Demnach kennst Du Fälle, wo eine Strafverfolgung wegen nicht geltender Halterhaftung eingestellt werden musste...?
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung allein ist bei weitem keine Straftat - und nur für die gibt es die Fahrerhaftung...
Und nun mal Hand auf's Herz - Du bist noch nie schneller als erlaubt gefahren?
Ich meine nicht 10 Km/h zu viel oder mal im Halteverbot parken, sondern von Straftaten => illegales Straßenrennen, Unfallflucht, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (Raserei) ...