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Drängeln wird teurer

  • Joybar
  • 2. Mai 2006 um 09:01
  • Joybar
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    • 2. Mai 2006 um 09:01
    • #1

    Laut DAV muss der Mindestabstand künftig bei 80 Kilometern in der Stunde mindestens 5/10 des halben Tachowertes (20 Meter) betragen, sonst drohen 40 Euro Bußgeld und ein Punkt im Verkehrszentralregister in Flensburg. Ein Abstand unter 12 Meter (3/10 des halben Tachowerts) kostet 100 Euro und schlägt mit vier Punkten in Flensburg zu Buche. Bei 100 Stundenkilometern droht bei weniger als 15 Metern Abstand ein längeres Fahrverbot. Der Anwaltverein wies darauf hin, dass die Abstandsmessungen der Polizei oft falsch seien. In Zweifelsfällen empfehle es sich ein Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid. Wird auch Zeit dass sich da mal was tut.

  • susi
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    • 2. Mai 2006 um 09:18
    • #2

    laut gestrigem tagesschau-bericht kann drängeln seit 1.5.06 nun bis 250 euro kosten, außerdem können bis zu 3 monate fahrverbot verhängt werden. es wird verstärkt mit video kontrolliert, um die beweislage zu dokumentieren. außerdem: auch notorische linksspur-/langsamfahrer werden verstärkt rausgewunken und mit bußgeldern bedacht. viele grüße susi

    Etwas Grünes braucht der Mensch!

    Orientierung ist, wenn man trotzdem ankommt...

  • stjopa
    Gast
    • 2. Mai 2006 um 11:37
    • #3

    Ich find ja auch, dass diese ganze Drängelei unnötige Zeitverschwendung ist. Was kostet nochmal rechts überholen? Grüße Steffen

  • beiker
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    • 2. Mai 2006 um 11:45
    • #4
    Zitat von Stjopa

    Ich find ja auch, dass diese ganze Drängelei unnötige Zeitverschwendung ist. Was kostet nochmal rechts überholen? Grüße Steffen

    Grundsätzlich den Lappen, glaub ich, für Vier Wochen. Teuer wird es in jedem Fall und das ist auch gut so. Das was noch gefehlt hat ist Konsequenz gegen notorische Linksfahrer. Aber das wird ja jetzt wohl miterledigt;-) gruss beiker

  • quan
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    • 2. Mai 2006 um 11:51
    • #5

    Das mit dem Drängeln ist aber nicht die einzige Neuerung zum 1. Mai: https://www.netbiker.de/index.php?name…=article&sid=35

  • McFly
    Gast
    • 2. Mai 2006 um 20:46
    • #6

    Die Bußgeld-Staffel reicht von 40 bis 200 Euro im Tempobereich von mehr als 80 bis 130 km/h und von 60 bis 250 Euro bei mehr als Tempo 130. Fahrverbote werden erst bei Geschwindigkeiten über 100 km/h die Stunde verhängt. Das Bußgeld errechnet sich aus Geschwindigkeit und Abstand zum vorderen Wagen. Grob gilt dabei: Je größer das Tempo, desto höher die Strafen bei gleichem Abstand. Wer 100 km/h fährt und 25 Meter Abstand zum vorderen Fahrzeug hält, hat kein Bußgeld zu befürchten. Verkürzt er den Bremsweg auf 20 Meter, sind 40 Euro fällig. Bei zehn Metern sind es 100 Euro und bei fünf Metern 150 Euro. Erhöht der Autofahrer das Tempo auf 130 km/h, hat er bei 20 Metern Abstand 60 Euro zu berappen. Bei 15 Metern sind es bereits 100 Euro und ein Monat Fahrverbot. Bei nur noch fünf Metern Distanz sind 200 Euro plus drei Monate Fahrverbot fällig. Drängler, die bei diesem geringen Abstand mit 140 oder mehr km/h daherkommen, müssen mit dem höchsten Strafmaß von 250 Euro plus drei Monate Führerscheinentzug rechnen. Bei Tempo 260 gilt dies auch noch, wenn der Raser seinen Abstand wieder leicht auf zehn Meter verdoppelt.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 4. Mai 2006 um 17:07
    • #7

    Ich finde diese Regelung ziemlich gut! Ich fürchte nur, dass ich dann bald ne 2te Hypothek aufnehmen muss :( Nein, mal im Ernst ... ich hab mich nie für einen Drängler gehalten ... aber ich bin einer!!! :-O Wenn ich morgens auf der A1 am Kreuz Köln West unterwegs bin (derzeit 80km/h) fahre ich i.d.R 100km/h (Raser oder gilt hier das Gewohnheitsrecht ? :D ) Gut ich bin also auch ein Raser ... aber das ist ja typisch Motorradfahrer! nungut, ich also mit 100 km/h unterwegs ... 20m Abstand zum Vordermann/frau ... das ist mehr als eine ganze LKW (Sattelzug)-Länge 18m!!! RING! 40¤ weg .... naja, eigentlich ist im Berufsverkehr eher ne halbe LKW Länge die Regel! RING! 100¤ weg .... Mehr als eine PKW-Länge und RING! 150¤ weg! Folge: Die Verschuldung der Privathaushalte nimmt dramatisch zu und der Staatshaushalt ist innerhalb weniger Monate ausgeglichen! :roll: Es ist echt wahr, ich muss über meinen Fahrstil nachdenken .... ich hab mich wirklich nicht für einen Drängler gehalten ... ich dachte dass sind die, die so nah drauffahren, dass man denkt die klauen einem die TÜV Plakette ... Abstandhaltende Grüße Sascha

  • gsxbandit
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    • 13. Mai 2006 um 18:26
    • #8

    Mich würde ja mal interessieren, ob für versetzt hintereinander her fahrenden Motorräder die gleiche Abstandsregelung gilt (vermutete ich mal). Gruß, Volker

  • renegade2k
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    • 19. Mai 2006 um 16:35
    • #9

    ich glaube nicht. ich ud mein bruder waren knapp 100 km auf der A3 unterwegs, dabei 90% der zeit auf der linken spur ^^* (natürlich nicht zu langsam :evil: ) und hatten einen abstand von ca. 10m bei durchschnittlich 130 sachen. dabei sind wir die ganze zeit versetzt gefahren und haben auch 2 von den grünen partywagen überholt und die haben garnicht erst reagiert. also wird wohl versetztes "drängeln" erlaubt sein :D

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 20. Mai 2006 um 12:32
    • #10

    und :-? fährt man ordentlich und angepasst ist dass doch alles kein thema :D sollen die doch die raser alle ab fischen dann können wir wenigsten sicher unserem hobby nachgehen :evil:

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