Nein, ich will hier KEINE unerlaubte Rechtsberatung, aber ich habe eine Frage, die der eine oder andere hier evtl. beantworten könnte:
Die Vorgeschichte: Ich hatte einen Unfall, bei dem der Unfallverursacher mit seinem Tanklastzug abgehauen ist. Dreister Weise nachdem er ausgestiegen war und sich die Schäden angesehen hatte. Ich habe leider kein Kennzeichen und bin daher der Gelackmeierte, wie man so sagt.
Im Augenblick spiele ich mit dem Gedanken, z. B. auf kleinanzeigen.de eine Suchanzeige mit Belohnung anzubieten. Die Zugmaschine und der Auflieger müssen nicht zwingend einen Eigentümer haben. Gut möglich, dass der Fahrer die Schäden am Auflieger mit mehr oder weniger unglaubwürdigen Storys erklärt hat. Evtl. gibt es einen Fuhrparkleiter oder einen Kollegen oder sonst eine Person, die Angaben machen kann, um die Fahrerflucht aufzuklären.
Damit der Fuhrparkleiter oder der Kollege oder sonst wer auch ausreichend motoviert ist, sich zu melden, dachte ich an 500 € Belohnung. Da ich die natürlich nur dann zahlen müsste, wenn die Sache geklärt würde, würde sich das für mich rechnen. Allerdings: Noch schöner wäre es, wenn ich die 500 € nicht zu zahlen bräuchte. Deshalb meine Frage:
Wenn ich als Opfer einer Fahrerflucht über eine Belohnung den Sachverhalt aufklären kann - kann ich dann bei der Regulierung des Schadens die Belohnung als weiteren Schaden von der Versicherung zurückfordern?
Weiß das einer zufällig? Evtl. kennt Ihr ja vergleichbare Fälle oder wisst das aus anderen Gründen.
Gruß Michael
Eine Frage an alle, die sich mit Versicherungen, Schadenersatz und solchen Dingen auskennen
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Schau mal Michael,
das könnte zu Deiner Frage passen:
Unfallflucht: Darf ich eine Belohnung auf den Flüchtigen aussetzen?Mit Advopedia finden Sie zu jedem Rechtsgebiet den richtigen Anwalt in Ihrer Nähe.advopedia.de
Belohnung ist zu erstatten, Urteil AG DortmundDie Belohnung bzw. Fangprämie zur Ergreifung des Täters nach einem Verkehrsunfall ist eine Schadensposition, die von der Versicherung auszugleichen ist.www.reissenberger.comLG
Maria
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Wow, super! Das ist exakt das, was ich wissen wollte. Meine 500 € lägen sogar unter dem Viertel. Passt.
Danke!
Gruß Michael -
Michael,
es muss dennoch ein sogenannter rechtsgültiger Kausalzusammenhang nachweisbar sein. Heißt, eine klare Verbindung zwischen Belohnungauslobung und Täterfeststellung/Zahlung bei Ergreifung des Flüchtigen.
Nur weil Du privat eine Belohnung ausschreibst, heißt das noch nicht, das die Versicherung des Gegners die auch einfach bezahlt.
Dann kommt noch etwas dazu, kein Chef will dessen Firma in solch einem Zusammenhang lesen/wissen, da hier in jedem Fall die Fahrerlaubnis (NICHT FÜHRERSCHEINENTZUG, das ist was anderes) des Flüchtenden eingezogen wird. Dann fällt dieser Mitarbeiter nämlich mindestens 3 Monate eher 6 oder mehr komplett aus....
Deinerseits sollte in jedem Fall eine Strafanzeige gem. § 142 Abs. 2 Strafgesetzbuch (StGB) unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Unfallflucht) erfolgt sein.
Jetzt bleibt entscheidend, ob die Polizei das überhaupt noch aufnimmt, hängt von der Schadenhöhe bei Dir und Zeitpunkt des Unfalls ab. Rückwirkend über Tage/Wochen eher auch nicht von Erfolg gekrönt.
Mein Rat, wenn Du eine RS hast, lass das einen Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht (!) umsetzen.
Weitere Fragen gern....
Gruß.
Piet
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lᐅ Kausalzusammenhang | DefinitionUnsere Juristen erklären den Begriff "Kausalzusammenhang: Definition von Decker & Böse Anwälte"www.db-anwaelte.de
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