Hallo Freunde der zügigen Fortbewegung, lest mal: http://www.arcor.de/content/auto/a…hn,content.html
Zu schnell?
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gruftipeter -
3. Dezember 2013 um 22:24
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:whistle: Der Titel ,, Wink mit dem Zaunpfahl '' von Gruftipeter, wäre treffender formuliert gewesen.
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416474 Wie heißt es so treffend: Ist der Ruf erst ruiniert lebt es sich ganz ungeniert... Ich finde die Information aus diesem Link recht spannend, denn es scheint, als wenn die Richtgeschwindigkeit - an die die Politik nicht ran will, nun über die Gerichte eingeführt werden soll/wird.
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Im Grunde ist es kein neues Thema, erst recht nicht in der Rechtssprechung. Ähnliche Urteile gibt es schon lange, die Richtgeschwindigkeit ist eine Empfehlung die auch bei günstigen Straßen, Witterungs- und Verkehrverhältnissen eingehalten werden sollte. http://www.gesetze-im-internet.de/babrigeschwv_1978/__1.html Unkenntnis von allgemein gültigen Gesetzen und Verrodnungen schützt vor "Strafe" nicht, zumal dieses Thema auch in den Fahrschulen normalerweise angesprochen wird und daher bekannt sein müsste. Von einer "Einführung durch Gerichte" kann also nicht gesprochen werden.
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Außerdem kommt es den Versicherungen entgegen, wenn eine möglichst hohe Gefährdungshaftung festgesetzt wird. Eine Gefährdung ist man somit immer, wenn man ein Fahrzeug bewegt und bleibt dadurch fast immer auf einem Teil des Schadens sitzen :negative: auch wenn man keine Schuld hat.
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416474 Kein Zaunpfahl, nur ganz dezent mit dem Zeigefinger (nicht mit erhobenem!). Bitte bedenken, die wenigsten Richter sind begeisterte Motorradfahrer. Die bevorzugen lieber dicke Autos der Premium-Klasse. Ich möchte niemandes Fahrstil kritisieren oder gar vorschreiben. Nur darauf hinweisen was im schlimmsten Falle passieren könnte. (Ach, was muß ich mich vorsichtig ausdrücken, damit sich niemand auf den Schlips getreten fühlt! Wie ein Politiker.) Peter
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416550 :goood:So ist es Heiner ! Somit werden Menschen, die unaufmerksam oder überfordert durch die Gegend fahren, laufen, alkoholisiert sind , unter Drogen stehen, usw., sogar vom Gesetzgeber noch in Watte gepackt und geschützt.
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416558 :good: So ist es, wenn man es direkt ausdrückt :yes:
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Gruftipeter, meine o.g., direkte Ausdrucksweise ist der Punkt, warum ich es ,, Wink mit dem Zaunpfahl '' nannte. Auch nur ein dezent erhobener Zeigefinger , so wie Du es ausdrückst, ist bei dieser Gesetzesgebung ein Zeigefinger zu viel, und stößt bei mir auf Unverständnis. Das ist alles! Humorvollen Gruß WhiteLady:bye:
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416558 Sonst tut dir aber nichts weh, frau oh frau...
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