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Zusatzscheinwerfer

  • michl
  • 7. Mai 2017 um 21:11
  • michl
    Gast
    • 7. Mai 2017 um 21:11
    • #1

    Hallo Zusammen,ich spiele mit dem Gedanken mir an meine Dicke (Honda Varader0 1000 xl) Zusatzscheinwerfer an zu montieren. Auf was muß man achten,damit ich durch die Lampen durch den Tüv komme? Kann ich diese einfach an meinen Frontscheinwerfer anschließen,so das beim Start alle Lichter angehen? Man sieht ja viele Motorräder die Zusatzscheinwerfer haben. Sag schon mal danke im Voraus! Gruß Michl :bye:

  • Owlstromer
    Beiträge
    1
    • 7. Mai 2017 um 22:25
    • #2

    Wenn du mit Zusatzscheinwerfer Tagfahrlicht meinst, gibt es genaue gesetzliche Regelungen. Diese dürfen nur zusammen mit dem Standlicht leuchten. Mit Abblendlicht und Fernlicht nicht. Wenn du Nebelscheinwerfer meinst, dürfen die nur zusammen mit Abblendlicht oder Standlicht leuchten und nur bei Sichtbehinderung durch Schnee, Regen etc. Auch das ist gesetzlich geregelt. Die Regelungen gelten für den öffentlichen Raum. In Europa gibt es unterschiedliche Regelungen. Die oben gelten in Deutschland.

  • michl
    Gast
    • 8. Mai 2017 um 08:30
    • #3

    Ahja vielen Dank für die Antwort! Dann sollte man die Zusatzscheinwerfer als Nebelscheinwerfer deklarieren die ich sepertat ein und aus schalten kann, dann dürfte ich doch beim Tüv keine Probleme mehr haben? Ich hab gelesen das bei Mehrspurigen Fahrzeugen 2 und bei einspurigen Fahrzeugen aber nur ein Nebelscheinwerfer erlaubt sei? Naja, da werd ich jetzt mal beim Tüv direkt fragen. Trotzdem Danke nochmal. Machs gut

  • gandolf
    Gast
    • 8. Mai 2017 um 10:53
    • #4

    Einen Guten Morgen an alle, es dürfen bei einer EU Typen Zulassung der Maschine ( ist ja kein Oldie) auch bei Motorrädern zwei Nebel Lampen verbaut werden. Hab an meiner Bandit zwei kleine Leuchtstarken Nebellampen mit Relay von Moto Bozo verbaut, TÜV war danach fällig, hat alles für ok. befunden. Die Polizei, hat bisher mich nicht angehalten, ich denke die sind froh darüber, das man mich jetzt besser sieht. Da das Abblendlicht meiner Bandit jedem Teelicht unterliegt. Wünsch allen eine schöne Woche

  • michl
    Gast
    • 8. Mai 2017 um 11:28
    • #5

    Ahja,das dachte ich mir schon,denn es fahren ja soviele mit zusatzscheinwerfer rum und die werden diese Schweinwerfer nicht immer zum Tuv weg montieren. Vielen Dank für die Info :bye:

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 8. Mai 2017 um 16:53
    • #6

    Hallo, quote=492828 In einem anderen Forum wurde in Bezug auf die "Bozzos" über Probleme beim Tüv berichtet. Da die Nebler durch den "Bozzo-Switch" durch zweimalige Betätigung der Lichthupe ein- oder ausgeschaltet werden wurde das bemängelt, wegen der Blendung des Gegenverkehrs. :wacko: Ich persönlich habe bei der "DEKRA" keine Probleme in den letzten 10 Jahren gehabt. :whistle:

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 8. Mai 2017 um 18:08
    • #7

    Übrigens, so sieht das an der Vara aus. Das sind die "Bozzos" für die Varadero mit Halter für H & B Sturzbügel.

  • michl
    Gast
    • 8. Mai 2017 um 20:54
    • #8

    Sieht echt gut aus. Schönes Motorrad! Möchte mich beim Tüv direkt nochmal informieren um Missverständnisse zu vermeiden. Danke für die Bilder! Gruß Michl :bye:

  • kurven_racer
    Gast
    • 12. Mai 2017 um 02:58
    • #9

    :good: :good: [quote quote=492802]Kann ich diese einfach an meinen Frontscheinwerfer anschließen,so das beim Start alle Lichter angehen? Man sieht ja viele Motorräder die Zusatzscheinwerfer haben. Sag schon mal danke im Voraus! Gruß Michl :bye:

    Zitat [/quote] Bitte lies das hier mal mit bedacht durch http://www.motobozzo.de/product_info.php?products_id=275 es fahren wirklich schon zu viele mit solchen Lampen herum und blenden den Gegenverkehr. . Die Lampen müssen exakt eingestellt werden und dürfen nicht schwenkbar sein . schöner Verkaufstext und nicht mehr .... Nebelscheinwerfer haben andere Linsen und leuchten nicht wie Fernlicht die Straße aus . Die Nebelscheinwerfer dürfen genau so wie die Nebelschlussleuchte erst bei Sichtweisen unter xx Metern eingeschaltet werden . Und blendest du um auf Fernlicht müssen diese dann durch betätigen des Serienschalters für Fernlicht abblenden. Das Fernlicht darf ja auch nur ohne Gegenverkehr eingeschaltet werden. Du solltest dich einmal fragen, ob du wirklich bei Nebel mit dem Motorrad fährst, oder das nur machen willst weil es cool aussieht. Es fahren auch viele mit Warnwesten und orangener Bekleidung samt Helm herum, würdest du das auch machen ??? Missbrauch von Nebelscheinwerfer Die Frage: „Wann dürfen Nebelscheinwerfer laut StVO eingeschaltet werden?“ ist also durch die Situation einer erheblichen Sichtbehinderung durch Wetterverhältnisse zu beantworten. https://www.bussgeldkatalog.org/nebelscheinwerfer/ Hier noch das alte niedrigere Bußgeld aber die Regelung stimmt . Die Chance bei uns für Missbrauch ein Bußgeld zu bekommen ist nicht gering, weil immer mehr bestens geschulte Beamte die Motorräder rausziehen und vor Ort auf Herz und Nieren prüfen. Lass mal sacken und für die Kohle von fast 500 Mäusen gibt's sinnvolleres fürs Moped oder die persönliche Ausrüstung . Für den Betrag kannst du auch mehr als 7 Tage eine Ferienwohnung mit Sozia bezahlen und hast mehr davon . Weniger kann so deutlich mehr sein ....

  • bogxer
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    • 15. Mai 2017 um 14:50
    • #10

    Hi, ich habe an meiner GS (Typ Karl Dall) zwei Hella FF50 FS montiert. Hintergedanke war die bessere Sichtbarkeit bei Tag. Ich fahr jetzt schon einige Jahre immer mit Fernlicht durch die Gegend, und bis jetzt hatte ich noch keine Reklamationen durch entgegenkommenden Verkehr. Ok, die FS sind jetzt erst ein paar Wochen montiert, nachdem die jahrelang in der Kruschtelecke der Garage ruhten. Aber: auch mit "Dreilichtspitzensignal" keine Reklamationen vom Gegenverkehr. Meine Nightrider Zeiten sind längst passe, von daher hab ich keine Erfahrung mit den ZusatzFs bei Nacht. Muss vll. Mal ne Mitternachtsrunde drehen - jmd. Spontan Lust dazu aus dem Raum RT/TÜ? Und der Überlegung hier im Thread, wie oft fährst du im Nebel, Regen etc, ist auch nicht von der Hand zu weisen (sofern du nicht ganzjährig mit dem Mopped unterwegs bist als Hauptfahrzeug). Kuck mal unter fernblau.de, da gibts die Hellas mit Halterung und ggf. Autoswitchrelais. Allerdings bin ich mir nicht sicher, ob das nur für die GS passt. Und zum Thema TÜV und Abnahme: ich fahr jetzt seit ca. 10 Jahren zu einem TÜV hier in der Ecke, Wartezeit (ohne. Termin!) bisher max 15 min., und es gab nie eine Beanstandung. Bis auf letzte Woche: da wurde festgestellt, dass ich Stahlflex Bremsleitungen dran hatte, die bei diesem Modell noch nicht Serie waren. Mit denen fahr ich seit 2005 ... Ok, war kein Thema dann, ich hatte sogar ne Abnahmebescheinigung in meinen Unterlagen ... musste dan nochmal vorreiten . Als ich den Prüfer beim Plakettenkleben darauf ansprach, meinte er nur: no comment ? Ok, das war jetzt dann doch eine etwas umfangreichere Antwort. Um es auf einen Nenner zu bringen: meiner Meinung taugen 2 FS besser, und die werden mit dem Fernlicht geschaltet. Und wenn du die etwas tiefer einstellst, dann gibt es vermutlich auch in Sachen Blendwirkung Gegenverkehr nix zu bemängeln. Gute Fahrt und gute Saison Martin

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