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Versicherung: was ist wenn der Anhänger mit den Motorrädern in der Kurve umfällt?

  • t-j
  • 16. Oktober 2009 um 16:46
  • t-j
    Gast
    • 16. Oktober 2009 um 16:46
    • #1

    Tach allerseits, in einem anderen Forum tut sich gerade o.g. Frage auf: https://www.netbiker.de/www.motorradfr…en-motorraedern Zitat: "Ich bin mit einem Bekannten im August im Schwarzwald gewesen. Den Weg dorthin und zurück habe ich mein Motorrad mit auf seinem Anhänger transportieren lassen. Auf dem Rückweg ist er zu schnell in eine Kurve gefahren und der Anhänger hat sich überschlagen. Die Haftpflichtversicherung des Anhängers will für den Schaden an meinem Motorrad nicht zahlen, Begründung: Gefälligkeitsverhältniss. Die 2 Anwalte, die ich gefragt hab, haben unterschiedliche Aussagen gemacht, Frage :Gefälligkeitsverhältniss oder -auftrag? Wer weiß mehr?" Haben die bei der Unfallaufnahme nur schlecht argumentiert? Soll man da am besten nix aussagen? Sagt man am besten auch überhaupt nix zum Beifahrer der ja ein Motorrad auf dem Hänger besitzt? Fragen über Fragen, aber ich denke das ist hier für alle wichtig die zusammen mit dem Anhänger verreisen. Jetzt bin ich aber mal auf eure Antworten gespannt. L.z.G. der T.J.

  • Cruisertreiber
    Reaktionen
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    7
    • 16. Oktober 2009 um 17:38
    • #2

    Der gesunde Menschenverstand sagt mir, die Anhängerhaftpflicht muss für den Schaden am mittransportierten Fremdfahrzeug aufkommen, aber was sich unsere Justiz zur Zeit leistet, da greift man sich an den Kopf und fragt, "gehts noch?"

  • beiker
    Gast
    • 16. Oktober 2009 um 18:01
    • #3

    Normalerweise sollte man hier gleich an einen Anwalt verweisen- und nicht 2 Anwälte :lol: :lol: :lol: Mein Menschenverstand sagt: Die Versicherung muss zahlen, ob jetzt die Anhängerversicherung oder die PKW-Versicherung will ich jetzt nicht sagen.... Nur weil ich etwas von jemandem transportieren lasse darf er es nicht kaputt machen;-) Bei Verladeschäden (kleinen Kratzern) wäre ich unsicher aber so würde ich sofort eine Kiste Bier wetten;-) Versuch mal einen Anwalt zu bekommen der auch Speditionen vertritt;-)

  • hmfm
    Gast
    • 16. Oktober 2009 um 19:14
    • #4

    Hallo , ich würde einfach mal sagen ,daß du eine geringe Gebühr für den Transport bezahlt . Ich denke ,daß du dann eine bessere Chance hast . Gruß Henning

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 16. Oktober 2009 um 19:18
    • #5
    Zitat von beiker

    Bei Verladeschäden (kleinen Kratzern) wäre ich unsicher aber so würde ich sofort eine Kiste Bier wetten;-)

    Servus Beiker, die Kiste kannste gleich vorbeibringen. Der Verursacher haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz persönlich für das transportierte Gut. Gefälligkeitshandlung........ Bei der Postbrauerei Nesselwang gibbet gerade zwei Kisten zum Preis von einer Kiste. ;) Timmi

  • beiker
    Gast
    • 16. Oktober 2009 um 19:22
    • #6

    Hallo Timmi, ob eine Fahr- und Transportgemeinschaft als Gefälligkeit angesehen werden muss bezfeifle ich mal ganz stark....

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 16. Oktober 2009 um 19:50
    • #7

    Hai Beiker, beim Personenschaden wäre es auch anders. Nachdem der Hängerpilot sicherlich kein Transportgewerbe laufen hat, kein Vertrag zwischen den Beiden zustande kam isses mit der Erstattung des Schadens Essig. Frachtrecht wird hier nicht Anwendung finden. Darum: Bei Transport hochwertiger Güter Transportversicherung abschließen. Kostet fast gar nix! Am Besten ist es natürlich, seine Sachen alleine kaputt zu machen. Da kann man sich wenigstens selber in den A.... beißen :lol: Timmi

  • beiker
    Gast
    • 16. Oktober 2009 um 20:25
    • #8

    Hab was gefunden: http://www.das-rechtsportal.de/recht/verbrauc…einschaften.htm

  • WhiteLady
    Beiträge
    681
    • 16. Oktober 2009 um 21:13
    • #9

    Versicherung: was ist wenn der Anhänger mit den Motorrädern in der Kurve umfällt? Dann zahlt nur eine privat abgeschlossene Transportversicherung für das Transportgut. Gegen den Freund/ Bekannten, kann man höchstens versuchen zivielrechtlich was rauszuholen. ( Freundschaft ade' ) Für unseren Pferdehänger ( privat) haben wir eine Pferdetransportversicherung, in der sämtliche Schäden abgedeckt sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei einem Anhänger, mit dem privat Motorräder transportiert werden, anders verläuft. Gruß aus dem verregneten Bergischen Land Bluespirit

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 17. Oktober 2009 um 01:21
    • #10

    Wenn ich mir einen Motorradtransportanhänger anschaffe, dann muss ich den ja auch versichern - sonst kriege ich den nicht zugelassen. Wenn mein Versicherungsvertreter mir so ein Gerät versichert und mir dann im Schadensfall ein Motorrad nicht erstattet, dann kann er aber rennen gehen! Analog zum Insassenschutz einer KFZ-Haftpflicht sollte das transportierte Gut, für welches der Anhänger ausschliesslich konstruiert wurde, versichert sein. Egal wie sehr sich Vericherungen auch vor einer Zahlung drücken wollen, das kann man nicht wegdiskutieren. Anders könnte es eventuell aussehen, wenn ich einen Universalanhänger nutze um Motorräder zu transportieren (Hauptständer und Verzurrgurte). Aber auch da sollte das zu transportierende Gut irgendwie versichert sein. Da muss man ja glatt mal überlegen was passiert, wenn ich jemanden beim Umzug helfe und einen Unfall baue. Was passiert mit seinem Zeugs?

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