Die Schweiz hat bei der Ahndung von unnötigem Strassenlärm zum 1.1.2025 nachgeschärft, die Tatbestände angepasst und die entsprechenden Geldbussen erhöht.
Der Bundesrat will unnötigen Verkehrslärm reduzieren
Die Regelung (e.) zu Pop and Bang (Knallen beim Gaswegnehmen) zielt wohl eher auf die Auto Tuning Szene.
ZitatAlles anzeigenArt. 33 Vermeiden von Lärm
(Art. 42 Abs. 1 SVG)
Fahrzeugführer, Mitfahrende und Hilfspersonen dürfen keinen vermeidbaren Lärm er-
zeugen. Untersagt sind vor allem:
a. unnötiges Vorwärmen und Laufenlassen des Motors stillstehender Fahrzeuge;
b. hohe Drehzahlen des Motors im Leerlauf oder beim Fahren in niedrigen Gän-
gen;
c. zu schnelles Beschleunigen des Fahrzeugs, namentlich beim Anfahren;
d. fortgesetztes unnötiges Herumfahren in Ortschaften;
e. Verursachen von vermeidbarem Lärm der Auspuffanlage, insbesondere das
Erzeugen von Knallgeräuschen durch Schalten oder abrupte Gaswegnahme;
f. unsorgfältiges Beladen und Entladen von Fahrzeugen;
g. Zuschlagen von Wagentüren, Motorhauben, Kofferdeckeln und dergleichen;
h. Störungen durch Tonwiedergabegeräte, die im Fahrzeug eingebaut sind oder
mitgeführt werden.
Die Absätze zu unnötiger Beschleunigung (und evtl. nachfolgendem Bremsen) bzw. zu Fahren mit hohen Drehzahlen in niedrigen Gängen (.b und .c) dürfte auch einige Motorradfahrer treffen.
Da die Schweizer beim Durchsetzen der Regeln auf der Straße ja bekanntlich nicht zimperlich sind, aufpassen bei den Urlaubsfahrten.
Im Kanton Genf gab es Versuche mit Lärmblitzern, die fand der Schweizer Bundesrat offensichtlich erfolgreich, will sie fortführen und vertiefen und dann eine gesetzliche Regelung dazu schaffen.