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TÜV und Saisonkennzeichen

  • Gelöschter Benutzer
  • 27. Februar 2007 um 12:06
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 27. Februar 2007 um 12:06
    • #1

    Hallo liebe Nettis, ich hätte da gern mal ein Problem :-? : Ich habe ein Saisonkennzeichen 04-10. :-x Mein TÜV endet im März 2007. :-x Der 1.April, also der Tag, an dem bei schönem Wetter der "Asphalt brennen soll" ist ein Sonntag! :schildbacktotopic: Kann ich in der Woche vor dem 1.April mit festem Termin zum TÜV fahren und zurück, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren und ohne mich strafbar zu machen? Kann ich am Sonntag den 1.April Möppi fahren ohne einen Strafzettel zu bekommen, und wenn nein, wie hoch ist er? :rtfm: Ich weiß Fragen über Fragen....... Euer Kawaguenni



    editiert von: Kawaguenni, 27.02.2007, 12:07 Uhr

  • xjvolker
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    37
    • 27. Februar 2007 um 12:15
    • #2
    Zitat von Kawaguenni

    Hallo liebe Nettis, ich hätte da gern mal ein Problem :-? : Ich habe ein Saisonkennzeichen 04-10. :-x

    schon schlecht ;) was haste den ganzen Winter denn gemacht, so ohne Mopped? Naja, also den Winter, der keiner war.

    Zitat von Kawaguenni

    Kann ich in der Woche vor dem 1.April mit festem Termin zum TÜV fahren und zurück, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren und ohne mich strafbar zu machen?

    Nein! Auf garkeinen Fall darfst du zum TÜV damit fahren. Es sei denn, du nimmst dein mopped und packst es in einen Transporter oder auf eine Anhänger.

    Zitat von Kawaguenni

    Kann ich am Sonntag den 1.April Möppi fahren ohne einen Strafzettel zu bekommen, und wenn nein, wie hoch ist er? :rtfm:

    Einen Monat drüber ist kein Problem .... und wenn du dann noch nen Wisch mit einem TÜV-Termin im April mit dir rumschleppst, dann ists nichtmal ne Ordnungswidrigkeit. viel Spass beim Fahren im April. Ich fahr jetzt schon wieder. (bin dieses Jahr schonwieder fast 2000km gefahren) bis dann volker

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 27. Februar 2007 um 12:16
    • #3

    Moin Günter! Du solltest ganz normal fahren können. Man kann erst ab dem 2. Monat TÜV Uberziehung verwarnt werden... Dein Versicherungsschutz ist davon nicht betroffen. http://www.kfz-auskunft.de/bussgeld/tuev.html Gruß Christian

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 27. Februar 2007 um 12:19
    • #4

    Herzlichen Dank Volker und Christian, ei, ich bin doch Narr.... und davon noch ein aktiver.... Aber die Zeit von Aschermittwoch bis 01.April ist echt ne Tortour! Wünsche Euch trotzdem einen wunderschönen März!! Gruß Günter



    editiert von: Kawaguenni, 27.02.2007, 12:21 Uhr

  • Cruisertreiber
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    • 27. Februar 2007 um 12:37
    • #5

    AAALsoooooooooo. Ich würde mein Kadaver mal zum Tüv oder Dekra hinbewegen und mir das dort erklären lassen, wenn möglich auch schriftlich, damit man sich dann auf irgendwen berufen kann, um zur Not die anfallenden Sondergebühren einzuklagen. LG, Manfred

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 27. Februar 2007 um 12:51
    • #6

    Hallo, meines Wissens darf man mit Saisonkennzeichen zum TÜV. Ich würde einfach da mal anrufen. Die wissen das. Ich war im Winter in der Werkstatt. Auch das ist wohl erlaubt. Allerdings haben wir - um keinen Ärger zu bekommen - eine rote Nummer montiert. Man darf ja auch ohne Zulassung zur Zulassungsstelle fahren, oder? Grüße Rüdiger

  • stjopa
    Gast
    • 27. Februar 2007 um 12:55
    • #7

    http://www.tuev-nord.de/20617.asp#5: "Was muss ich tun, wenn der HU-Termin bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums liegt? Die HU ist dann im 1. Monat des Betriebszeitraums durchzuführen. Der Termin für die nächste HU wird in diesem Fall nicht zurückdatiert. "

  • bodo
    Gast
    • 27. Februar 2007 um 13:16
    • #8

    Mach Dir keinen Kopp Kawaguenni ... Hab am 1.4 einen *schönen Tag* und fahr am 2.4 zum TÜV ;) Grüß vom linchen, die schon mal ein ganzes Jahr überzogen hat :konfus: :konfus: :konfus: ... für mich ist jeder Tag ein schöner Tag :P:)



    editiert von: tattoolinchen, 27.02.2007, 14:02 Uhr

  • Joybar
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    • 27. Februar 2007 um 16:44
    • #9

    Also 7 Monate hat ich auch schon mal überzogen, was sogar dem Wirt in Südtirol aufgefallen ist.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 27. Februar 2007 um 18:51
    • #10
    Zitat von Tapsbär

    Man darf ja auch ohne Zulassung zur Zulassungsstelle fahren, oder? Grüße Rüdiger

    Also, das vergesst mal lieber wieder ganz schnell, ohne Zulassung fahren ist nicht!!! :-O :-O :-O Und genau das würde ja vorliegen, wenn man im März zum TÜV fährt, die Zulassung aber erst ab April gilt :( Wenn man 'ne rote Nummer organisieren kann, ist das natürlich was anderes, aber welcher Händler rückt sowas schon freiwillig 'raus? Wie auch immer Du Dich entscheidest, die neue Plakette wird wieder nur bis März gehen (auch wenn Du erst im April oder Mai oder ...). Hab ich letztes Jahr mit meiner Zweitmaschine ausprobiert, TÜV war im Mai abgelaufen, im September neue geholt, geht wieder nur bis Mai :-x :-x :-x Also am besten weg mit dem Saisonkennzeichen, dann ist dieses Problem auch weg ;););) Gruß, Olaf

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 27. Februar 2007 um 19:21
    • #11

    Da hat oeli vollkommen recht. Ohne Zulassung fahren ist nicht. Auch nicht, wenns "nur" zum Tüv ist. Du darfst höchstens auf abgeschlossenem ( Privat-)Gelände ohne Zulassung rumdüsen. Ich weiß das aus eigener Erfahrung, denn das hat mich 2002 mal 2 Punkte und 100 Teuros gekostet :-O

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 27. Februar 2007 um 21:17
    • #12

    hatte das Problem auch mal Fahren darfst du auf keinen Fall vor dem 1.4. auch wenn der ein Sonntag ist bekommst du keinen Strafzettel wegen dem TÜV. Du solltest mal mit dem TÜV Prüfer reden wie das denn ist da ja ein Saisonkennzeichen obe es nicht möglich ist den TÜV auf April zu Datieren wird in der Regel gemacht hatte ich bei mir auch machen lassen ohne Probleme. Versuch es einfach mal

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 27. Februar 2007 um 22:13
    • #13

    du darfst vor dem 1.4 nicht fahren. ansonsten bekommste ne fette anzeigen, wenn man dich erwischt. und die wird teuer... du kannst deinen tüv 2 monate überziehen. erst ab dem 2 ten monat wird das gebührenpflichtig. im ersten monat ss das kein thema. zur not kannste ja nen tüv termin machen. dann geht das bei ner kontrolle alles klar....sollte zumindest. tüv bekommste allerdings rückwirkend dann... ansonsten wie schon geschrieben wurde nur mit anhänger... greets beppo

  • stjopa
    Gast
    • 27. Februar 2007 um 22:16
    • #14
    Zitat von Stjopa

    http://www.tuev-nord.de/20617.asp#5 : "Was muss ich tun, wenn der HU-Termin bei Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraums liegt? Die HU ist dann im 1. Monat des Betriebszeitraums durchzuführen. Der Termin für die nächste HU wird in diesem Fall nicht zurückdatiert. "

    Ich poste es auch gerne noch paar Mal ... :) Grüße Steffen

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 28. Februar 2007 um 06:15
    • #15

    bikerhexe60 Natürlich darf man mit einem vorübergehend stillgelegten Fahrzeug sämtliche Fahrten im Zusammenhang mit der Wiederzulassung durchführen, auch wenn das Fahrzeug noch nciht zugelassen ist. Voraussetzungen: - Die dem Fahrzeug zuletzt zugeteilten Kennzeichen sind am Fahrzeug montiert - Man bewegt sich im letzten Zulassungsbezirk oder einem direkt benachbarten Bezirk - Der Versicherungsschutz ist gewährleistet, d.h.auf der Doppelkarte muss das Datum stehen an dem man unterwegs ist und nicht (wie meistens) "ab Tag der Zulassung" ... und genau am letzten Punkt scheitert es ja bei einem Saisonkennzeichen :roll: Aber ich glaube, Stjopa hat da ein sinnvolles Zitat eingebracht, wie war das noch gleich?? :D



    editiert von: wusel, 28.02.2007, 06:16 Uhr

  • Chili
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    14
    • 28. Februar 2007 um 09:31
    • #16

    Hallo Kawaguenni das ist aber wirklich eine verflixte Situation :-O ich kann dir dabei leider nicht helfen, aber du findest hier sicher viele Antworten, die dein Problem lösen werden und am 2. April lachst du hoffentlich darüber :lol: viel Spass und eine hoffentlich schnelle Lösung für dein Anliegen :denk: Gruss Chili

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 28. Februar 2007 um 12:20
    • #17

    Wie schon von anderer Seite treffend bemerkt. Es scheitert am Versicherungsschutz: Folgendes habe ich im Netz gefunden: "In §23(4) StVZO steht: .. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen – Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen – oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind.." Viele Grüße Rüdiger



    editiert von: Tapsbär, 28.02.2007, 12:21 Uhr

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 28. Februar 2007 um 15:21
    • #18
    Zitat von Stjopa

    http://www.tuev-nord.de/20617.asp#5: " Der Termin für die nächste HU wird in diesem Fall nicht zurückdatiert. "

    stimmt nicht unbedingt liegt im Ermessen des TÜV Prüfers die dürfen Zurückdatieren.

  • TKuehn
    Gast
    • 28. Februar 2007 um 15:28
    • #19
    Zitat von Chicco

    stimmt nicht unbedingt liegt im Ermessen des TÜV Prüfers die dürfen Zurückdatieren.

    Die Prüfer dürfen ihre eigenen Richtlinien nach eigenem Ermessen auslegen? Na das ist ja klasse.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 28. Februar 2007 um 16:40
    • #20

    hallo leute wann seit ihr zum letztenmal angehalten worden???? bei mir ists regulär über 10 jahre her...ich hab auto und mopped auch tüv überzogen...ohne dran zu denken.. günni meinste wirklich das die grünen jetzt hinter jeder ecke lauern um dich zu packen:-)))) ich denke mal nein... fahr doch einfach und fahr nen tag später oder woche später zum tüv...alles wird gut... ;);) streß wegen nix.. :D:D pommes grüßt



    editiert von: Pommes, 28.02.2007, 16:41 Uhr

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