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Hallöle ich brauche Dringend eueren Rat ( evt. ein Jurist unter uns ? )

  • Gelöschter Benutzer
  • 4. April 2010 um 18:36
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 4. April 2010 um 18:36
    • #1

    Hallo Nettis, 8-) Vor einiger Zeit hatte ich auf ebay die Yamaha siehe Profil gesehen, auf die Maschine Startpreis 1350,- euros wurde nicht geboten. So das ich mit dem verkäufer Kontakt aufgenommen hatte, ich Vermittelte Ihm mein Interesse an der Yamaha. Hier mal der Link zur Auktion: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…e=STRK:MEWAX:IT Etwas Eigenartig ist es mir vorgekommen das dort steht an Bastler wegen Batterie ist Defekt, Maschine ist nicht angemeldet zu Verkaufen. Gutgläubig Versicherte mir der Verkäufer, er habe die Yamaha von einem Freund übernommen dies sei schon länger her, und nun möchte er sein Hobby aufgeben. Da ich aus Beruflichen Gründen ( Fa. Avis ) Zeitlich sehr eng, bin Tags im Büro und Teilweise Nachts noch Notdienst mache, war es mir nur möglich sehr kurzfristig da hin zu Fahren. Ich schaute mir das Motorrad an, und fand es ganz Nett ( an einem Abend im Februar es war Dunkel Kalt und Nass). Ich hatte die Maschine gekauft, konnte aber auf Grund meines Zeitmangels nur gegen Abend dort hin Fahren. Der Geldautomat Spukte mir nur 1000 eur. aus, aber das ist nuneinmal so am Automaten. Ich Zahlte 1000 eur an, und hatte die Yam auf einen Motorradhänger gepackt. Im Nachinein fand ich immer mehr Mängel an dem Motorrad, unter anderem Schleifspuren an der Achse vorne sowie am Bremshebel, unter dem Lack sah ich Spuren die auf einen Um oder Unfall hindeuten. Ich recherchierte bei ebay, und siehe da die Maschine wurde dort Ersteigert, leider war nur noch die Artikelnummer in dem Berwertungsportal zu sehen. Ich schrieb den Verkäufer an, um nachzufragen ob das dass Motorrad sei welches ich gekauft hatte. Der Verkäufer sagte mir, ja das ist meine ich hatte sie Versteigert da ich einen Unfall mit der Yamaha hatte und sie nicht neu aufbauen wollte. Er war so Nett und hatte mir auch die Bilder gemailt welche bei ebay in seiner VK. Anzeige Eingestellt waren, der Unfall ist unverkennbar und die Yamaha wurde eindeutig als Unfallmaschine Verkauft. Ich rief und schrieb meinen Verkäufer an, und sagte So nich, entweder bleiben wir bei 1000 eur oder Sie haben die möglichkeit das Motorrad innerhalb von 48 Stunden bei mir abzuholen. Dem ist er nicht nachgekommen, sondern hat seinen RA zur Wahrung seiner Interessen Beauftragt, dieser fordert sofort das Geld zu Zahlen. Muss ich hier Anzeige bei der Polizei stellen, wegen Arglistiger Täuchung bez. Betrug ? :-? Habt Ihr derartiges schon erlebt??? Und nun ?????? Es gäbe noch sooooo viel dazu zum Schreiben, aber es würde das Forum Sprengen. Ostergrüße sasch. :-? :-? :-?

  • totajusa
    Gast
    • 4. April 2010 um 19:46
    • #2

    ...was Du brauchst ist ein Anwalt! Gruß Tota... PS. ...alles andere, ist verschenkte Mühe!

  • LLosch
    Reaktionen
    956
    Beiträge
    2.867
    Bilder
    19
    • 4. April 2010 um 19:47
    • #3

    Hi Sasch, ich schließe mich totajusa an. Viel Glück !



    editiert von: LLosch, 04.04.2010, 19:47 Uhr

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 4. April 2010 um 20:01
    • #4

    Moin Kommt drauf an : hast du einen gültigen Kaufvertrag und wenn ja , was steht da drin. Ist dort z.B. vermerkt daß das Fahrzeug unfallfrei ist und du kannst das Gegenteil beweisen würd ich nen RA zu Rate ziehen. So wie es aber aussieht wurde das Moped eindeutig als Bastlerfahrzeug bzw. defekt verkauft. Glaub nicht daß da juristisch was zu machen ist ( Betrug o.ä ). Abgesehen davon kauft man sich auch kein Fahrzeug so zwischen Tagesschau und Wetterkarte. Ungutes Gefühl=Finger weg !

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 4. April 2010 um 20:28
    • #5

    Hi Hi, einen Kaufvertrag habe ich Selbstverständlich, dort sind keine Mängel aufgeführt, und dort steht desweiteren frei von Unfällen etc. Das Gegenteil kann ich Beweisen, der Ehemalige Fahrer und Verkäufer hat sich bereit erklärt Als Zeuge auszusagen. Desweiteren habe ich die Bilder welche bei ebay zu sehen waren. Selbst bei abholung in beisein eines Freundes wurde gesagt frei von Unfällen etc, und der Verkauf ist eine Reine Hobbyaufgabe. Ich werde am Di. mal zu einem Fachanwalt für Vertragsrecht gehen mal sehen was der sagt. Und bei ebay bin ja nur, auf das Motorrad aufmerksam geworden, der Eigentliche Kauf hatte Nix mit ebay zu tun, und von Bastlerfahrzeug steht nichts im Kaufvertrag eher im gegenteil alles Super keinen Unfall. Sasch.

    Zitat von Boxer2xs

    Moin Kommt drauf an : hast du einen gültigen Kaufvertrag und wenn ja , was steht da drin. Ist dort z.B. vermerkt daß das Fahrzeug unfallfrei ist und du kannst das Gegenteil beweisen würd ich nen RA zu Rate ziehen. So wie es aber aussieht wurde das Moped eindeutig als Bastlerfahrzeug bzw. defekt verkauft. Glaub nicht daß da juristisch was zu machen ist ( Betrug o.ä ). Abgesehen davon kauft man sich auch kein Fahrzeug so zwischen Tagesschau und Wetterkarte. Ungutes Gefühl=Finger weg !



    editiert von: sasch., 04.04.2010, 20:31 Uhr

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 5. April 2010 um 07:09
    • #6

    Hallo, meine Lebenserfahrung sagt. Schreib doch das alles mal zusammen, das sendest Du dem Anwalt des Verkäufers. Auch nochmal Dein Angebot das Motorrad trotzdem für 1000 ¤ zu nehmen. Dann können zwei Dinge passieren. Ist der Anwalt des Gegners bei Verstand wird er seinem Mandanten raten das Angebot anzunehmen. Ist es ein Anwalt der das macht was sein Mandant will, wird er nochmal antworten. Das würde ich abwarten bevor ich einen Anwalt konsultieren würde. Das kannst Du ja dann immer noch. Oder Du überweist 350 ¤, damit hast Du Ruhe und wieder was gelernt in diesem Leben. Grüße Tscharlie

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 5. April 2010 um 08:20
    • #7

    Vielleicht bist du z.B. beim ADAC o. ä. Verkehrsrechtschutzversichert. (Vertragsrecht f. Kauf Auto, Motorrad usw.) Wenn dies der Fall ist, kann ich dir nur raten, direkt mit einem FA zu sprechen und dich mit derm Verkäufer nicht mehr auseinander zu setzen. Dein Anwalt wird dich beim ersten Gespräch (Beratungsgespräch zu fast 100% immer frei) aufklären wie deine Chancen stehen. Mein Rat, erspare dir den Stress mit dem Verkäufer. Gruß Conny

  • eifel-ninja
    Beiträge
    1.061
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    95
    • 5. April 2010 um 08:25
    • #8

    Wo ist das Problem? Advocard ist Anwalts Liebling: schnell, direkt und unbürokratisch. :lol: :lol: :lol:

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 5. April 2010 um 08:49
    • #9

    Optimale Bedingungen um ein Fahrzeug zu kaufen.

    Zitat

    Muss ich hier Anzeige bei der Polizei stellen, wegen Arglistiger Täuchung bez. Betrug ?

    Wo ist hier Arglist oder gar Betrug zu sehen? Der Kaufvertrag ist zustande gekommen, Du must Deinen Teil (Restzahlung) erfüllen. Oder hast Du die Unfallfreiheit unter Zeugen zugesichert bekommen? Zahlen schafft Frieden. Schönes Restostern!

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 5. April 2010 um 11:50
    • #10

    Moin, Also a.) habe ich die Unfallfreiheit in beisein von Zeugen sowie anhand von emails zugesichert bekommen. b.) steht Unfallfrei im vertrag. C.) kann ich einen Unfall Beweisen, da mir der Ehemalige Bezitzer ( auch hier im Forum Name egal ) die Bilder gemailt hatte welche er bei ebay Eingestellt hatte und Eindeutig als Unfall Fahrzeug Deklariert hatte, desweiteren Erklärt er sich Bereit dies zu bezeugen. Eine Sachmängelhaftung ist zwar laut vertrag ausgeschlossen, aber wenn ich einen Unfall nachweisen kann ist dies eine Arglist/Betrug und somit greift die Sachmängelhaftung nicht mehr. Ich schaue mal morgen was mein RA dazu sagt. Ich meine hier gehts doch nicht um 350 Möpse, mir gehts einfach darum das ich mich ein wenig Verarscht fühle. Im Zweifelsfall ist das Geld doch innerhalb weniger Stunden auf seinem Konto per Online üweisung. Sollte es aber eine Ernstere Sache werden, und sollte ich recht bekommen so würde er sich das beim nächsten mal überlegen, und keinen mehr übers Ohr hauen. Bis heute habe ich derartiges unter uns Motorradfahrern noch nicht erlebt, eher im Gegenteil Jeder Hilft jedem. Schönen Ostermontag euch noch Sasch. Timmiboy Optimale Bedingungen um ein Fahrzeug zu kaufen.

    Zitat

    Muss ich hier Anzeige bei der Polizei stellen, wegen Arglistiger Täuchung bez. Betrug ?

    Wo ist hier Arglist oder gar Betrug zu sehen? Der Kaufvertrag ist zustande gekommen, Du must Deinen Teil (Restzahlung) erfüllen. Oder hast Du die Unfallfreiheit unter Zeugen zugesichert bekommen? Zahlen schafft Frieden. Schönes Restostern![/quote]



    editiert von: sasch., 05.04.2010, 11:52 Uhr

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