Für Spanienreisende interessant.
Zitate:
Staudurchfahrt legal auf dem Standstreifen
Vermeintlich gute Nachrichten hat das DGT ab dem 1. Oktober für staugeplagte Motorradfahrer und Rollerfahrer. Auf ausgewiesenen und entsprechend beschilderten Autobahnen dürfen Biker bei Stau oder stockendem Verkehr legal auf dem Standstreifen fahren. Natürlich begrenzt auf 30 km/h, ähnlich dem seit letztem Jahr erlaubten Lane-Splitting auf dem Autobahnring um Paris – wobei hier zwischen den Fahrspuren gefahren werden darf.
CE-Handschuhe und geschlossene Schuhe werden Pflicht
An heißen Tagen lockt die leichte Kleidung. Und in der Nähe von Stränden sogar die sehr leichte Version: Nackte Hände oder luftige Handschuhe und leichte Schlappen. Das gilt ab dem 1. Oktober 2026 in Spanien als schwere Ordnungswidrigkeit und kostet 200 Euro – wohl je Verstoß. Sprich 400 Euro wer keine zertifizierten Handschuhe und zudem noch offene Schuhe trägt.
Doch das mit der Handschuhpflicht gilt allerdings nicht unmittelbar zum 1.10.2026. Bisher ist noch nicht klar, was einen Handschuh in Spanien zum Schutzhandschuh für Motorradfahrer klassifiziert...
Helmpflicht nachgeschärft
Motorradfahren geeignet sein, müssen sie ab 1. Oktober 2026 offiziell homologiert sein. Für die meisten Motorradfahrer dürfte sich dadurch allerdings wenig ändern, da in der Regel meist Helme mit einer ECE-Zulassung nach 22.05 oder 22.06 verkauft werden. Und trotzdem ist die Helmpflicht in Spanien schärfer als in Deutschland. Hierzulande muss der Helm "für das Motorradfahren geeignet sein", während offiziell nur Helme verkauft werden dürfen, die genormt sind.
Mit der neuen Pflicht möchte Spanien Billig-Helme aus dem Verkehr ziehen. Es gilt eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2026.
DLzG
Red Lady
