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Probefahrt

  • Teilzeittussi
  • 14. Juli 2008 um 14:52
  • Teilzeittussi
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    • 14. Juli 2008 um 14:52
    • #1

    Hallo Netti`s, möchte meine Suzuki GSF 1200 privat verkaufen. Mein Frage hierzu: Probefahrt................ ich möchte ungern jemand fremden mein Mopet zur Probefahrt ohne Sicherheit überlassen. Wie macht ihr es denn :-? In der Vergangenheit habe ich meine Mopet`s beim Händler einfach hingestellt und die neue mitgenommen :D und somit habe ich auch keine Erfahrung hierzu. Wäre nett, wenn ihr mir hier weiterhelfen könntet. Auf was muss ich acht geben???? Bettina

  • Gelöschter Benutzer
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    • 14. Juli 2008 um 14:59
    • #2

    Hallo, keine zwilichtigen Figuren lassen. Von den anderen den Ausweis als Pfand nehmen. Den darf man zwar nicht behalten, aber man weiß, wenn man ggf. auf Schadenersatz verklagen muß. Die ganz Harten lassen vorher unterschreiben, dass im Falle eines Unfalles die Maschine zu dem und dem Preis zu kaufen ist. Ob das alles juristisch wasserdicht ist? Viele Grüße Rüdiger

  • Gelöschter Benutzer
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    • 14. Juli 2008 um 15:01
    • #3

    Hallo Bettina, genau die Frage hab ich mir auch schon öfters gestellt. Ich hatte es bisher nur umgekehrt. Wenn ich ein Motorrad kaufen wollte, konnte ich immer ohne iregendwelche Auflagen damit ne Runde drehen. Wie es im Schadensfall ausgesehen hätte, ist allerdings fraglich. Eine Möglichkeit wäre, vorher schriftlich fest zu halten, dass im Schadensfall (mit Eigenverschulden) bei einer Probefahrt das Möppi als gekauft gilt. So hat es auch jemand von hier gemacht, beim Netti-Jahrestreffen. Das andere Problem, was Du ja wahrscheinlich auch meintest, ist die Sache ob er auch mit dem Ding wieder kommt. Wenn Du den Perso von ihm hast, sollte es mit der Polizei zu regeln sein, im Fall der Fälle. Gruß, Thorsten

  • Gelöschter Benutzer
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    • 14. Juli 2008 um 15:10
    • #4

    Hmmm, wirklich gute Frage.... Allerdings: wenn Du jemandem Dein Möppi zur Probefahrt überläßt und derjenige einen Unfall baut, so muß Deine Haftpflicht dafür gerade stehen. Egal welche Regelungen ihr vorher getroffen habt (außer derjenige bezahlt den Schaden freiwillig aus eigener Tasche). Ansonsten würde ich auch sagen: vorher den Perso kassieren und dafür unterschreiben lassen, daß ein eventueller Schaden vom Verursacher übernommen wird! Ob das allerdings im Falle eines Falles vor einem Gericht standhält, ist auch mehr als fraglich... LG Steffen

  • Teilzeittussi
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    • 14. Juli 2008 um 15:24
    • #5

    Hallo, das ging aber schnell mit der Antwort. Vielen Dank. Mit dem Ausweis is keine schlechte Idee. @Schimpfi das ist mein 2. Problem. Hab nämlich eine GS in Aussicht. Dem jetzigen Besitzer habe ich fast zu 90% zugesagt, aber halt mit dem Vorbehalt noch "Probefahrt" und zum TÜV Gebrauchtwagentest vorführen. Jetzt zu Problem: Er möchte, dass das Geld vor der Probefahrt als Sicherheit. Dies wird selbstverständlich alles schriftlich fixiert. Aber ich bin nicht gewillt, vorab irgend jemand einen Betrag X auszuändigen, ohne dass ich dann auch den Fahrzeugbrief in Hände habe :-x Jetzt war meine Überlegung: Vorverkaufsvertrag erstellen und eine Sicherheit (kein Geld) bei "Verkäufer" hinterlassen (z.B. Ausweis). Was hälts du bzw. ihr davon. Danke nochmals Bettina

  • Gelöschter Benutzer
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    • 14. Juli 2008 um 15:34
    • #6

    Hi Bettina! Also gleich mal vorweg: Ich würde NIEMANDEN vorab irgendeinen Batrag x in die Hand geben ohne die sicherste Sicherheit. Du kennst bestimmt den Spruch mit dem Pferden vor der Apotheke ;-). Nachher ist das Geld und das Möppi weg. Und noch mal kurz zur Probefahrt. Frag doch mal den Anwalt Deines Vertrauens oder ruf beim ADAC an. Die können Dir genaueres sagen oder was wasserdichtes an die Hand geben. Ich habe zum Beispiel von meinem Anwalt ein Formular bekommen, das den Haftungsausschluß regelt, wenn ich mal jemanden als Sozius mitnehme. Ist nur ein einfaches Formular, in zwei Minuten ausgefüllt und Du bist auf der sicheren Seite, sollte mal was passieren. Und bisher hat sich auch niemand geweigert, daß zu unterschreiben, wenn er bei mir mitfahren wollte! LG Steffen

  • Joybar
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    • 14. Juli 2008 um 17:37
    • #7

    Also ich würd mir aufjedenfall erst mal den Führerschein zeigen lassen und den auch kopieren - weil wenn du jemanden ohne Lappen fahren lässt haftest erstmal du und machst dich auch noch Strafbar dann würd ich mir bei einem Käufer der seinen wohnsitz nicht in Deutschland hat auch noch irgendeine sicherheit am besten bargeld geben lassen weil man weiss ja nie ob der Führerschein auch echt ist. Nicht dass du nachher eine Kopie von einem falschen Schein hast und dein Motorrad ist auf nimmer wieder sehen weg. Bei der GS hat ich ihn dem speziellen Fall jetzt weniger sorgen um mein Geld, aber ich würd wohl eher eine Vertrauensperson mit samt der Kohle warten lassen falls er es wirklich bar will und sonst halt 1-2 Tausend Anzahlen und den Rest dann überweisen, weil wer will schon mit soviel Kohle durch die Strassen ziehen. Gruss Martin

  • Magolwes
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    • 14. Juli 2008 um 17:46
    • #8

    Hallo, hier hab ich was brauchbares gefunden: Was fürs Auto gilt ist für einen Motorrad (ver-) kauf sicher nicht falsch. z.B.: Probefahrten bei Privatanbietern Bei Probefahrten mit Autos von Privatanbietern ist die Rechtslage anders: Wenn keine Vollkaskoversicherung besteht und es zu einem Unfall kommt, müssen Sie als Probefahrer für den Schaden aufkommen, und zwar auch schon bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Zusammenhang ist noch etwas anderes wichtig: Wenn der Verkäufer Ihren Personalausweis und Ihren Führerschein sehen möchte, ist das durchaus legitim. Denn wenn er Sie ohne gültigen Führerschein fahren läßt und es zu einem Unfall kommt, verliert er seinen Versicherungsschutz. Und falls ein Probefahrer mit dem Fahrzeug verschwindet, kommt seine Kaskoversicherung dafür nicht auf. Mehr nachzulesen bei: http://www.checkliste24.de/check_list.php…ste.pdf&cid=582 Gruß Gerhard

  • Online
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    • 14. Juli 2008 um 21:05
    • #9

    Hi Bettina, der von SChimpfi genannte - das war ich. Ich habe einen Vorvertrag gemacht, der besagte: Gekauft wie gesehen zum Preis x für den Fall eines Unfalles oder UMfalles - egal wieso. Das klingt vielleicht hart - aber so war ich mir sicher, keinen "Schrotthaufen" zurückzubekommen mit dem Hinweis "Ich denk drüber nach ..." Perso und Führerschein zeigen lassen ? JA ! Und auch bei Leuten, die "nett & freundlich & liebenswürdig" daherkommen. Für den Fall, daß DU probe fährst würde ich AUF GARKEINEN FALL vorher Geld geben !!! Wenn der Verkäufer sich nicht drauf einlässt - FINGER WEG !!! (Hab dieses Jahr schon 2x daneben gegriffen) Viel Glück beim Kauf und denk dran - die Saison geht zu Ende ! Preise gehen eher runter als rauf. Wenn er nicht mitspielt ... spätestens in 2 Monaten bekommst Du ein viel größeres Angebot ! ER - der Verkäufer - ist im Zugzwang - nicht Du ! Toi Toi Toi !!! Axel

  • Gelöschter Benutzer
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    • 15. Juli 2008 um 17:28
    • #10

    Hi Bettina, Steffen hat recht, du solltest mal beim ADAC - die haben auch Anwälte- nachfragen. Die sind immer sehr hilfsbereit! Die GS ist ne gute Wahl 8-) *offtopicmodus an* Aber was soll bei ner Probefahrt denn schon passieren? Um sicher zu gehen, fahr doch einfach mit! http://de.youtube.com/watch?v=-lPBgtRLmIE *offtopicmodus aus* :winke: sascha

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