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Sicherstellung von Motorrädern illegal

  • Joybar
  • 2. Februar 2009 um 15:14
  • Joybar
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    • 2. Februar 2009 um 15:14
    • #1

    Sicherstellung von Motorrädern am Kesselberg und Sudelfeld ist nicht rechtens. Gruss Martin

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 2. Februar 2009 um 15:19
    • #2

    Ehrlich???? https://www.netbiker.de/Forum/viewtopic/topic/73455 :lachen: :whistle:

  • quan
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    • 2. Februar 2009 um 15:29
    • #3

    Auch wenns schon mal da war: Finds gut ;) Grad am Kesselberg kann man ja sonst nicht mehr fahren ;)

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 2. Februar 2009 um 16:27
    • #4

    und wieder ein Urteil, wo ein Bürger unbedingt sein Recht durchsetzen wollte. Wenn das so weitergeht, werden wir in weiteren Klagen schwimmen und der Staat wird immer handlungsunfähiger. An die Kosten was die Justiz zwangsweise braucht um Einzelklagen abzuhandeln will ich gar nicht denken. Die Steuergelder versickern gnadelos in ein schwarzes Loch, teils ohne Nutzen. Ich bin gerade am überlegen, ob dieser irre Verwaltungsaufwand nicht verhinderbar gewesen wäre, wenn die Fahrer der sichergestellten Bikes sich an die StVO gehalten hätten. Die Polizei hätte es auch bei anderen Maßnahmen belassen können. Aus Ihrer Sichtweise aber richtig gehandelt und m.E. ist es verständlich, dass man es in ein Klageverfahren getrieben hat. So hat man nun zumindestens Rechtsicherheit auf beiden Seiten. Kann man nur hoffen, dass so mancher Raser trotzdem erwischt wird. Landstraße ist keine Rennstrecke. Ach ja, ich bin Blümchenpflücker....bitte also schnell überholen... 8-)

  • quan
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    • 2. Februar 2009 um 16:37
    • #5

    Auf der Strecke gibt es genug Irre, die sich absolut verschätzen. Nicht selten sieht man Mopeds im Graben liegen oder auf der falschen Fahrspur. Auch deswegen gibts dort eh schon strenge Temporegularien und Überholverbot und teils Fahrverbot am Wochenende usw. Aber ganz ehrlich: Wenn man nur leicht sportlich fährt und auf einer der geraden etwas Gas gibt, dann ist man schnell in einem Bereich, wo einem nun das Moped abgenommen worden wäre. Strafe für zu schnelles Fahren: Absolut richtig. Hat mich auch schon erwischt - nehme ich mich auch nicht raus. Aber die Strafe / Maßnahme muss stimmen und mit den Grundsätzen unseres Rechtsstaats vereinbar sein. Dass ein Bürger gegen ein falsches Verhalten / Anwenden falscher Maßnahmen klagt, ist sein gutes Recht. Warum sollte man ihm es nun vorwerfen? Um Fahrverbote usw. - wie es im Katalog steht - kommt ja keiner rum, aber das Konfeszieren des Motorrads entbeert jeder Grundlage...

  • Fischi07
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    • 2. Februar 2009 um 17:17
    • #6

    OK! :P

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 2. Februar 2009 um 18:02
    • #7

    Punkt getroffen quan ! Keiner schreit wegen paar km/h mehr, ich auch ich nicht! :director: Auf ne gute unfallfreie Saison 2009 mit vielen Kilometern und wenn mich der Martin wieder auf Reisen führt, hoffe ich, noch viel zu sehen und zu lernen....!! 8-) auch ohne bayrische Q (na gut gebs ja zu, ist ja auch ne gute Maschine ).

  • Joybar
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    • 2. Februar 2009 um 19:01
    • #8

    Sicherstellung von Motorrädern am Kesselberg und Sudelfeld ist nicht rechtens. Gruss Martin

  • Macx
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    • 2. Februar 2009 um 19:01
    • #9
    Zitat

    und wieder ein Urteil, wo ein Bürger unbedingt sein Recht durchsetzen wollte. Wenn das so weitergeht, werden wir in weiteren Klagen schwimmen und der Staat wird immer handlungsunfähiger. An die Kosten was die Justiz zwangsweise braucht um Einzelklagen abzuhandeln will ich gar nicht denken. Die Steuergelder versickern gnadelos in ein schwarzes Loch, teils ohne Nutzen. Ich bin gerade am überlegen, ob dieser irre Verwaltungsaufwand nicht verhinderbar gewesen wäre, wenn die Fahrer der sichergestellten Bikes sich an die StVO gehalten hätten.

    Hallo Mygu, genau davon lebt unser Rechtssystem, und das ist gut so. mfG Manfred

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