Hy dieses habe ich in inem anderen Mopedforum gefunden .... ich hoffe es braucht niemand ... aber vielleicht nuetzt es dem einen oder anderen was .... *********************************************************** Falls ihr mal in diese Situation kommen solltet, dass eure Schutzkleidung durch einen Unfall beschädigt wird und die Versicherung nur einen Teil bezahlen will, hier die Gerichtsurteile: ------------------------------------ Bei der beschädigten Motorradkleidung des Klägers, dessen Ersatz er im Rahmen eines Schadensersatzanspruches geltend macht, handelt es sich um Schutzkleidung (Jacke, Hose und Handschuh rechts), welche nach einem Sturz zu ersetzen sind, damit die einwandfreie Schutzfunktion in Zukunft gewährleistet ist. Abzüge Neu für Alt braucht sich der Kläger insoweit nicht anrechnen lassen. LG Potsdam, Urteil vom 11.12.2008, Az.: 3 S 59/08 ------------------------------------------------- Bei der Motorradbekleidung (Jacke, Helm und Stiefel) handelt es sich um Schutzkleidung, welche nach einem Sturz zu ersetzen ist, damit die einwandfreie Schutzfunktion in Zukunft gewährleistet ist. Abzüge neu für alt braucht sich der Kläger insoweit nicht anrechnen lassen. Zudem ist allgemein bekannt, dass gerade alte, getragene Lederjacken, wie die hier streitgegenständliche einen Liebhaber- und Abnehmerkreis haben, weshalb unter Berücksichtigung des § 287 ZPO die insoweit geltend gemachten Beträge keinen durchgreifenden Bedenken unterliegen. Auch die beschädigte Jeans ist zum geltend gemachten Betrag zu ersetzen. LG Darmstadt, Urteil vom 28.08.2007 Az. 13 O 602/05 -------------------------------------------------------------------- Ein verunfallter Motorradfahrer kann von dem Schädiger vollen Ersatz für die bei dem Unfall beschädigte Motorradkleidung inklusive Schutzhelm verlangen. Der genaue Grad der Beschädigung ist irrelevant. Ein Abzug "neu für alt" ist nicht vorzunehmen, da die Schutzkleidung eines Motorradfahrers ausschließlich dessen Sicherheit dient und dem Geschädigten die Anschaffung gebrauchter Sachen nicht zumutbar ist. AG Lahnstein, Urteil vom 31.03.1998, Az. 2 C 44/98 --------------------------------------------------------------------- Verursacht ein Autofahrer einen Unfall mit einem Motorrad muß der Autofahrer die zerstörte Kleidung des Motorradfahrers ersetzen. Auch für ältere Kleidung kann kein Abzug geltend gemacht werden, da die Kleidung unabhängig vom Alter und der Gebrauchsdauer den Motorradfahrer vor Verletzungen schützt. Im genannten Fall ging es um eine zwei Jahre alte Jacke und einen drei Jahre alten Helm. AG Bad Schwartau, Az. 3 C 312/99 Gruesse Klumbi
Gerichtsurteile wegen Motorradbekleidung:
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Und hier ein Urteil, das sagt, es GIBT einen Abzug: Landgericht Duisburg, Urteil vom 20.02.2007, AZ: 6 O 434/05 (Kernaussage dieses Urteils: Es gibt mittlerweile im Internet (ebay) einen ausreichend großen Markt für gebrauchte Schutzkleidung, wo man sich der Zerstörten entsprechende Schutzkleidung kaufen kann.)
Bearbeitet von Stjopa am 08. Dez 2010 - 17:03 Uhr. -
Zitat
Und hier ein Urteil, das sagt, es GIBT einen Abzug:
Man muss sich davon ja nicht gleich ins Bockshorn jagen lassen
Es gibt genug Urteile, die dem Geschädigten bei zerstörter Schutzkleidung den entsprechenden NEUwert zusprechen und in der Regel eiern die meisten Versicherungen auch diesbezüglich gar nicht mehr rum.
Also nicht verunsichern lassen und im entsprechenden Fall immer erst mal auf Erstattung des Neuwertes bestehen!
Viele Grüße
Susi
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und oben stehen ein paar Urteile, bei denen die Klamotten und Helme ersetzt wurden .... soll doch jeder gerade machen wie er will .... oder nicht???? Gruesse Klumbi
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Damit dürfte dann wohl auch allen hier klar sein, dass eine Jeans SCHUTZKLEIDUNG ist ... zumindest in Darmstadt :whistle:

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Na klar, Sascha! Genauso, wie eine Mütze sicherer als ein Helm ist. Wenn du mir nicht glaubst, dann werf mal eine Mütze aus'm 5.Stock auf die Straße und dann einen Helm. Die Mütze bleibt heil! Grinsegrüße Susi
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Na toll Susi ... hab grad das mit der Mütze ausprobiert ... :motz: ... wieso hast du mir nicht gesagt, dass ich vorher den Müllmann aus der Mütze nehmen muss ... jetzt versaut der hier den ganzen Gehweg ... weisst du wie gefährlich das ist, wenn das friert und da einer ausrutscht? ... Tse! Unglaublich! :lachen: ABER ich hatte Sicherheitsschuhe an! :winke: Sascha PS: nur für alle Fälle... NEIN, Pommes, es war nicht der Müllmann von meinem Avatar! :lol:
Bearbeitet von SALZ am 09. Dez 2010 - 10:32 Uhr. -
Tzetze, dann streu halt ab mit SALZ.... :aetsch: Fröhliche Grüße Susi
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Zitat von Stjopa
Und hier ein Urteil, das sagt, es GIBT einen Abzug: Landgericht Duisburg, Urteil vom 20.02.2007, AZ: 6 O 434/05 (Kernaussage dieses Urteils: Es gibt mittlerweile im Internet (ebay) einen ausreichend großen Markt für gebrauchte Schutzkleidung, wo man sich der Zerstörten entsprechende Schutzkleidung kaufen kann.)Bearbeitet von Stjopa am 08. Dez 2010 - 17:03 Uhr.
Hi @ all! Muss auch mal schnell meine Meinung dazu kundtun
Kein Gerichtsurteil wird verlangen, dass man sich nen gebrauchten Helm kauft...
zumindest dahingehend kann sich wohl keine Versicherung rauswinden...
Ob eine Versicherung bereit ist den Ersatz für eine maßgeschneiderte Lederkombi zu berappen, wag ich zu bezweifeln, aber gebrauchte Ware, die teilweise ja schon ihre Schutzwirkung eingebüßt haben kann (Protektoren, Helm), muss sich sicher keiner zumuten lassen.
Falls es eine Versicherung dennoch versucht, gilt WEHREN MIT HÄNDEN UND FÜSSEN... die Argumente sind definitiv auf Seiten des geschädigten Motorradfahrers (sofern die Schuldfrage geklärt ist)...
:winke: Drea -
Wie ich aus eigener Erfahrung weiß tun sie das aber, zumindest die HUK und die Allianz. Kombi auf den Luxuskörper geschneidert und aus Känguruleder, Vorlage der Rechnung genügt. Viele Grüße Susi
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