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Voller Ersatz der Ausrüstung nach Unfall?

  • misshavanna
  • 21. Oktober 2012 um 11:23
  • misshavanna
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    • 21. Oktober 2012 um 11:23
    • #1

    Hallo, ich denke dieses Thema wurde sicher schon einmal behandelt aber leider funktioniert die Suchfunktion grade nicht. habe da mal eine rechtliche Frage. Ich habe mein Motorrad zerlegt und meine Ausrüstung, genauer der Helm und die Hose, haben auch etwas abbekommen. Nun kann ich im Internet kein aktuelles Urteil dazu finden ob Helm und Hose von der gegnerischen Versicherung komplett ersetzt werden müssen. Oftmals ist ja von einem Zeitwert bzw Abzug alt für neu die Rede. Andererseits darf der Geschädigte (in diesem Falle ich) ja nicht schlechter gestellt werden als vor dem Unfall. Weiß da jemand etwas genaueres? Hat da jemand ein Urteil parat oder selber vor kurzem dieses Problem gehabt?

  • fee
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    • 21. Oktober 2012 um 11:44
    • #2

    Huhu Bianca, schau mal hier: http://motorrad-recht.de/Content-pid-4.html Grüße feele

  • susi
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    • 22. Oktober 2012 um 08:37
    • #3

    Hallo Bianca, wenn du abgeschossen wurdest, hast du dir hoffentlich bereits einen Verkehrsanwalt genommen, der deine Interessen der gegnerischen Versicherung gegenüber vertritt. Du bekommst deine Ausrüstung (Schutzkleidung, Handschuhe, Helm, Motorradstiefel) gemäß mehrerer Urteile zum Neuwert ersetzt, auch wenn die gegn. Versicherung dies zunächst ablehnt. Leider finde ich in meinem Favirotenchaos die Aktenzeichen der Urteile hierüber nicht mehr.... Dein Anwalt soll sich also in keinem Fall von der gegnerischen Versicherung diesbezüglich abwimmeln lassen oder sich nur mit einem Teilbetrag für die Ausrüstung zufrieden geben. Sicherlich gibt es auch anderslautende Urteile. Von denen solltest du dich aber nicht beirren lassen. Mein Mann z.B. hat zweimal jeweils die volle Montur zum Neuwert ersetzt bekommen! Wenn du keine Rechnungen/Kaufbelege mehr hast, kannst du auch z.B. im Louis-Katalog die aktuellen Neupreise für deine beschädigten Klamotten zugrunde legen, natürlich angemessen und ehrlich, da die Versicherung berechtigt ist, die zerstörte Ausrüstung zu erhalten, wenn sie sie bezahlt hat. Du kannst für dein beschädigtes und dadurch nicht fahrbereites Moped auch Nutzungsausfall geltent machen: http://www.motorradweb.de/infoquelle/quelle_nutzung.html Viel Erfolg & viele Grüße Susi

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  • ducthomas
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    • 22. Oktober 2012 um 11:18
    • #4

    [size=normal]Da, tät' ich auch nix finden :D Gruß Thomas[/size] P.S. Du nix böse sein, bitte !!



    Bearbeitet von ducthomas am 22. Okt 2012 - 11:19 Uhr.

  • susi
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    • 22. Oktober 2012 um 11:43
    • #5

    ducthomas [size=normal]Da, tät' ich auch nix finden :D Gruß Thomas[/size] P.S. Du nix böse sein, bitte !!Bearbeitet von ducthomas am 22. Okt 2012 - 11:19 Uhr. [/quote] Jetzt, wo du's sagst.... :lol:

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  • misshavanna
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    • 23. Oktober 2012 um 10:12
    • #6

    Fee und zett750 damit habt ihr meine Sorge hinsichtlich des Ersatzes erstmal beruhigt :) Dankeschön

  • misshavanna
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    • 19. November 2012 um 20:27
    • #7

    Hallo, ich denke dieses Thema wurde sicher schon einmal behandelt aber leider funktioniert die Suchfunktion grade nicht. habe da mal eine rechtliche Frage. Ich habe mein Motorrad zerlegt und meine Ausrüstung, genauer der Helm und die Hose, haben auch etwas abbekommen. Nun kann ich im Internet kein aktuelles Urteil dazu finden ob Helm und Hose von der gegnerischen Versicherung komplett ersetzt werden müssen. Oftmals ist ja von einem Zeitwert bzw Abzug alt für neu die Rede. Andererseits darf der Geschädigte (in diesem Falle ich) ja nicht schlechter gestellt werden als vor dem Unfall. Weiß da jemand etwas genaueres? Hat da jemand ein Urteil parat oder selber vor kurzem dieses Problem gehabt?

  • Mogges
    Gast
    • 19. November 2012 um 20:27
    • #8

    Nutzungsausfall steht dir nur zu, wenn du nicht noch ein Auto hast, mit welchem du fahren könntest, also das Motorrad dein einziges Fortbewegungsmittel ist

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