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In Italien zugelassenes Motorrad

  • Suedtiroler
  • 21. Juli 2024 um 11:36
  • Suedtiroler
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    • 21. Juli 2024 um 11:36
    • #1

    Habe eine Frage

    Mein Motorrad hat den italienischen Tüv und habe verschiedene Anbauteile mit E NR verbaut.

    Auspuff Federbein Lenker+ Griffe Hinterradabdekung Sitz

    Bei uns schaut der Tüv überhaupt nicht auf Anbauteile. Eine Eintragung in den KFZ Schein fast unmöglich.

    Muss ich in D eine ABE vorweisen?

    Grüsse Helmuth

  • Mikael
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    • 21. Juli 2024 um 11:41
    • #2
    Zitat von Suedtiroler

    Habe eine Frage

    Mein Motorrad hat den italienischen Tüv und habe verschiedene Anbauteile mit E NR verbaut.

    Auspuff Federbein Lenker+ Griffe Hinterradabdekung Sitz

    ...

    Muss ich in D eine ABE vorweisen?

    Du meinst, dass Du bei einer Fahrt nach Deutschland gegebenenfalls eine ABE vorweisen musst?

    Ja, davon gehe ich aus. Besonders bei Lenker, Griffen und Auspuff.

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

  • Ross
    Gast
    • 21. Juli 2024 um 11:42
    • #3

    Am einfachsten ist das persönliche Gespräch mit dem TÜV-Prüfer der die Abnahme machen soll. Der kann dir genau sagen, was er sehen möchte. Leider handhaben das die verschiedenen Bundesländer, Prüfstellen und Prüfer nicht einheitlich.

  • Kay
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    • 21. Juli 2024 um 11:45
    • #4

    Bei uns schaut der TÜV sehr genau. Umbau vom Sitz, z.B. als Einzelsitz ist nur erlaubt, wenn die Soziusfußrasten abgebaut sind. So ist vieles zwar erlaubt, erfordert aber eine Einzelabnahme.

    Andere Länder, andere Sitten!

    In Spanien darf ein deutsches Motorrad mit Nummernschild an der Seite nicht zugelassen werden: Gefahr für Fußgänger.

    Gruß von Kay ... :*

  • Mikael
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    • 21. Juli 2024 um 11:46
    • #5
    Zitat von Ross

    Am einfachsten ist das persönliche Gespräch mit dem TÜV-Prüfer der die Abnahme machen soll. ...

    Der Helmuth wohnt in Südtirol und hat dort sein Motorrad zugelassen. Soweit ich es verstanden habe, möchte er keine Zulassung in Deutschland beantragen.

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

  • Suedtiroler
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    • 21. Juli 2024 um 11:47
    • #6

    Das Motorrad ist in I zugelassen und ich bin Südtiroler.

    Ich möchte nach D fahren,deshalb die Frage.

  • Ross
    Gast
    • 21. Juli 2024 um 11:51
    • #7

    Ah, ok. Wenn er nur zu Besuch nach Deutschland kommt wirds bestimmt noch interessanter. Die Kontrollgruppen sind sich ja bei unseren Motorrädern schon nicht einig was wie nachgewiesen werden muss.

    Sorry hatte das falsch verstanden.

  • Mikael
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    • 21. Juli 2024 um 11:56
    • #8

    Das Dokument COC (certificate of conformity) bestätigt, dass ein Fahrzeug den Zulassungsvorschriften in allen Staaten (zumindest der EU) entspricht und problemlos zugelassen werden kann.

    Weicht die Ausführung durch Umbau davon ab, müssen für sensible Teile Nachweise vorzeigbar sein, welche die Verkehrssicherheit bestätigen. Die Wahrscheinlichkeit, in eine Kontrolle zu geraten, ist klein, aber ohne Nachweise sind die Konsequenzen nicht leicht zu überschauen.

    EDIT: Im schlimmsten Fall wird Dir die Weiterfahrt untersagt (Sicherstellung des Motorrads).

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

  • Kay
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    • 21. Juli 2024 um 12:30
    • #9

    Bin mir nicht sicher, aber ich glaube fast nicht, daß Urlauber auf Umbauten kontrolliert werden, wenn die Maschine im Heimatland legal zugelassen ist.

    Gruß von Kay ... :*

  • Mikael
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    • 21. Juli 2024 um 14:42
    • #10

    "Legal zugelassen" bedeutet COC konform registriert. Bei einer folgenden turnusmäßigen technischen Vorführung (TÜV bzw. Vergleichbares) werden dann Umbauten auf Zulässigkeit gecheckt. Sicherheitsrelevante Bauteile brauchen einen Nachweis - länderübergeifend. Die Polizei schützt damit nicht nur den Fahrer vor sich selbst, sondern auch andere vor ihm.

    Was Du persönlich glaubst, hilft dem Thteadersteller nicht wirklich weiter

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

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