Hallo! Warum muß ich beim Lesen dieses Threads immer wieder an Dieter Nuhr denken....?
Zitat von TapsbärFolgendes habe ich im Netz gefunden: "In §23(4) StVZO steht: .. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, ....
Die Qualität dieser Aussage lässt sich daran erkennen, daß dieser Paragraph zum Zeitpunkt des Zitats noch genau 11 Stunden und 40 Minuten Gültigkeit hatte. Der Hinweis war also recht wertlos.... Das Ganze findet sich jetzt fast (!) identisch in §10(4) FZV. Aber nur fast. Fahr irgendwann im ersten Monat der angegebenen Saison zur HU. Du wirst Du (so die HU außerhalb des Zulassungszeitraums fällig gewesen wäre) eine neue Frist beginnend mit dem Monat der Durchführung der HU bekommen (siehe 2.6 Anl. VIII StVZO). Gruß, Vetter Markus