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REIFENFREIGABEN DER HERSTELLER

  • dj2
  • 9. Februar 2020 um 12:05
  • dj2
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    • 9. Februar 2020 um 12:05
    • #1

    Hallo - zu dem bekannten/ärgerlichen (EU-) Thema gibt's es nun eine Petition:

    Bitte so viele wie möglich die Petition unterzeichen& im Bekannten/Biker-Kreisen kommunizieren - sonst haben wir bald noch mehr unsinnige Regeln/Auflagen für unsere Bikes !

    REIFENFREIGABEN DER HERSTELLER OHNE TÜV-EINTRAGUNG:

    Petition unterschreiben..

  • mjt
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    • 9. Februar 2020 um 12:19
    • #2

    Ich hab mir die Änderung bei der Dekra eintragen lassen. Kostete 15,- und war ne Angelegenheit von 10min.

    @StandGasHeizer 414072_5.png

  • Kurven_Racer
    Gast
    • 9. Februar 2020 um 13:49
    • #3

    Es muß das geltende Eu Recht umgesetzt werden ,das hat nichts mit TÜV und co zu tun.

    Und genau deshalb ist diese Petition nutzlos .

    Und wer richtig lesen kann / hat , wird feststellen das gerade die Eu Regelung viel

    positives in Bezug auf Motorradreifen gebracht hat .

  • RoDo
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    • 9. Februar 2020 um 15:03
    • #4

    wen trifft die TÜV Eintragung?

    Ich denke mal 5 bis 10 Prozent der Moped und Autofahrer. Es trifft nur diejenigen die ihre Reifengröße oder breite verändern wollen. Und wer Änderungen am Fahrzeug vornimmt muß halt zum TÜV und es abnehmen lassen. Ob das ein Spiegel ohne ABE oder EG Nummer ist oder die Änderung der Reifengröße. Haltet den Ball flach.😎

  • mjt
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    • 9. Februar 2020 um 15:07
    • #5
    Zitat von RoDo

    wen trifft die TÜV Eintragung?

    Ich denke mal 5 bis 10 Prozent der Moped und Autofahrer. Es trifft nur diejenigen die ihre Reifengröße oder breite verändern wollen. Und wer Änderungen am Fahrzeug vornimmt muß halt zum TÜV und es abnehmen lassen. Ob das ein Spiegel ohne ABE oder EG Nummer ist oder die Änderung der Reifengröße. Haltet den Ball flach.😎

    Nicht nur. Bei Motorrädern älterer Baujahre gab es 'Reifenfabrikatsbindungen'. Nachfolgende Reifentypen wurden durch die Hersteller geprüft und in Reifenfreigaben zusammengefasst, so dass man auch moderne Reifen fahren durfte, wenn ein Fabrikat nicht mehr hergestellt wurde. Und genau das soll jetzt nicht mehr zulässig sein.

    @StandGasHeizer 414072_5.png

  • RoDo
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    • 9. Februar 2020 um 15:10
    • #6
    Zitat von RoDo

    wen trifft die TÜV Eintragung?

    Ich denke mal 5 bis 10 Prozent der Moped und Autofahrer. Es trifft nur diejenigen die ihre Reifengröße oder breite verändern wollen. Und wer Änderungen am Fahrzeug vornimmt muß halt zum TÜV und es abnehmen lassen. Ob das ein Spiegel ohne ABE oder EG Nummer ist oder die Änderung der Reifengröße. Haltet den Ball flach.😎

  • RoDo
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    • 9. Februar 2020 um 15:11
    • #7

    aber nur wenn sich Größe und Breite ändern.

  • mjt
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    • 9. Februar 2020 um 15:48
    • #8
    Zitat von RoDo

    aber nur wenn sich Größe und Breite ändern.

    Nein, auch bei gleichen Dimensionen.

    Bei meiner GSX-R1000 von 2001 war der Metzeler M1 eingetragen. Dieser wird nicht mehr hergestellt. Durch die Freigabe des Reifenherstellers, durfte man auch den Nachfolger M3 oder M5 fahren. Das ist nach den neuen Auflagen nicht mehr zulässig und muß eingetragen werden.

    @StandGasHeizer 414072_5.png

  • Kurven_Racer
    Gast
    • 9. Februar 2020 um 16:52
    • #9

    seit anno tuc gibts keine Reifenbindung mehr , dank,EU die das wegen Wettbewerbsverzerrung gekippt hatte .

    ich hab meine daher austragen lassen Erstzulassung 1983

    Solange die Größe und der Lastindex gleich oder höherwertig sind ist das uninteressant .

    Was willst denn sonst fahren wenn’s nix mehr gibt , ist doch voll unlogisch und käme einem Fahrverbot gleich ...

  • Thor63
    Gast
    • 14. Februar 2020 um 08:43
    • #10

    https://www.1000ps.de/businessnews-3…-motorradreifen

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