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Rammen keine gefährliche Körperverletzung

  • TDI-Killer
  • 12. März 2014 um 11:05
  • TDI-Killer
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    • 12. März 2014 um 11:05
    • #1

    Hi, etwas was mir- und einigen anderen Moppedfahrern ziemlich übel aufgestoßen ist: http://www.welt.de/motor/news/art…hes-Rammen.html das Urteil /Begründung des BGH dazu: http://openjur.de/u/671225.html Die Kommentare in der Welt -online dazu wurden leider zensiert... Meinungen dazu gibt´s deshalb da: http://dr-650.de/phpBB3/viewtopic.php?f=7&t=10146 Ciao,Marcus der der Meinung ist, das das alle Moppedfahrer angeht..

  • Heiner
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    • 13. März 2014 um 08:13
    • #2

    Das Rechtsverständniß des Richters weicht recht stark vom gesunden Menschenverstand ab oder/und der Richter hat etwas gegen Motorradfahrer. Für mich ist das Urteil unverständlich. Das Auto ist eigentlich Tatwerkzeug und die Aktion zumindest versuchter Totschlag. Ich hoffe für den Betroffenen, das eine Revision möglich ist.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 13. März 2014 um 18:38
    • #3

    Bin kein Jurist, es gibt jedoch den - auch in der Justiz gebräuchlichen - Begriff der "billigenden Inkaufnahme". D. h. der Täter nimmt die mögliche/n Folge/n (für mich dann logischweise alle Folgen) seiner Tat billigend in Kauf. M. E. hat sich hier das Gericht (es gibt ja noch die Beisitzer), bewußt, oder unbewußt sei mal dahingestellt, einen schlanken Fuß gemacht, indem es so getan hat, als ob es egal wäre, was das Auto angefahren hat. Auch sehe ich keinerlei Hinweis auf die gefahrenen Geschwindigkeiten, bei der das Delikt begangen worden ist. Es ist ja ein imenser Unterschied, ob ein Krad mit annähernd gleicher Geschwindigkeit, oder deutlich höherer G. angefahren wird. Und nat. ob die Tat bei Stadtverkehrsbetrieb, auf der Landstr., oder gar auf der Autobahn geschehen ist. Mit steigendem Tempo hätte m. Rechtsverständnis folgend, die Strafe höher ausfallen müssen. Es soll ja Richter und Beisitzer geben, die keine Ahnung von den physikalischen Gegebenheiten des Motorradfahrens haben. Und sich zudem als überaus beratungsresitent zeigen.... Mein Eindruck ist, dass das Gericht so (fehl-)geurteilt hat, als ob es sich hier um zwei beteiligte PKW (und nicht PKW vs MRD) gehandelt hätte. Das Gesamtbild des Täters ist zudem doch überdeutlich und schon allein deshalb wünsche ich mir für derartige Verkehrs-Zeitbomben (wer weiß schon, wann der seinen nächsten Ausraster hat) deutlich schärfere Strafen. Fahren unter Drogen mit Vorsatz o. FS (als Wiederholungstäter) einschlägig vorbelastet/~bestraft Unfallflucht trotz verletzter Person usw... Das gefällte Urteil ist doch eine Einladung für diese Typen so wie bisher weiterzumachen. Der Busfahrer, der 2012 in Bristol einen Radfahrer mutwillig gerammt hat, musste für 17 Mon. ins Gefängsnis. :good: Hier noch den besagten §224 StGB der gefährlichen (nicht mit der schweren zu verwechseln!) Körperverletzung: § 224 Gefährliche Körperverletzung

    (1) Wer die Körperverletzung 1. durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen, 2. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs, 3. mittels eines hinterlistigen Überfalls, 4. mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder 5. mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. (2) Der Versuch ist strafbar.

    Entweder ich kann nicht lesen, oder die Herren Rechtsverdreher (pardon das Gericht) hat sich eine ganz besonders perfide Auslegung, dieses ansich klaren §, ersonnen. (Das Autos mitlerweile Tatwerkzeuge sind ist unbestritten)

  • gruftipeter
    Gast
    • 13. März 2014 um 21:58
    • #4

    Sprichwort: Auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand!

  • katzentier
    Gast
    • 16. März 2014 um 15:34
    • #5

    Heftig. Kann ich nicht nachvollziehen.... Recht und Gerechtigkeit sind zweierlei Dinge. Merkt man ja auch immer wieder, wenn irgendwelche Sexualstraftäter Bewährungsstrafen und kurze Gefängnisstrafen kriegen.... Neulich im Rechtskunde-Unterricht hatten wir die Unterschiede von "Mord" und "Totschlag".... Am Ende kamen so Beispiele heraus wie: Wenn ich jemandem gegenüber stehe und ihm ein Messer in den Bauch ramme mit letaler Folge, ist das Totschlag. Mache ich es heimtückisch von hinten, ist es Mord (mit Heimtücke eines der Mordmerkmale erfüllt).... In der Folge ist die Strafe im ersten Fall milder. Obwohl es eigentlich auf`s Selbe rauskommt. Sowas kann ich auch schon nicht nachvollziehen. Von daher: Mich wundert nichts mehr. LG Jenny

  • ducthomas
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    • 16. März 2014 um 18:35
    • #6

    441125 Die Entscheidung des BGH ist sicher grenzwertig,aber konsequent. Die Besonderheit der "gefährlichen" Körperverletzung liegt im besonderen Gefährdungspotenzial der Tatausführung oder der Tatmittel. Die Schädigung muß aber UNMITTELBAR eintreten, hier also hätten gemäß der Aufassung des BGH die Verletzungen durch das Anfahren und nicht erst durch den dadurch erfolgten Sturz eintreten müssen.Ganz sicher ist ein derart mißbrauchtes Auto als "Waffe" bzw. "gefährliches Werkzeug" i.S. des § 224 zu sehen. Dies gilt z.B. auch für einen (in Verletzungsabsicht) gehetzten Hund oder auch (obergerichtliche Entscheidung !!) eine geworfene Katze. Es mag schwer verständlich sein, daß hier zwischen "unmittelbarer" und "mittelbarer" Schädigung unterschieden wird, es ist aber rechtlich richtig und konsequent. Die Schädigung ist nicht durch das Anfahren sondern durch den dadurch hervorgerufenen Sturz eingetreten. Theoretisch möglich wäre ja auch gewesen, daß der Motorradfahrer garnicht stürzt, oder sich nicht (ernsthaft) verletzt. Angesichts der wohl hier vorliegenden besonderen Verwerflichkeit müßte natürlich der Strafrahmen der "einfachen" Körperverletzung weitgehend ausgeschöpft werden. Die "billigende Inkaufnahme" spielt hier überhaupt keine Rolle. Der Täter hat ja den Vorsatz (von dem die "billigende Inkaufnahme" quasi eine abgeschwächte, gleichwohl relevante Form ist) eingeräumt. @Katzentier: Recht und Gerechtigkeit haben nichts miteinander zu tun. Recht ist , was eine Gesellschaft dazu erklärt und in Regeln fasst. Gerechtigkeit ist die größte Illusion der Menschheit und als nicht existent anzusehen. Gruß Thomas

  • haaner_uwe
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    • 16. März 2014 um 18:52
    • #7

    dann weiss ich ja was ich bei der nächsten Geschwindigkeitsübertretung... (sollte sie mal eintreten :whistle: ) sagen werde Herr Wachtmeister.. der PKW war sooo dicht an mir dran dass ich glaubte der wolle mich rammen... da bin ich halt geflüchtet... :yes: fliehende Grüße Uwe

  • Herbert-HH
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    • 17. März 2014 um 08:37
    • #8

    441363 Hallo Thomas mein Freund, diese Aussage fordert meinen Wiederspruch geradezu heraus. Aber ich mache es kurz (grins) Gerechtigkeit ist eine der großen Sehnsüchte der Menschheit und wesentlicher Antrieb für soziale Entwicklung. Auf der Suche nach derselben wurden gesellschaftliche System umgewälzt und Menschen befreit, Grenzen verändert und Zustände abgeschafft. Gerechtigkeit ist eine "Grundnorm des menschlichen Zusammenlebens" und ohne sie wird kein sozialer Fortschritt erzielt. Sie ist keine Illusion sondern ein Zustand den es immer neu zu erstreiten und zu erschaffen gilt. Und das. obwohl ich eher ein Pessimist bin liebe Grüße aus Hamburg Herbert :bye:

  • blue_twister
    Gast
    • 17. März 2014 um 16:29
    • #9

    Die Judikative heißt ja nicht umsonst "Rechtsprechung"; auf die Vorsilbe "Ge-" wurde bewusst verzichtet!

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 17. März 2014 um 20:10
    • #10

    ...nur wird das (ge-)Recht nicht von der judikativen Staatsgewalt geschrieben sondern von der legislativen.

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