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ABE, e-Nr, KBA-Nr, ... - Fragen über Fragen :-)

  • quan
  • 1. Oktober 2014 um 17:48
  • quan
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    • 1. Oktober 2014 um 17:48
    • #1

    Das größte der Umbau-Gefühle war bei mir bisher ein kleiner Kennzeichenhalter und zwei kleine Blinker an diesem an meiner vorherigen Kawa (sie Ruhe in Frieden). An der neuen Kawa ist durch den Vorbesitzer ein bisschen Zubehör verbaut worden und da mir da so ein bisschen der Umgang mit den Anbauten und den (rechtlichen) Grundlagen dafür fehlt, frag ich mal in die Runde, was wie zu beachten ist. Alle Teile liegen im Original in der Kiste, wenn was nicht passt, dann wäre ein Rückbau nicht so das Problem, das Material wäre schon mal da. Für einen Umbau (Brems- und Kupplungsanlage) liegt eine ABE vor, ein kleines Heftchen. Wenn ich richtig informiert bin, muss ich das grundsätzlich mitführen? Auspuff hat ne e-Nummer drauf, da habe ich noch im Kopf, wenn ne e-Nr drauf ist, passts und man braucht keine zusätzlichen Papiere? Die vorderen Blinker haben ne KBA-Nummer, Papierchen dazu gabs aber nicht. Ist das analog zur e-Nr? Bedeutet die Konsequenz von verbauten Teilen ohne Zulassung zwangsläufig automatisch den Verlust der Betriebserlaubnis? Was kostet's, wenn im Fall der Kontrolle Papierchen nicht dabei sind oder komplett fehlen? Gruß und Danke schonmal für die Antworten!

  • Gelöschter Benutzer
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    • 1. Oktober 2014 um 19:43
    • #2

    Moin... http://www.verkehrsportal.de/board/index.php?showtopic=30955 hier mal ein Thread der ohne Garantie in meine Augen Dein Problem schildert...ich denke wenn es eine KBA Nummer gibt muss es eine ABE geben. Meine EBC Bremsbeläge am Auto haben ne KBA nummer auf der Bremsscheibe und eine ABE wurde mitgeliefert. Meines Erachtens muss es beides geben. Gruß Markus PS: Foto vom Bike `?

  • quan
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    • 1. Oktober 2014 um 22:54
    • #3

    Auf die schnelle wurde ich da nicht vollständig schlau, muss mir das die Tage mal in wacherem Zustand durchlesen. :) Foto habe ich mal hochgeladen in mein Profil: https://www.netbiker.de/members/quan/media/60592/ In Inzell bin ich wohl dabei... :bye: :bye:

  • beiker
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    • 2. Oktober 2014 um 00:15
    • #4

    Entweder die Teile haben eine Abe (dann ist mitführplicht) oder die Teile haben eine KBA-Nummer/e-nummer (eintragen lassen).... Man könnte ja irgendwie einen Auspuff mit e-nummer von einem Mofa an die Kawa bauen.... Bei sehr freundlichen Sheriffs könnte es mit den Nummern aber auch ausnahmsweise (ein?) mal gutheißen.... Gruss Berthold

  • beiker
    Gast
    • 2. Oktober 2014 um 01:34
    • #5

    Gutheißen =gutgehen... Sch*** Tablet

  • netterlo
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    • 2. Oktober 2014 um 08:41
    • #6

    Kürzlich bei einer eher weniger amüsierenden dafür aber sehr langwierigen Unterredung mit einem Ordnungshüter über den Bremshebel an meiner Huddel: [/O-Ton verkürzt] Da ist nur eine KBA-Nummer drauf - da müssen Sie die ABE mitführen. haben Sie die dabei? (hatte ich natürlich nicht, weil ich mir über das Thema noch nie Gedanken gemacht hatte und die Hebelage vom Vorbesitzer montiert worden war... zu kurz gedacht... einmal ärgern bitte) Wenn Sie die nicht dabei haben, ist das eine Verwarnung wegen Nichtmitführens von Fahrzeugpapieren, äh, 10 Euro. Wir prüfen, ob es eine ABE gibt und wenn ja, ist das für Sie mit der Verwarnung erledigt. Ansonsten erlischt die Betriebserlaubnis - das macht dann 90 Euro und Sie müssen das Fahrzeug abmelden, oder in einem STVZO-konformen Zustand vorführen. [O-Ton/] einige Tage später verfügte ich über die ABE für den Bremshebel... 15 Seiten dicht bedrucktes Papier, das ich laut Verkehrsicherungsfachkraft "im Original" mitführen müsse. Denke ich mir noch ein paar andere Alternativteile dazu (z.B. Blinker, Bordsteckdose, Lenker, Windschield etc.), deren ABE vergleichbaren Umfang hat, ergibt das ganz schnell einen gut gefüllten Leitz der ständig dabei sein muss - natürlich wetterfest. Am Besten man laminiert die Seiten und bastelt sich einen veritablen Brust und Rückenprotektor draus... Mein Lernerfolg (vielleicht falsch verstanden): - KBA -> ABE mitführen (ich probiers vorerst mal mit PDF auf'm Handy) - eNr -> Gutheißen und Weiterfahren Übrigens war bei zwei technischen Hauptuntersuchungen noch nicht aufgefallen, dass das Fahrzeug in einem minderdokumentierten und womöglich nicht zulassungsfähigen Zustand ist...

    Wenn man noch nicht angekommen ist, ist man noch unterwegs.

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