssen, umgeht man mit dem offensiven Nachweis. Und dieser ist und bleibt das Fahrtenbuch. Ich hatte schon die freundliche Nachfrage, ob ich den etwa wirklich mit dem Motorrad zu Terminen nach Dresden oder Wiesbaden fahre. "Aber natürlich fahre ich mit dem Motorrad nach Dresden. Sogar den kürzesten Weg, mitten durch das Erzgebirge!!!!!! " Was für eine geile Argumentation, oder? Timmi

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 10. August 2007 um 17:36
    • #10
    Zitat von Timmiboy

    [...] die geldwerte Versteuerung erfolgt beim Arbeitnehmer. 1 % - Regelung oder Fahrtenbuch. Die beschriebene Problematik, nach einer Betriebsprüfung Steuern u. Zinsen oder Strafe nachzahlen zu müssen, umgeht man mit dem offensiven Nachweis. Und dieser ist und bleibt das Fahrtenbuch[...]

    Ohne es hier zu einem Steuerseminar werden zu lassen - aber ein angestellter Lohn-/Gehaltsempfänger (Einkünmfte aus nichtselbständiger Tätigkeit), der von seinem Chef ein Dienstfahrzeug überlassen bekommt und diesen geldwerten Vorteil im Rahmen der 1%-Regel versteuert muss KEIN Fahrtenbuch führen. Wozu? Er versteuert doch bereits den privaten Nutzungsanteil. Es verhält sich freilich anders bei Handelsvertretern, die durch ihr Unternehmen ein Firmenfahrzeug erhalten. P.S. Das Argument des kürzesten Wegs hat schon was... ;)



    editiert von: Q-rvenjäger, 10.08.2007, 17:37 Uhr

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