Hallo zusammen, ich suche für meine FJR eine Lenkererhöhung mit Teilegutachten (nach §21 oder §19..). Könnt Ihr mir da weiterhelfen ? Gruß Kuddel
Lenkererhöhung für FJR1300 A
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Gelöschter Benutzer -
10. Juli 2006 um 19:08
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Ich habe meine Lenkererhöhung für die xj 600 diversion bei lois bekommen! bis 30 mm gibt es keine probleme mit kabelbaum, bremsleitungen uns dem ganzen gedöhne. ABE lag bei. Gruß aus Westfalenland Westfalen-Tom
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ich hab meine beim Händler gekauft. Keine Probleme. Einfach mal nachfragen........
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Hallo Westfalen-Tom und xs1100, ich hätte mich nicht an das Forum gewendet, wenn ich nicht schon beim Händler meines Vertrauens mich erkundigt hätte. Es gibt zwar Lenkererhöhungen für die FJR, allerdings konnte wir keine mit ABE oder einem Teilegutachten finden. Ich habe auch schon etwas im Internet geforscht, konnte aber auch keine "erlaubte" finden. Gruß Kuddel
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Ich habe jetzt über das Internet eine Lenkererhöhung mit ABE für meine FJR gefunden. http://www.mo-tech.de/faq/ Gruß Kuddel
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Ich hab bei meiner XJR1200 die hohen Lenkerböcke von der FAZER1000 drauf gemacht. Keine Probleme und auch nicht beim TÜV. --> Was so noch geschrieben wurde: Das von Ihnen zum Downlaod angebotene Dokument enthält mein Fahrzeug nicht. Ich möchte die Lenkererhöhung jedoch gerne nutzen. Was ist zu beachten? Prinzipiell sollten Zubehörteile, die das Fahrverhalten beinflussen können mit einer Abnahmepflicht versehen sein. Zum Anbau von Lenkererhöhungen und deren Abnahme existieren jedoch keine Prüfvorschriften, die die Montage solcher Produkte regeln. Damit liegt die Entscheidung über die Freigabe der Lenkererhöhung im Ermessensspielraum des prüfenden Ingeneurs vor Ort. D.h., die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erlischt nicht automatisch mit der Inbetriebnahme. Jedoch kann es in sehr seltenen Fällen zu Irritationen bei der Hauptuntersuchung kommen. SW-MOTECH hat sich daher entschieden, eine ABE für unsere Lenkererhöhungen einzuführen. Gegenstand der Homogolationsprüfung ist jedoch nicht die Festigkeit des Materials mit damit verbundenen Zugkräften, diese sind gewährleistet, sondern etwaige Einschränkungen beim freien Verlauf aller Kabel und Schläuche, die am Lenker montiert sind. Das heißt: Sie sollten vor der Inbetriebnahme der Lenkererhöhung klären, wieviel Milimeter effektive Höherlegung sinnvoll und zu vertreten ist. Sprechen Sie mit Ihrem Prüfingenieur oder Fachhändler um Fehler in der Anwendung auszuschliessen. Da Sie mit der Montage gegen keine Prüfvorschrift handeln, bleibt Ihre Bertriebserlaubnis bestehen. Beim TÜV in der Pfalz hatte ich noch nie Probleme, denn der freundliche Herr ist selbst ein Biker 8-)
editiert von: xs1100, 03.08.2006, 08:10 Uhr -
Was hältst du von dem Adapter von Meissner-Mechanik klich mich? Hat zwar kein Gutachten. Einzelabnahmen scheinen aber kein großes Problem zu sein.
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Hallo Westfalen-Tom und xs1100, ich hätte mich nicht an das Forum gewendet, wenn ich nicht schon beim Händler meines Vertrauens mich erkundigt hätte. Es gibt zwar Lenkererhöhungen für die FJR, allerdings konnte wir keine mit ABE oder einem Teilegutachten finden. Ich habe auch schon etwas im Internet geforscht, konnte aber auch keine "erlaubte" finden. Gruß Kuddel
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Meissner iss ja eine gute Firma, also kann das net schlecht sein. Hab die vom YAMAHA-Händler genommen, weil die passen und nur 24,50 per Stück gekostet haben. Ausserdem hatte ich die Auskunft bekommen, dass eine Eintragung nicht erforderlich ist. Also passt alles. :-? Hab die jetzt seit dem Sommer 2005 drauf und der TÜV macht auch keine Probleme, hats wahrscheinlich nicht einmal bemerkt
Die letzte Prüfung hat nicht einmal 5 Min. gedauert.
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