Grundsatzurteil Biker bei Unfällen fast immer mitschuldig Frankfurt - Das Landgericht Frankfurt hat die Klage eines Motorradfahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in einem Grundsatzurteil zurückgewiesen. Der Motorradfahrer hatte sich bei einem Sturz verletzt, nachdem ein Radfahrer aus einem Waldweg heraus vor ihm auf die Landstraße eingebogen war. Laut Urteil hatte er den Unfall dennoch aus eigener Unachtsamkeit selbst verschuldet. In einem Ausflugs- und Wandergebiet müsse ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen, begründete das Gericht. Darüber hinaus sei die "Betriebsgefahr" bei Motorradfahrern ungleich höher als etwa bei Autofahrern. Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher "grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen". Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher "ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden". dpa Az: 2-20 O 8806/06 sind wir jetzt Freiwild ??.. das stimmt mich jetzt aber wirklich nachdenklich. pommes grüßt
Grundsatzurteil
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Gelöschter Benutzer -
2. April 2007 um 12:02
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was machen da erst Radfahrer und Fußgänger.....? Wie hoch mag bei denen das Unfallrisiko sein ? Am besten, ich gehe gar nicht mehr vor die haustüre..... :-? In einem Ausflugs- und Wandergebiet müsse ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen, begründete das Gericht. ja und mit Rehen, Hasen, Regenwürmern und Ameisen. Muß man das nicht immer ? Normalerweise stehen dort dann auch Geschwindigkeitsbegrenzungen. ( Taunus, Vogelsberg , etc.) Wäre jetzt ganz interessant zu erfahren, wie der Unfall ganz genau zustande kam.
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Ist das ein Aprilscherz ? Kommt mir bischen so vor wie das Urteil, das islamische Frauen das hinnehmen müssen, wenn sie in der Ehe gezüchtigt werden. Sollte ich mal heiraten, werd ich konvertieren.
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Die Herren Juristen brechen sich immer wieder Sachen ab, da fällt mir nichts mehr ein. So eine Urteilsbegründung ist schlicht eine Diskriminierung aller Motorradfahrer. Demnächst werden dann die Klagen Dunkelhäutiger zurückgewiesen, wenn diese von Nazis verprügelt werden - deren "Betriebsgefahr" ist ja auch größer als die von hellhäutigen.. Ingo
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Das ist doch gegen das Grundgesetz!! Da steht doch: Vor dem Gesetz sind alle gleich!! Grüße Wolle
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@ areko Mann, Wolle - auf welchem Planeten lebst Du denn ? :roll: spani
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Ich möchte Joybar voll und ganz zustimmen. Ein "Glück", daß der Beitrag nicht am 1. April geschrieben wurde! Aber wer zieht denn nun vor den BGH? Mit sportlichem Gruß PeterS.ausW
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http://www.drag1.de/netmans_net2/index.html klicke auf mein unfall! das urteil kommt so ziemlich auf das gleiche raus! ciao schmidti
editiert von: schmidti, 02.04.2007, 13:31 Uhr -
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