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Einträge in den KFZ-Brief ?

  • Driver1966
  • 10. Februar 2004 um 15:22
  • Driver1966
    Reaktionen
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    5
    • 10. Februar 2004 um 15:22
    • #1

    Antwort auf @Obelix: das mitführen der Bescheinigung vom TÜV/Dekra reicht aus. Eine Eintragung in den Brief und in die Zulassung ist dann nicht mehr nötig.Meistens handelt es sich um eine Eintragung nach §19.1-19.3 Die meisten Brief von den Fahrzeugen liegen sowieso bei der Bank und den Aufwand zu minimieren wurde schon vor Jahren geändert. Sogar bei den meisten Werkstätten kommt ein Gutachter vorbei und nimmt den ordnungsgemäßen Einbau ab. Bei weiteren Rückfragen kann ich dir vielleicht noch helfen viele Grüße Ralf

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 10. Februar 2004 um 23:34
    • #2

    Hallo Leute Hab da mal ne Frage : Wenn man z.B. seinen Lenker(anderes Modell) oder seine Bremsleitung ( auf Stahlflex)umbaut,muß man dann heute noch zwingend nach der TÜV-Abnahme zum Straßenverkehrsamt die Teile im Fahrzugbrief eintragen lassen ? Oder reicht z.B. eine Abnahme bei der DEKRA, wo man eine Abnhmebescheinigung bekommt, die man dann aber immer mitführen muß ?(Wäre für mich ein erheblicher Zetgewinn) Wer kennt sich da aus ? -- Winke mit Linke Obelix

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 10. Februar 2004 um 23:34
    • #3

    Hallo Leute Hab da mal ne Frage : Wenn man z.B. seinen Lenker(anderes Modell) oder seine Bremsleitung ( auf Stahlflex)umbaut,muß man dann heute noch zwingend nach der TÜV-Abnahme zum Straßenverkehrsamt die Teile im Fahrzugbrief eintragen lassen ? Oder reicht z.B. eine Abnahme bei der DEKRA, wo man eine Abnhmebescheinigung bekommt, die man dann aber immer mitführen muß ?(Wäre für mich ein erheblicher Zetgewinn) Wer kennt sich da aus ? -- Winke mit Linke Obelix

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 10. Februar 2004 um 23:34
    • #4

    Antwort auf Driver1966: Prima, reicht schon.Besten Dank -- Winke mit Linke Obelix

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