Das gibts doch nicht.. so genau könnens auch nur wir Deutschen nehmen das ein paar cm drüber einem angekreidet werden. Lass uns mal wissen ob auf diene Beschwerde ne Reaktion kommt. Würd mich aber fast wundern... Die meisten halten nicht an der Linie sondern in der Strasseneinmündung, aber ich selbst finde auch das noch ok. Die die gleich drüber fahre sollen sie ruhig mal anhalten das ist dann auch vollkommen korrekt. Gut korrekt ist das vielleicht wenn die einen aufhalten aber irgendwie sinnlos....
abzocke am grünen feil
-
Gelöschter Benutzer -
26. Oktober 2005 um 08:47
-
-
hallo ihr bin am letzten we mal ein bißchen moped gefahren wetter war ja jut, und dann. in zerbst an einer ampel, das ampel ding war rot und rechts neben der tollen ampel hing ein grüner feil, also ich ran an den weißen strich, links rechts schaun und rechts rum. jut alles tollen keine sau gefährdet klasse. 50 meter weiter springt ein grünes männchen auf die straße und fuchtelt wie wild, polizei kontrolle. führerschein und bla bla bla, "was haben sie falsch gemacht" ich "keine ahnung" der grüne mann sagte nur "sie sind bei rot über die ampel gefahren" ich fragte "was?! ich habe an den scheißteil angehalten und bin dann rumgefahren weil ein grüner feil dahängt" das grüne etwas zu mir: "das stimmt schon aber aber sie sind über die halte linie gefahren, wir haben ein video" ich mit dem männchen zum bulli und video anschaun und siehe da der typ hatte recht ich bin genau !!! 10cm !!! drüber gewesen mit der forderkante des reifens oder besser gesagt die achse war noch vor der weißen linie. ich fragte das männchen was das soll der antwortete nur wenn ich noch lange diskutiere nehmen sie mir den lappen weg und ich kann mein scheiß haufen damit war meine trude gemeint stehen lassen sie wollten dann nur 50 ¤ haben und ich habe dann von den beiden herrn erbsenzählern die dienstnummer name und dienststelle verlangt werde ne fette dienstaufsichtsbeschwerde schreiben weil die rum liefen als wären die im urlaub auf ballermann. da ich noch ein paar zeugen hatte komisch nur, nur moped fahrer wird das noch lustig werden. gruß an alle nur an die grün-weißen nicht gez.:EGON
-
Guten Morgen Egon, ich muss Dir in diesem Fall recht geben, es grenzt schon an Willkür. Weil ja eigentlich auf dem Video sichtbar sein muss, dass Du angehalten hast. Schreibst Du zumindest. Sollte das der Fall sein, würde ich mich auch mit allen zur Verfügung stehenden Rechtsmitteln dagegen wehren, denn soetwas ist einfach nicht lustig. Die waren garantiert auf Stunk aus, die Jungs. Kein gutes Beispiel für unsere Ordnungshüter. Hast Du ne Verkehrsrechtschutzversicherung? Dann würde ich nämlich sogar gleich über einen Anwalt gehen. Schikane brauchen wir uns nicht gefallen zu lassen !!! LG Ansgar *klugscheissmodusan* PS: Feil schreibt man mit Pf... und Forderkante mit V... :wink: *klugscheissmodusaus*
-
Das gibts doch nicht.. so genau könnens auch nur wir Deutschen nehmen das ein paar cm drüber einem angekreidet werden. Lass uns mal wissen ob auf diene Beschwerde ne Reaktion kommt. Würd mich aber fast wundern... Die meisten halten nicht an der Linie sondern in der Strasseneinmündung, aber ich selbst finde auch das noch ok. Die die gleich drüber fahre sollen sie ruhig mal anhalten das ist dann auch vollkommen korrekt. Gut korrekt ist das vielleicht wenn die einen aufhalten aber irgendwie sinnlos....
-
quan eine Dienstaufsichtsbeschwerde muß nachgegangen werden und das Ergebnis muß dem Einreicher bekanntgegeben werden. Ich glaube dann zwar nicht, daß was passiert, denn rechtlich gesehen hatte das Schnittlauch ja recht, (10 cm sind 10 cm) was sie ja auch per Video dokumentiert haben. Mit Verkehrsrechtschutz würde ich auf alle Fälle zum Anwalt gehen. Ich hoffe, Du hast Namen und Adressen der Zeugen notiert. Alleine der Begriff "Scheißhaufen" ist sicher nicht vorschriftenkonform. Gibt's nicht sowas ... Gruß Thomas
-
also wenn das so passiert ist, wie du geschrieben hast, dann is das verhalten der ordnungshüter unter aller sau. das sie dich anhalten und belehren wär ja noch ok gewesen, aber die gingen absolut zu weit. die sollten lieber auf die leute aufpassen die diese regel nicht kennen. es gibt hier viele die nicht wissen was man bei nem grünen pfeil machen muß gruß melanie und chris
-
siehe auch beitrag -hätten sies gewußt- vom 11.8. gleiches forum -
-
hallo Bikers, bei uns in Zweibrücken, (Westpfalz, Grenze Saarland), gibt es eine einzige Ampel, mit dem grünen Pfeil, der soviel wie ich weiß eine ostdeutsche Erfindung ist. Fast kein Mensch, wenn er nicht erst gerade den Schein gemacht hat, weiß genau mit dem Ding umzugehen, die meisten bleiben einfach stehen und warten auf grün. Ich selbst halte es für eine gute Sache, nur weiß ich auch nicht ganz genau, an welche Kriterien man sich halten sollte, wenn man bei Rot den grünen Pfeil benutzt.
-
Hier in Berlin hängen die grünen Pfeile mittlerweile überall rum und eigentlich ist das ne tolle Erfindung. Soweit ich weiß, muß man erst an der Haltelinie anhalten und dann ein weiteres Mal an der Sichtlinie. Gruß Alexa
-
das gibts ja wohl nicht...was waren denn das für Penner...ich glaub ich wäre da nicht ruhig geblieben...
-
Klar, in so einem Fall von Willkür ist eine Dienstaufsichtsbeschwerde sicher angebracht. Diese unterliegt bekanntermaßen den 3 F: Sie kann formlos (d.h. ohne spezielle Formanforderungen) erhoben werden und es muß auch keine Frist eingehalten werde. Leider ist sie in aller Regel auch fruchtlos, d.h. es kommt nix dabei raus außer... "konnte im Verhalten des Beamten keine Unregelmäßigkeiten erkannt werden...." oder ähnliches Gesülze. Aber das kannst Du Dir ja dann wenigstens übers Bett hängen. Erzähl mal, wie es ausgegangen ist.
-
TKuehn eine Dienstaufsichtsbeschwerde muß nachgegangen werden und das Ergebnis muß dem Einreicher bekanntgegeben werden.[/quote] @TKuehn also erstmal muß logischerweise einer dienstaufsichtsbeschwerde nachgegangen werden...es ist ja ein zulässiges rechtsmittel aber....ein ergebnis wie die sache für den beschuldigten ausgeht,für dich als einreicher ? da bekommst du als einreicher erstmal nichts mit.nur ein "eingangs/bearbeitungsschreiben" erst wenn es definitiv "rechtsbrüche" gab,wird man schon behördlicherseits ermitteln....auch dann bekommst du selber keinerlei information oder akteneinsicht...wie das wort es schon sagt.."dienstaufsichtsbeschwerde"...das wird intern erstmal abgehandelt. ohne offizialprüfung...also wenn kein öffentliches interresse besteht... ergeben sich aber durch diese prüfung schwere vergehen oder vorwürfe dann sieht es anders aus..(ich ersparre mir hier die details,es würde den rahmen sprengen) aber dann steht dir der rechtsweg offen (klageerhebung gezielt über einen rechtsanwalt gegen den beamten und dann bekommt er auch akteneinsicht)... du brauchst also nicht erwarten das du irgendwie erfährst das kollege xy nun zu einer beförderungssperre verdonnert wurde oder zur einer bußgeldzahlung... in diesem falle (knatter-egons) erhälst du vielleicht einen schrieb wie ihn "ducthomas" schildert...mehr nicht. @knatter-egon in diesem falle (besser knatter-egons) würde der vorgesetzte dienstherr des beamten das video als ermittlungsgrundlage oder beweismittel heranziehen,es selber sichten und selber urteilen..das alles erstmal intern...darum heißt es ja auch "nur" Dienstaufsichtsbeschwerde ein einspruchsrecht gegen die vorgeworfene überfahrt der haltlinie(vor ort oder im anhörungsbogen machbar) und gegen ein anschliesendes busgeldverfahren (es gibt ja auch videos die ja auch "helfen" können.) bleibt davon ja unberührt.aber das sind halt 2 paar verschiedene schuhe.... da knatter-egon ja auch (wie er selbst zugibt) drübergefahren zu sein scheint ,ist die sache anfürsich eh von bestand..drüber gefahren, ist drüber gefahren....fakt. hier spielt es keine rolle wieviel cm.hier wurde halt der ermessensspielraum zu deinem nachteil recht klein gehalten. an grünen pfeilen ist rechtsabbiegen auch bei rot erlaubt...aber wichtig...(das vergessen oder wissen viele nicht) muß das fahrzeug vor der haltlinie komplett zum stehen gekommen sein.(also wie bei einem stoppschild).dann darf erst unter besonderer beachtung abgebogen werden. lieber knatter-egon...denke da haste kein erfolg mehr....wenn das video so gut ist ?..da hilft hier nur eines..ärgern....und das nächste mal es halt "anders" machen.eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen diesen beamten würde sprichwörtlich im sande verlaufen...
-
@McFly: Danke für die Aufklärung, bislang dachte ich, man hätte ein Recht auf Akteneinsicht. Ich frage mich hier aber trotzdem, ob die grünen Männchen das Recht haben, irgendeine willkürliche Strafe zu verhängen. Laut Bußgeldkatalogheißt es: 133.1 vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten 50¤, 3 Punkte StVO §37, Abs 2. sagt: Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. §41, Abs. 2 Ergänzend zu Halt- und Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen gegeben werden, ordnet sie an: "Hier halten!". Angehalten hat knatter-egon ja und ich finde wirklich nichts was sagt: Vor der Linie, auf der Linie, gilt die Achse, überhängende Fahrzeugteile oder was auch immer. Wenn ich mit dem Auto so halte, daß die Vorderreifen genau vor der Linie stehen, dann hängt einiges davor mit Sicherheit mehr als 10 cm vor der Linie. Also für mich ist das absolute Willkür und ich würde einen RA einschalten. SO NICHT! Gruß Thomas
-
hi mcfly naja mein rechtsverdreher will was tun mal sehen ob er erfolg hat. und jetzt weis ich es besser, ich bleibe so lange an der nächsten roten kack ampel stehen mit oder ohne grünen feil auf blech, bis das scheiß ding auf grün umgesprungen ist, und wenn dann deine kollegen mich ankacken hole ich mein lullematz aus der hose und pisse die bande an, ist mir egal ob ich eine auf den deckel kriege oder nicht. irgendwie muß man gegen son pack vorgehen. wenn man diese leute braucht ist keiner da nur zum abzocken da sind sie alle da aber wirklich alle. früher im mittelalter waren alle raubritter schwarz gekleidet die methoden sind die gleichen nur die farbe hat sich geändert von schwarz in GRÜN!!!!! gez.:EGON
-
knatter-egon Hamburg: BLAU! Die erkennt man gar nicht mehr richtig
Gruß Thomas
Und laß mal hören, was dein RA draus macht. -
CX-Biker Dem kann abgeholfen werden. Siehe hier: http://fhh.hamburg.de/stadt/Aktuell/…egen/start.html
-
TKuehn @TKuehn Aber Thomas....Machen sie doch gar nicht...knatter-egon zahlte wohl doch schon die 50 ¤ als Bußgeld.Und die 3 Punkte ?....Kommen dann später erst mit erlangen der Rechtskräftigkeit und sind andere "Baustelle" (anderer Verwaltungsakt). Sie haben erstmal nichts mehr direkt mit der Polizei selbst zu tun. Somit folgen die Polizisten der Vorgabe des BKAT (Bußgeldkatalog)... Wo siehst du da also eine willkürliche Strafe ? Ich nicht... Ab 40 ¤ ist man eh meist in den "Punkterängen". Und der BKAT regelt erstmal den Rest. Klar ägert sich knatter-egon und ich kann ihn verstehen.. Es war ,wie er es beschreibt,schon eine harte Auslegung der Toleranz und Verhältnismäßigkeit. Aber der eigentliche "Fehler" liegt ja auch bei ihm. Aber trotzdem wäre es gut den Standort (Sichtwinkel) der Videokamera zu kennen bei der Sache.Vielleicht hier ne möglichkeit für knatter-egon was zu machen. Aber zahlte er nicht schon ? (wenn ich ihn richtig verstanden habe).. Somit akzeptierte er ja den Tatvorwurf.... Und jetzt doch klagen ? Weiß er was er wirklich will ? Hoffe nur er hat ne gute Verkehrsrechtsschutz-Versicherung, die da mitmacht. Aber vielleicht hören wir in der "nächsten" Sache (das Lullematz-Attentat
) wieder von ihm....
Nur dann...,lieber knatter-egon, gehe vorher "richtig" auf die Bank...
Denn diese "Aktion" kostet etwas mehr als ein 50 ¤ Scheinchen.... :wink:
Gruß McFly -
hi und so auf die frage von fly ich habe die tat nicht zugegeben also habe ich auch noch nix gezahlt. und das mit dem lullematz werde ich bestimmt nicht machen weil dann fangen die kasper in grün bzw. blau an zuheulen weil naja und so :lol: :oops: :lol: . und gestern war ein sehr schöner tag da habe ich mein ollen wrtburg aus der garage geholt die roten 07-bretter an montiert und bin ölverschmiert durch die gegend gefahren und bin in ein blitz bzw. witzkontrolle gekommen weil ich nicht angeschnalt war und nun sollte ich 30¤ bezahlen aber warum???? der warti hat keine gurte und ist dafür auch nicht vorgesehen weil bj.60 und ich brauch mich nicht anschnallen oh da waren die lieben ordnungshüter aber sauer das sie den bösen egon nicht eine reinwürgen konnten und da ich mit den warti eine überprüfungsfahrt machte konnten sie mir garnix die kleinen sch...*. ach es gibt tage und es gibt diese anderen tage.
gruß egon
* das soll nicht !scheißer! heißen -
Zitat von McFly
....................... an grünen pfeilen ist rechtsabbiegen auch bei rot erlaubt...aber wichtig...(das vergessen oder wissen viele nicht) muß das fahrzeug vor der haltlinie komplett zum stehen gekommen sein.(also wie bei einem stoppschild).dann darf erst unter besonderer beachtung abgebogen werden. ..........................
Also, meine StVO gibt das nicht her: Zitat: Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Zitat Ende Bitte um Nachhilfe.
-
Zitat von willie
Also, meine StVO gibt das nicht her: Zitat: Rot ordnet an: "Halt vor der Kreuzung". Nach dem Anhalten ist das Abbiegen nach rechts auch bei Rot erlaubt, wenn rechts neben dem Lichtzeichen Rot ein Schild mit grünem Pfeil auf schwarzem Grund (Grünpfeil) angebracht ist. Der Fahrzeugführer darf nur aus dem rechten Fahrstreifen abbiegen. Er muß sich dabei so verhalten, daß eine Behinderung oder Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, insbesondere des Fußgänger- und Fahrzeugverkehrs der freigegebenen Verkehrsrichtung, ausgeschlossen ist. Zitat Ende Bitte um Nachhilfe.
Hi Willi Du hast dir die Antwort doch selber gegeben (siehe fettschrift oben) Das magische wort heißt ANHALTEN oder HALT VOR DER KREUZUNG Hierbei ist ein Fahrzeug bis zum Stillstand anzuhalten. Oder versteh ich deine Frage nicht ? hier noch die anzuwendende BKAT Nr.133.1 beim "Knollen" "133.1 >....vor dem Rechtsabbiegen mit Grünpfeil nicht angehalten. 50 ¤/ 3 Pkt....." Zuwiderhandlungen gegen §24 StVG, a) + § 37 Straßenverkehrs-Ordnung Denke du hast nur unter §37 STVO nachgesehen... Aber es gibt ja noch das Strassenverkehrsgesetz.. (StVG) :roll: Alles geklärt ? :wink:
-
willie siehe oben. Es muß angehalten werden. Trotzdem finde ich nirgendwo eine Bestimmung in der steht, wo denn genau an der Haltelinie anzuhalten ist. Weder StVO, noch BKat. Im letzteren finde ich nur: "Nr. 154 An der Haltlinie (Zeichen 294) nicht gehalten" aber auch dort ist nicht beschrieben was denn nun mit "an" gemeint ist. Gruß Thomas
-
knatter-egon Dann hast du rechtlich noch alle möglichkeiten.. Ich denke in den nächsten paar Tagen erhälst du "böse Buben" Post... :wink: Dann kanst du ja entscheiden ob du Einspruch erhebst oder nicht... Im Zweifel lasse dich durch deinen Rechtsverdreher beraten... Aber Achtung...Auch er will nur dein Bestes :roll: Und wenn du keine Rechtsschutz hast..Die "BRAGO" (Bundes Rechtsanwalt Gebühren Ordnung) ist noch teurer und wenn du 0-Punkte in "Flennheim" hast dann lohnt es sich vielleicht nicht. Gruß McFly :wink:
-
TKuehn siehe oben. Es muß angehalten werden. Trotzdem finde ich nirgendwo eine Bestimmung in der steht, wo denn genau an der Haltelinie anzuhalten ist. Weder StVO, noch BKat. Im letzteren finde ich nur: "Nr. 154 An der Haltlinie (Zeichen 294) nicht gehalten" aber auch dort ist nicht beschrieben was denn nun mit "an" gemeint ist.Gruß Thomas[/quote] Ei hier .... :wink: http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog/bkatv_36.php http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_37.php Es ist immer vor der Haltlinie bei Rot anzuhalten... Sonst würde sie keinen Sinn ergeben. Egal..Auch wenn da ein grüner Pfeil ist.. Das Rotlicht ist das was alles ausmacht...(Haltlinie vorrausgesetzt) Gruß McFly
-
wird ein Dauerthreat... :roll: @TKuehn Auch dir kann geholfen werden,Thomas... :idea: §41 STVO (Absatz 3,2.) Markierungen Haltlinie Sinnbild nicht dargestellt Zeichen 294 Ergänzend zu Halt- und Wartegeboten, die durch Zeichen 206, durch Polizeibeamte oder Lichtzeichen gegeben werden, ordnet sie an: "Hier halten!". Dasselbe gilt vor Bahnübergängen für den, der warten muß (§ 19 Abs. 2). Das heißt , davor aber nicht dahinter...Denn dann hättest du sie ja überfahren. Oder macht eine überfahrene Halt oder Leitlinie Sinn ? Will jetzt noch ne Runde Biken.Bis nachher...also wenn noch was unklar ist...> Google > Suche> "Verkehrsrechtsexperten" :wink: Gruß McFly
-
Dieses Thema enthält 25 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!