Hallo Spezialisten, auf meiner Suzuki mit der Verkaufsbezeichnung SV 1000 N möchte ich gerne den MPP montieren. Der erscheint jedoch nicht in der Liste der freigegebenen Reifen. Indessen erscheint dieser unter den zugelassenen Reifen für die im Wesentlichen baugleiche Suzuki mit der Verkaufsbezeichnung SV 1000 S. Umgekehrt sind die für die SV 1000 N gelisteten zugelassenen Reifen nicht in der Liste der zugelassenen Reifen für die SV 1000 S zu finden. Mit Vernunft kann ich diese Regelung nicht nachvollziehen! :-x Nun ist mir jedoch aufgefallen, dass beide Maschienen mit den unterschiedlichen Verkaufsbescheinigungen unter der selben Fahrzeugtyp-Bezeichnung geführt werden. In meiner Zulassungsbescheinigung ist ausschließlich der Fahrzeugtyp angegeben und von der Verkaufsbezeichnung nichts zu finden. Weder ein TÜV-Prüfer, noch ein Polizist noch sonst ein Mensch von Wichtigkeit, dessen Sachverstand amtlich entscheidend ist und sich nicht mit der Modellpalette von Suzuki auskennt, wird angesichts des Motorrades die Verkaufsbezeichnung erkennen. Dafür kann er Schwarz auf Weiß die Typ-Bezeichnung des KFZ-Scheines in der Freigabebescheinigung des Reifenherstellers finden. Ich bin mir auch sicher, dass im Falle eines Unfalles ein Unfallsachverständiger keine relevanten Unterschiede zwischen SV 1000 N und SV 1000 S ausmachen wird, der die unterschiedliche Reifenzulassungen zwischen den Verkaufsbezeichnungen begründet. Reicht das nun um mit der SV 1000 N auf MPP herumzufahren oder muss ich mir extra noch zeitaufwändigen und kostenpflichtigen TÜV-Termin nebst Straßenverkehrsantsbesuch mit KFZ-Schein-Änderung antun? Wer hat Ahnung und kann mir helfen? :-? Schon jetzt vielen Dank für Eure Beiträge. Liebe Grüße von Hans Peter
Für Reifenfreigabe nur Fahrzeugtyp ausschlaggebend oder auch Verkaufsbezeichnung?
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Setze Dich mit dem Reifenhersteller Deiner Wahl in Verbindung. Reifen werden nur für die getesteten Bikes freigegeben. Sollte nur ein ähnlliches Bike gefahren werden hast Du keine Freigabe! Halte Dich an die Reifen die für Dein Moped i.O sind sonst hast Du irgendwann evtl. ein sehr grosses Problem. Evtl. kannst Du schon nächstes Jahr die Reifen Deiner Wahl aufziehen lassen. gruss beiker
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Hallo beiker, danke für Deinen Hinweis. Wenn ich ja mit den für mein "Moped" zugelassenen Reifen zufrieden wäre, würde ich ja auch nicht fragen in diesem Forum. Aber wenn die Fahrzeugtypbezeichnung in den amtlichen Papieren identisch ist, nämlich "WVBX", die Verkaufsbezeichnung sich zwar in der Reifenfreigabe-Liste des Reifenherstellers findet, nicht jedoch in den amtlichen Papieren, dann verstehe ich nicht, warum der nicht-amtlichen Unterschied zwischen SV 1000 und SV 1000 S hier so bedeutsam sein soll. Ich bitte hier schon darum, meine Ausführungen genau zu lesen und mir nicht nur das zuzumuten, was man mir sozusagen "zum Fraß hinwirft" Deinem guten Rat, mich mit dem Reifenhersteller in Verbindung zu setzen, werde ich folgen. LG Hans Peter
editiert von: hps, 17.09.2006, 23:54 Uhr -
beiker hat alles gesagt.. ohne reifenfreigabe darfst du andere reifen nicht fahren (reifenbindung) die größen und auch meist noch die hersteller stehen im kfz-brief drinn. sollten gewisse freigaben erst im nachhinein erteilt worden sein so benötigst du das betreffende begleitschreiben (reifenfreigabe) des reifenherstellers bei deinen papieren die du zum fahren mitführen mußt (kfz-schein).
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Hallo zusammen: Ich glaube Ihr versteht alle die Frage nicht wirklich! Oder was soll das drum-rum-geschreibsel? Die Frage war (wie ich's verstanden habe) primär, ob in den amtl. Papieren vom Reifenhersteller (der Wisch, den ich mitführen muss) die Schlüsselnummer/Typbezeichnung vom Fahrzeugschein drinsteht oder die Verkaufsbezeichnung. Beispiel: Ich fahre eine CBR1100XX (Verkaufsbezeichnung). In meinen Fahrzeugpapieren steht aber nicht drin: CBR1100XX sondern die Typschlüsselnummer 390003 und Typbezeichnung: SC35. Wenn es jetzt also eine CBR1100XY gäbe (z. B. weil die Sitzbank höhenverstellbar ist) aber die Bezeichnung in den Papieren trotzdem SC35 ist, ob ich dann die gleichen Reifen fahren darf, weil in der Freigabe nicht CBR1100XX oder XY steht, sondern SC35, was auf beide zutrifft. hps: Da ich selber so einen "nachträglichen Wisch" noch nie in den Händen gehalten habe, kann ich die Frage leider nicht beantworten. Aber vielleicht hilft die Präzisierung der eigentlichen Frage. Aber was mich interessieren würde: worin besteht denn der Unterschied zw. S und N-Typ?
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Bei mir steht auch bei der 9er und der 12er "XB1" als Typenbezeichnung, auf jedes Modell kommen aber gaaanz andere Reifensätze drauf. Also immer dran halten und nicht den Schlauen machen und Lücken in der Deutschen Bürokratie suchen. Sonst fallt Ihr Versicherungstechnisch auf Maul wenn was passiert Es steht bei der "S" auch drin ( NUR AUSF. MIT HALBVERKLEIDUNG ) !!! Ich würde es nicht drauf anlegen. Ich meine auch dass die Nackte eine etwas längere Schwinge hat, also eine ganz andere Fahrwerksgeometrie. Falls Du nicht Michelingebunden bist versuchs mal bei bei Bridgestone, die haben auch gute Reifen. Da ist der BT010, ein recht guter sportlicher Reifen der mittlerweile durch den BT014 ersetzt wurde und die BT012(SS) und BT002 Serie.
editiert von: kleinerBuellfahrer, 18.09.2006, 04:36 Uhr -
Bei unseren ZR-7 ist es auch so, dass die S und die Nackte unterschiedliche Reifenfreigaben haben (die haben aber auch unterschiedliche Typenbezeichnungen). Ich bin ziemlich sicher dass die beiden Ausführungen, bis auf Instrumente, Verkleidung und Scheinwerfer, identisch sind. Erstaunlicherweise darf z.B. auf der S der Michelin Pilot Road gefahren werden, auf der Nackten aber nur der Pilot Power oder der Pilot Sport. Im Schein bei mir steht ZR-750F als Typ. In der Freigabe von Michelin werden unter demn Typ "ZR-750 F" die ZR-7 und die ZR-7 S aufgeführt. In der Reifenfreigabe von Kawasaki sieht das dann wieder anders aus, hier ist nur die ZR-7 drin (klar, ist ja auch die Freigabe für genau dieses Modell). Dort steht dann z.B. "Typ ZR-750F nur Variante F,G, nicht für Variante H mit Verkleidung", exakt genauso ist es bei Bridgestone. Metzeler schreibt ZR-750F, also auch die Typbezeichnung aus dem Schein. Das scheint also auch überhaupt nicht einheitlich zu sein, ich interpretiere es für mich so, dass der Typ im Schein inkl. Variante immer entscheidend ist.
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Hi, ich hatte das gleiche Problem, der Z6 ist für die S und die A-Ausführung meines Moppeds zugelassen, aber nicht in der Liste der SA zu finden. Habe mich daher direkt an den Reifenhersteller gewandt, der mir dann in einer Mail bestätigt hat, dass die Freigabe der S bzw. A auch für die SA gilt. Typennummern etc. stimmen sowieso überein. Das sollte reichen, denke ich.
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Hi, Reifenfreigaben beziehen sich immer auf die Tech. Typenbezeichnung. Diese kann ggf. über Fahrgestellnummer und/oder Baujahr eingeschränkt sein. Die Verkaufsbezeichnung d. Herstellers/Importeurs hat keine amtlich-technische Relevanz. Reifenfreigaben (ABE) bitte nicht mit Mustergutachten verwechseln, aber das ist ja bekannt. LG Udo
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Auf der Michelinseite gibts ne PdF Datei mit der Gesamtübersicht aller Michelin Bereifungsmöglichkeiten. http://www.michelin.de/de/ImageServle…eSite=ALLEMAGNE Mach die o.a. Seite mal auf und scrolle runter zu Suzuki. Dort wirst du sehen, daß die "N" nur eine Freigabe für den Pilot Road hat, die "S" hingegen für alle, oder fast alle Michelin Motorradreifen hat.
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