Antwort auf @CX-Biker: hi, ich rate euch in jedem falle, einen anwalt hinzuzuziehen. seid ihr rechtsschutzversichert, übernimmt diese die kosten. meinem verständnis nach sind fahrschüler während des praktischen unterrichtes über die fahrschule versichert, kann das aber nicht beschwören. habt ihr eine unfallversicherung, müsste die evtl. für den gesundheitlichen, bleibenden schaden deiner frau aufkommen. ich wünsch euch alles gute, haltet den kopf oben! liebe grüße susi -- !!! let the good times roll !!!
Fahrlehrerversicherung
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Antwort auf @CX-Biker: Hallöchen, habe vor kurzem erst meinen Führerschein gemacht. Wie ich in der Fahrstunde gestürtzt bin, wollte mich mein Fahrlehrer gleich zum Arzt bringen. Aber als ích die Maschine aus der Garage holen wollte oder auch auf dem Gelände da vor drehen im Stand drehen wollte, schickte er mich weg und sagte hier auf dem Gelände, wenn etwas passieren würde zahlt die Versicherung nicht. Lieben Gruß Britta
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Antwort auf @BanditJörg: Hallo Jörg , vielen Dank für deine interessanten Einlassungen. Ich werde wohl einen RA hinzuziehen. Es war so, daß der Unfall in der 1. Fahrstunde passierte. Ich denke, der Fahrlehrer müßte soviel Sorgfaltpflicht walten lassen, daß er sich überzeugt ob eine Fahrschülerin in der 1. Fahrstunde in der Lage ist Ausweichübungen zu machen. Der Unterschied im Handling, zwischen einer Virago 535 und einer 125er, ist sehr groß, außerdem hatte meine Frau bis dahin noch nie Ausweichübungen gemacht. Das hätte der Fahrlehrer in seine Überlegungen miteinbeziehen müssen. -- Viele Biker-Grüße CX-Biker Leben und Leben lassen http://www.honeymoon-tanzband.de
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Antwort auf @zett750: vielen Dank für Deinen Beitrag. Ich werde wohl an einem RA nicht vorbeikommen. Ist schon ein Sch...spiel, wir wollten eigentlich mit unseren Bikes und unserem schönen Hobby, als Ausgleich für viel Arbeit und Engagement,Spaß haben und uns nicht mit möglichen Gerichtsterminen rumärgern. Vielleicht sieht man sich ja im nächsten Jahr bei dem Netbikertreffen, wir fahren jedenfalls dort hin , falls es wieder eins gibt, mit zwei Bikes. Anneliese fährt jetzt schon ganz toll, (für mich manchmal zu toll, wenn sie mit den Rasten ihrer Kawa EN 500 aufsetzt !) Viele Grüße aus dem weit entfernten Zweibrücken, vom CX-Biker Leben und Leben lassen http://www.honeymoon-tanzband.de
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Antwort auf @CX-Biker: Ich glaube nicht, dass den Fahrlehrer eine Schuld trifft, denn mehr als erklären - und Du sagst er habe dies ausführlich getan - kann er es nicht. Und das erste Mal ist halt das erste Mal, wie soll sie jemals eine Ausweichünung machen, wenn man sie beim ersten mal genau noch nicht machen dürfte? Wenn ihm bekannt war, dass sie bereits Starssenerfahrung mit 125er hat, durfte er sicherlich davon ausgehen, dass eine gewisse Moppedbeherschung vorhanden ist. Wenn nicht, wäre es wohl eine verfrühte Übung gewesen. Der Unterschied zwischen einer 125er Maurauder und einer XV535 ist nicht so immens. (Ok, vielleicht weiss das der Richter nicht). Meine Frau ist auch von einem 125er "Cruiser" auf eine XV535 umgestiegen und hat auf der auch den Schein gemacht. (Sie hat sich übrigens auch abgelegt bei der Ausweichübung - allerdings schon mit der 125er, das hatten wir zur Vorbereitung auf die Strasse nämlich damals privat geübt). Glaub mir, ich habs auch genau erklärt, aber sie hat wohl beim auslenken versehentlich die Kupplung schnappen lassen, jedenfalls wars, wenn auch bei niedriger Geschwindigkeit, ein spektakulärer Abgang, ohne Personenschaden zwar, aber Moppedschrammen und Spiegel futsch. ;o) Wieso gibt es Arztrechnungen, die der Fahrlehrer tragen soll? Das übernimmt doch in der Regel die Krankenkasse und die treibt das Geld, wenn sie irgendeine Chance dazu sieht, auch vom "Verursacher" wieder ein. -- Gruss Micha SuperTschoppo - jetzt: http://www.supertschoppo.de Alteisen Stammtisch Südwest: http://www.vulkanisierer.de.vu
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Antwort auf Sgt.Zapper: hallo Micha, der Unterschied liegt im Gewicht, härteren Bremsen und schnellerem Anzug. Das muß man als Anfänger erst mal checken. Warum der Fahrlehrer gleich in der 1. Stunde mit den Ausweichübungen angefangen hat ist wohl sein Geheimnis. Erst hätte sich meine Frau mal an das Fahrschulmopped gewöhnen müssen, sollen, können. Was die KK angeht, wir sind privat versichert und müssen die Rechnungen erst mal selbst bezahlen und reichen sie dann ein. Da hat unsere KK mal gleich ein Veto eingelegt, weil der Unfall innerhalb der Fahrstunde stattfand und die suchen erst mal einen Dritten, der bezahlt. Die Fahrlehrerversicherung hat aber auch nicht gezahlt und so ging das eine Weile hin und her. Jetzt geht es um den bleibenden Schaden, da werden wir einen RA einschalten. -- Viele Biker-Grüße CX-Biker Leben und Leben lassen http://www.honeymoon-tanzband.de
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Antwort auf @CX-Biker: Wenn Du eine Unfallversicherung hast, wird die sicher versuchen den Schaden wieder einzutreiben, wenn es eine realistische Chance dafür gibt. An das Ergebnis kannst Du Dich gegebenenfalls dann anhängen. -- Gruss Micha SuperTschoppo - jetzt: http://www.supertschoppo.de Alteisen Stammtisch Südwest: http://www.vulkanisierer.de.vu
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Antwort auf @BanditJörg: Klasse Beitrag ! Gut recherchiert, danke Bikergrüße CX-Biker Leben und Leben lassen http://www.honeymoon-tanzband.de
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Antwort auf @BHexe65: Hallo @BHexe65: vielen Dank für Deinen Beitrag. Wie Du bestimmt gesehen hast fahre ich eine Honda CX 500 C Du fährst eine Honda CB 500 Kannst Du mir über dieses Motorrad/ Typ ein paar Einzelheiten sagen ? Viele Biker-Grüße CX-Biker Leben und Leben lassen http://www.honeymoon-tanzband.de
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Antwort auf @CX-Biker: Hi, ich hab mal ne Frage, warum nehmt ihr den Arzt nicht auch in die Haftung?Der Unfall ist zwar der Auslöser gewesen , aber den bleibenden Schaden am Handgelenk hat ja wohl der Arzt verbockt, oder sehe ich das falsch? Dem Fahrlehrer kannste nur anteilig in die haftung nehmen , das die hand nicht richtig kuriert wurden , dafür kann der Fahrlehrer wohl nicht -- diesen Fehler sollte der behandelte Arzt ausbügeln Gruss Irol
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