https://www.muenchen.tv/26-mal-geblitz…ensburg-142423/
Scheinbar hielt es sich aber noch in Grenzen: Nur 2 Monate Fahrverbot. Ich denke mal wenn jedes Blitzen ein Fahrverbot ergeben hätte wäre man ganz schön lange zu Fuß unterwegs
Immer diese Raser...
Ein paar mal zu oft im Tunnel geblitzt...
-
-
...aber über 4.000 euro strafe ist auch nicht zu verachten...
-
475695 Die 2 Monate sind ja noch nicht der endgültige Entzug des Führerscheins, das ist nur für die überhöhte Geschwindigkeit. Die Führerscheinstelle seines Heimatortes wird noch 2 Jahre wegen seines Punktekontos auf seinen Führerschein aufpassen, erst dann sind die 47 Punkte wieder gelöscht :whistle:
-
Zitat von 475721
Geschwindigkeit. Die Führerscheinstelle seines Heimatortes wird noch 2 Jahre wegen seines Punktekontos auf seinen Führerschein aufpassen, erst dann sind die 47 Punkte wieder gelöscht
Das ist nicht richtig. 1 Punkt verfällt nach 2,5 Jahren. 2 Punkte verfallen nach 5 Jahren. 3 Punkte nach 10 Jahren. (gibts nur für Verkehrsstraftaten) Kommt also drauf an, wieviel Punkte pro Vorfall vergeben wurden. Bekam er für 47 Owis jeweils 1 Punkt, dann sind die in der Tat alle nach 2,5 Jahren verfallen. 2 Punkte gibts innerorts ab 31 km/h zu viel. Er hat also ne Chance, ne 5-Jahres-Dauerkarte der Öffis zu nutzen
nachgeschaute Grüße
vom falo -
<div class="blockright"></div> <h2>Hier mal das genaue Punktelöschsystem, für alle die es mal benötigen:</h2> <h2>Punkte-Abbau:</h2> Nach wie vor haben Sie die die Möglichkeit, Punkte abzubauen. Bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten können Sie freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilnehmen. Mit dieser Teilnahme können Sie dann 1 Punkt abbauen, jedoch nur einmal in 5 Jahren. <h2>Punkte-Löschung:</h2> In unserer Übersicht finden Sie die festen Tilgungsfristen und die einheitliche Überliegefrist von 1 Jahr für die Tilgung der eingetragenen Verkehrsverstöße:
- 3,5 Jahre ( = 2,5 Jahre Tilgungsfrist und 1 Jahr Überliegungsfrist) für Ordnungswidrigkeiten mit 1 Punkt
- 6 Jahre ( = 5 Jahre Tilgungsfrist und 1 Jahr Überliegungsfrist) für Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot mit 2 Punkte
- 6 Jahre ( = 5 Jahre Tilgungsfrist und 1 Jahr Überliegungsfrist) für Straftaten ohne Fahrerlaubnisentzug mit 2 Punkte
- 10 Jahre für verwaltungsbehördliche Entscheidungen
- 11 Jahre ( = 10 Jahre Tilgungsfrist und 1 Jahr Überliegungsfrist) für schwere Straftaten mit Fahrerlaubnisentzug mit 3 Punkte
-
Und auch wenn's nicht da stand... Er dürfte auch eine gute Chance auf eine MPU haben.
-
möchte nicht falsch verstanden werden: ich habe KEIN mitleid mit solchen rasern ! grüßle aus dem wilden süden ;-}
-
Tja, Mitleid sollte wirklich keiner haben. Schlimm genug, dass diesem kindlichen Hohlkopf hier trotzdem ein Forum gegeben wird. Wir wollen doch nicht vergessen: solchen Hirnies verdanken wir etliche örtliche/zeitliche Moped-Fahrverbote. Das sind schlichtweg Freizeitkriminelle und Terroristen des Mopedhoppys! Grüße aus der schönsten Stad der Welt!
-
Verdammt! Ich weiß, das >Hoppy< mit bb geschrieben wird! :-))
-
@alster das seh ich nicht ganz so. Zu schnelles Fahren am mittleren Ring in München führt denke ich nicht zu einer Sperrung einer Strecke für Motorradfahrer
Grundsätzlich glaube ich aber auch nicht, dass es viele Motorradfahrer gibt, die 100%-StVO-konform fahren..
Man ist halt eben oft ein bisschen flotter unterwegs.
Aber wenn man immer wieder so zügig unterwegs ist (und auf den gleichen Strecken konstant stur die Blitzer ignoriert), dann gehörts einem wohl echt nicht anders... Wobei, wenn ich am meine Zeit als ich in München gewohnt habe, es damals schon gefährlich war, sich ans Tempolimit zu halten. Wenn man "mitschwimmen" wollte, dann war man stets deutlich zu schnell unterwegs... -
Dieses Thema enthält 3 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind.
Jetzt mitmachen!
Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!