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Versicherungsschutz auf gesperrter Straße

  • gsxbandit
  • 19. Februar 2012 um 17:55
  • gsxbandit
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    • 19. Februar 2012 um 17:55
    • #1

    Moin Gemeinde, hab da mal eine Frage, die vielleicht manch Versicherungsspezi oder schon mal Betroffener beantworten kann. Es gibt ja so manche schöne Strecke, welche für Motorradfahrer aus den unterschiedlichsten Gründen gesperrt ist, für die übrigen Verkehrsteilnehmer aber frei befahrbar (also in einem verkehrssicheren Zustand) ist. Falls man dieses Verkehrszeichen mal übersieht, ist wird dies ja "nur" als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wenn man nun aber in diesem Abschnitt einen Unfall verursacht, hat die Sperrung vielleicht auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz ? Gruß vom Volker



    Bearbeitet von gsxbandit am 19. Feb 2012 - 17:57 Uhr.

  • Heiner
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    • 19. Februar 2012 um 18:19
    • #2

    Hi Volker zu 99,9% ja, die werden sich dann von Dir Geld holen, Du hast ja grob fahrlässig gehandelt, wenn Du auf verbotenen Wegen unterwegs bist. Dann muß das Verkehrsschild aber sehr zugewachsen sein, wenn Du mit der Nummer durchkommen willst. Gruß Heiner

  • beiker
    Gast
    • 19. Februar 2012 um 18:23
    • #3

    Da bin ich aber komplett anderer Meinung... Auf Rennstrecken sieht das aber anders aus 8-) Natürlich hast Du Versicherungsschutz bei "Durchfahrt-Verboten";-)

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 19. Februar 2012 um 21:13
    • #4

    Volker, ich bin entsetzt! :D:D:D Hast Du etwa vor, verbotene Wege zu befahren? Tztztz.. :-O LG von der auf dem Radweg fahrenden Katrin ...mir war aber nicht klar, dass es ein Radweg war, ich dachte wirklich, es wäre eine Straße! :lol: 8-)



    Bearbeitet von Mimose0815 am 19. Feb 2012 - 21:14 Uhr.

  • gruftipeter
    Gast
    • 20. Februar 2012 um 17:50
    • #5

    Ist mir auch schon passiert. In Maastricht. Es gibt Radfahrerstraßen! Da war so ein unübersichtliches Verkehrsgewühl. Nur ein paar schimpfende Holländer, sonst ist nichts passiert.

  • gsxbandit
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    • 20. Februar 2012 um 18:27
    • #6
    Zitat

    Hast Du etwa vor, verbotene Wege zu befahren?

    Ich doch nicht ;) ...aber wenn es dann doch passiert... Volles Verständnis...Manch Radweg ist heutzutage ja besser ausgebaut wie die Fahrbahn :D

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 20. Februar 2012 um 20:48
    • #7

    DER Radweg war wirklich gut ausgebaut...jedenfalls besser, als die gerade aufgerissene Straße links davon! :D :lol: :D:D



    Bearbeitet von Mimose0815 am 20. Feb 2012 - 20:49 Uhr.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 5. März 2012 um 20:03
    • #8
    Zitat von gsxbandit

    Moin Gemeinde, hab da mal eine Frage, die vielleicht manch Versicherungsspezi oder schon mal Betroffener beantworten kann. Es gibt ja so manche schöne Strecke, welche für Motorradfahrer aus den unterschiedlichsten Gründen gesperrt ist, für die übrigen Verkehrsteilnehmer aber frei befahrbar (also in einem verkehrssicheren Zustand) ist. Falls man dieses Verkehrszeichen mal übersieht, ist wird dies ja "nur" als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wenn man nun aber in diesem Abschnitt einen Unfall verursacht, hat die Sperrung vielleicht auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz ? Gruß vom VolkerBearbeitet von gsxbandit am 19. Feb 2012 - 17:57 Uhr.

    Abzüge im V-Schutz kann ein VR (Versicherer) nur durchsetzen, wenn die Kausalität (Ursächlichkeit) gegeben/nachgewiesen ist. Bsp. Fahrt unter Trunkenheit, rote Ampel über 1 Sek später noch überfahren etc.) Das sind klassische Vorsatz-Handlungen und nicht nur in der Kfz-Vers. gibt es hier Ärger = Einbußen im V-Schutz. Aber leichte, oder grobe Fahrlässigkeit muss der VR zunächst einmal nachweisen und dann noch die o. g. Kausalitzät begründen/nachweisen. Im Klartext: Wäre es auch zu dem Schaden gekommen, wenn die Strasse nicht gesperrt wäre, dann hast du vollen V-Schutz. Also wenn z. B. ein entgegenkommender PKW den Unfall verursacht, du dort aber gar nichts zu suchen hattest. Ist die Strecke aber wg. ihrer Bekanntheit als Pseudo-Rennstrecke bekannt und gesperrt, und du rutscht in einer Kurve in den Graben....dann kannst du mit recht happigen Abschlägen seitens deiner Kasko (hier Vollkasko) rechnen. Dritten (also Gescghädigten) gegüb. muss die Kfz-Haftpflicht-V. immer leisten, kann aber in diesen Fällen beim VN (Vers.Nehmer) in Regress (max. 5.000 €) gehen. Im Übrigen bieten reine Ordnungswidrigkeiten dem VR kaum die Chance auf grobe Fahrlässigleit, oder sogar Vorsatz zu plädieren. Das wudre und wird regelmäßig v. d. Gerichten abgebügelt. Versuchen tun sie es nat. trozdem, da sich so oft schon im Vorfeld eine Menge Kosten einsparen lassen. :D Die Schwere einer Tat ist primär f. d. Polizei wichtig, da sie für das Strafmaß rudimentär ist. Die Gefahr, seinen V-Schutz, ganz od. teilweise zu verlieren, taucht erst mit der Kausalität auf. Und dem VR ist dabei die Schwere einer Tat nicht wichtig. Bsp. Winterreifen: Den VR gelingt es mit schöner Regelmäßigkeit nachzuweisen, dass es zu bestimmten Bagatell-Auffahrunfällen (die im Winter typisch sind) mit guten Wi-Rfn nicht gekommen wäre. Ergo erhalten die, oft Vollkasko-Versicherten, keinen Cent von ihrem VR, gleichwohl aber müssen sie die Regressforderungen ihres VR erfüllen. Also, doch besser immer etwas mehr aufpassen. :-O

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 6. März 2012 um 10:45
    • #9

    Oder einen Versicherer suchen, der grobe Fahrlässigkeit ausschließt.

  • gsxbandit
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    • 20. Mai 2012 um 19:51
    • #10

    Moin Gemeinde, hab da mal eine Frage, die vielleicht manch Versicherungsspezi oder schon mal Betroffener beantworten kann. Es gibt ja so manche schöne Strecke, welche für Motorradfahrer aus den unterschiedlichsten Gründen gesperrt ist, für die übrigen Verkehrsteilnehmer aber frei befahrbar (also in einem verkehrssicheren Zustand) ist. Falls man dieses Verkehrszeichen mal übersieht, ist wird dies ja "nur" als Ordnungswidrigkeit geahndet. Wenn man nun aber in diesem Abschnitt einen Unfall verursacht, hat die Sperrung vielleicht auch Auswirkungen auf den Versicherungsschutz ? Gruß vom Volker



    Bearbeitet von gsxbandit am 19. Feb 2012 - 17:57 Uhr.

  • McFly
    Gast
    • 20. Mai 2012 um 19:51
    • #11

    Nein, hat keine Konsequenz für dich. Deine Haftpflicht wird den Schaden schon übernehmen ,dich hochstufen in deiner Versicherungspräme (sofern du kein Rabattschutz hast..) und gut ist... @Heiner..auch bei grob Fahrlässigem verschulden übernimmt die Versicherung den Schaden "Haftpflicht". Erst bei einer Vorsatztat, einem anderen bewußt und mit eigenem Willen einen Schaden zuzufügen" sieht das ggf. anders aus. Dies beinhaltet nicht das befahren eines Feld oder Waldweges was ja "nur" eine Ordungswidrigkeit darstellt. Bei der Vollkasko muß man den Vertrag genau studieren.Hier kocht jede Versicherung ihre eigene Suppe Sunny1100 beschreibt das zutreffend ;)



    Bearbeitet von McFly am 20. Mai 2012 - 19:52 Uhr.

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