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  4. Motorradzubehör, Schrauber- und Technikecke, TÜV, Polizei & Co

Helm / ECE 22.06 / Anbauteile / Italien

  • Oolakash
  • 7. Dezember 2024 um 12:06
  • Oolakash
    Gast
    • 7. Dezember 2024 um 12:06
    • #1

    Hallo Gemeinde,

    da auf meiner Reiseliste Italien für 2025 steht, habe ich versucht Infos zu erlaubten Anbauteilen am Helm zu bekommen.

    Für Deutschland sieht die Angelegenheit recht einfach aus:
    "geeigneter Helm", also nix mit Norm oder Prüfverfahren.

    Für Europa schon etwas komplizierter:
    Die ECE 22-05 sieht keinerlei Anbauteile vor; ergo FSE oder Cam wohl kein Problem.
    Aber in der ECE 22-06 sind explizit Anbauteile erwähnt und ausdrücklich erwähnt, dass die ECE mit nicht genehmigten Anbauteilen erlischt.
    Bisher habe ich noch keine geprüften Anbauteile gefunden, Ausnahme die integrierten FSEs (SENA, Cardo etc.) für einige Hersteller/Modelle.

    Da ich aktuell nur zwei Quellen zur Verfügung habe (Deutschland - Polizist im weiteren Familienumfeld, mit der Aussage "kein Problem" und UK - nicht erlaubt, wird aber noch (2024) toleriert); meine Frage:

    Wer hat Ahnung wie es in Italien ausschaut (Toleranz), da ja dort die ECE vorgeschrieben ist ?

    Vollständigkeitshalber: Helm = Suomy S1-XR , Shoei X-SPR-Pro und XXR Carbon
    Den XXR darf ich leider nicht in Italien fahren, dies ist mir bekannt.
    Am Suomy und Shoei werden ein SENA 50C verwendet und es ist jeweils ein Halter für eine GoPro montiert.

    Danke für Feedback/Infos.

  • W.E.Coyote
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    • 7. Dezember 2024 um 17:16
    • #2

    Welche ECE ist denn in Italien nächstes Jahr vorgeschrieben?

    Irgendwann hab ich ihn...

  • double d
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    • 7. Dezember 2024 um 17:54
    • #3

    Unter Anbauteile verstehe ich Dinge die Permanent an den Helm getackert sind. Die GoPro, die ich abnehmen kann sehe ich jetzt nicht als Anbauteil. :/

    The life is too short to ride the wrong bike:/

  • L Aquila
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    • 7. Dezember 2024 um 17:57
    • #4
    Zitat von W.E.Coyote

    Welche ECE ist denn in Italien nächstes Jahr vorgeschrieben?

    Das ist schwierig herauszubekommen, hab grad auch ein bisserl gesucht. Da wird wahrscheinlich nur Anschreiben des Transportministeriums helfen ... falls man so gut italienisch kann. :)

    Allerdings finde ich in dem ECE22.06 Dokument kein Nutzungsverbot vorhandener ECE22.5 Helme, nur die Möglichkeit (!) für Signatarstaaten den Verkauf der "05" Helme ab dem 1.1.24 zu untersagen.
    Was ich im Internet finde, ist das Frankreich die 22.06 komplett umgesetzt hat, inkl. des Verkaufsverbotes ... aber ich finde auch kein Nutzungsverbot von "05" Helmen.


    Aber @Oolakash : hast Du das hier schon gesehen?

    https://www.held.de/wp-content/uploads/2023/03/FAQ_ECE-22.06.pdf

    Ich lese da raus, wenn Dein ECE 22.06 Helm eine UA Kennzeichnung auf dem ECE Label hat, solltest Du zumindest mit dem Kommunikationsset weniger Probleme haben.

    DIe Actionkameras am Helm wird wahrscheinlich kein Helm Hersteller je mittesten, damit führt die aus meiner Sicht zum Verlust der Typzulassung bei einem ".06" Helm. In F wahrscheinlich dann ein Problem. In Italien ... siehe oben.

  • L Aquila
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    • 7. Dezember 2024 um 18:02
    • #5
    Zitat von double d

    Unter Anbauteile verstehe ich Dinge die Permanent an den Helm getackert sind. Die GoPro, die ich abnehmen kann sehe ich jetzt nicht als Anbauteil.

    Da in der ECE 22.06 Bezug auf die Kommunikationssysteme genommen wird, die ja gerne auch nicht "angetackert" sind, wäre ich bei deiner Auslegung nicht ganz so sicher.
    Und die Norm nimmt nicht nur Bezug auf das crash Verhalten solcher Anbauteile, sondern explizit auch auf die Einschränkung des Gesichtsfeldes ... da bist Du mit der gerne genutzten Position am Kinn sofort draussen.

    Wen es interessiert ... https://unece.org/DAM/trans/doc/…SP-2019-25e.pdf

  • Red Lady
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    • 7. Dezember 2024 um 18:34
    • #6

    Ich habe eine Aussage dazu in der italienischen ARAG gefunden:

    Sinngemäß (übersetzt) wird geschrieben:

    Achten Sie darauf, was am Helm montiert werden kann, ohne dass die Zulassung verloren geht!

    Bei Helmzubehör müssen Sie sehr vorsichtig sein, da es die Form des Geräts und seine Fähigkeit zum Schutz vor Stößen beeinflusst.
    Alles ist in Ordnung, wenn sie bereits im Ursprung integriert sind. Bei Aftermarket-Produkten (Gegensprechanlagen, Action-Cams, Head-up-Displays) erfordert die ECE 22.06-Zulassung jedoch, dass diese Zubehörteile in die Zulassungsbescheinigung des Helms aufgenommen werden müssen, da sie bereits der Zulassung unterliegen ein gemeinsamer Test (Helm + Zubehör); Die Verwendung unvorhergesehener Zubehörteile führt zum Verlust der Zulassung.

    Seite ist leider nicht auf Deutsch einstellbar.

    Sicurezza alla guida: l’importanza dell’omologazione del casco
    In moto, il casco è l’unico dispositivo di protezione individuale obbligatorio per legge. Bisogna sempre verificare che sia omologato ECE 22-06
    www.arag.it

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  • L Aquila
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    • 7. Dezember 2024 um 19:01
    • #7

    Das ist doch schon mal noch ein Datenpukt! :)

    Die Frage ist aber immmer noch: schreibt Italien explizit einen Helm der ECE 22.06 vor, oder nur einen Helm der ECE 22. Wie in dem Held Dokument vermerkt, wäre im Falle Letzteres dann ein 22.05 Helm weiter einsetzbar und daran kann man anbauen was man möchte ohne die Typzulassung zu verlieren.
    Das Dokument von Held nennt leider nur AT und CH als Länder, die unspezifisch nur die ECE 22 vorschreiben, ohne die genau Norm festzulegen.
    Was Italien da macht?

  • Red Lady
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    • 7. Dezember 2024 um 19:07
    • #8

    Laut Louis sind in Italien beide möglich, ich zitiere:

    Zugelassen sind nur Helme, die der ECE-Norm 22-05 oder 22-06 entsprechen. Das Prüfsiegel / der Aufnäher muss im Helm angebracht / vorhanden sein.

    https://www.louis.de/magazin/touren/laendertipps/italien

    Ergänzung zur italienischen ARAG. Darin steht auch sinngemäß:

    Es besteht keine Pflicht zum Austausch von Helmen, die der bisherigen Regelung entsprechen, sofern sie in gutem Zustand sind und nicht älter als fünf Jahre sind.

    Die Hersteller hatten bis 2023 Zeit, die ECE 22-06-Verordnung einzuhalten, sodass der Verkauf nicht konformer Helme ab Januar 2024 eingestellt wurde.

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  • L Aquila
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    • 7. Dezember 2024 um 20:46
    • #9
    Zitat von Red Lady

    nicht älter als fünf Jahre sind.

    Da musste ich jetzt grad mal im Helm nachsehen, ob man das Baujahr irgendwo nachlesen kann. :) Das ECE Zeichen findet man ja noch, aber ein Herstellungsjahr im Helm .... hab ich keins gefunden. Ich fürchte das macht die Exekutive in den Ländern dann wieder nach Gutdünken. ;) Wenn überhaupt.
    Jetzt haben wir nur Oolakash Thread etwas off topic gezogen.

  • Red Lady
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    • 7. Dezember 2024 um 21:08
    • #10
    Zitat von L Aquila

    Da musste ich jetzt grad mal im Helm nachsehen, ob man das Baujahr irgendwo nachlesen kann. :) Das ECE Zeichen findet man ja noch, aber ein Herstellungsjahr im Helm .... hab ich keins gefunden. Ich fürchte das macht die Exekutive in den Ländern dann wieder nach Gutdünken. ;) Wenn überhaupt.
    Jetzt haben wir nur Oolakash Thread etwas off topic gezogen.

    Ich wusste auch bei meinem Shoei NRX 2 nicht wo die Angaben zu finden sind. Dies hat mir ein Nettie beigebracht. Ich habe mein Helm nur mit der Nr. auf dem Aufkleber bei Shoei registrieren können. Das Produktionsdatum befindet sich auf einem Aufkleber unter dem Mittelpolster des Helms, also gemeint ist unter dem Kopfpolster. War etwas fummelig dran zu kommen. Ich habe ihn dann abfotografiert;)

    Zurück zum Thema, bei der alten Norm dürfte es in Italien mit dem Zubehör keine Probleme geben. Bei der neuen Norm ist das dann halt ein Risiko. Ich weiß nicht wie die italienischen Polizisten drauf sind und ob die jetzt jeden Motorradfahrer anhalten, um den Helm zu kontrollieren, denke eher nicht, aber man weiß ja nie.

    Keep calm and let Karma finish it!

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