Tach allerseits, in einem anderen Forum tut sich gerade o.g. Frage auf: https://www.netbiker.de/www.motorradfr…en-motorraedern Zitat: "Ich bin mit einem Bekannten im August im Schwarzwald gewesen. Den Weg dorthin und zurück habe ich mein Motorrad mit auf seinem Anhänger transportieren lassen. Auf dem Rückweg ist er zu schnell in eine Kurve gefahren und der Anhänger hat sich überschlagen. Die Haftpflichtversicherung des Anhängers will für den Schaden an meinem Motorrad nicht zahlen, Begründung: Gefälligkeitsverhältniss. Die 2 Anwalte, die ich gefragt hab, haben unterschiedliche Aussagen gemacht, Frage :Gefälligkeitsverhältniss oder -auftrag? Wer weiß mehr?" Haben die bei der Unfallaufnahme nur schlecht argumentiert? Soll man da am besten nix aussagen? Sagt man am besten auch überhaupt nix zum Beifahrer der ja ein Motorrad auf dem Hänger besitzt? Fragen über Fragen, aber ich denke das ist hier für alle wichtig die zusammen mit dem Anhänger verreisen. Jetzt bin ich aber mal auf eure Antworten gespannt. L.z.G. der T.J.
Versicherung: was ist wenn der Anhänger mit den Motorrädern in der Kurve umfällt?
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Der gesunde Menschenverstand sagt mir, die Anhängerhaftpflicht muss für den Schaden am mittransportierten Fremdfahrzeug aufkommen, aber was sich unsere Justiz zur Zeit leistet, da greift man sich an den Kopf und fragt, "gehts noch?"
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Normalerweise sollte man hier gleich an einen Anwalt verweisen- und nicht 2 Anwälte :lol: :lol: :lol: Mein Menschenverstand sagt: Die Versicherung muss zahlen, ob jetzt die Anhängerversicherung oder die PKW-Versicherung will ich jetzt nicht sagen.... Nur weil ich etwas von jemandem transportieren lasse darf er es nicht kaputt machen;-) Bei Verladeschäden (kleinen Kratzern) wäre ich unsicher aber so würde ich sofort eine Kiste Bier wetten;-) Versuch mal einen Anwalt zu bekommen der auch Speditionen vertritt;-)
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Hallo , ich würde einfach mal sagen ,daß du eine geringe Gebühr für den Transport bezahlt . Ich denke ,daß du dann eine bessere Chance hast . Gruß Henning
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Zitat von beiker
Bei Verladeschäden (kleinen Kratzern) wäre ich unsicher aber so würde ich sofort eine Kiste Bier wetten;-)
Servus Beiker, die Kiste kannste gleich vorbeibringen. Der Verursacher haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz persönlich für das transportierte Gut. Gefälligkeitshandlung........ Bei der Postbrauerei Nesselwang gibbet gerade zwei Kisten zum Preis von einer Kiste.
Timmi -
Hallo Timmi, ob eine Fahr- und Transportgemeinschaft als Gefälligkeit angesehen werden muss bezfeifle ich mal ganz stark....
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Hai Beiker, beim Personenschaden wäre es auch anders. Nachdem der Hängerpilot sicherlich kein Transportgewerbe laufen hat, kein Vertrag zwischen den Beiden zustande kam isses mit der Erstattung des Schadens Essig. Frachtrecht wird hier nicht Anwendung finden. Darum: Bei Transport hochwertiger Güter Transportversicherung abschließen. Kostet fast gar nix! Am Besten ist es natürlich, seine Sachen alleine kaputt zu machen. Da kann man sich wenigstens selber in den A.... beißen :lol: Timmi
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Versicherung: was ist wenn der Anhänger mit den Motorrädern in der Kurve umfällt? Dann zahlt nur eine privat abgeschlossene Transportversicherung für das Transportgut. Gegen den Freund/ Bekannten, kann man höchstens versuchen zivielrechtlich was rauszuholen. ( Freundschaft ade' ) Für unseren Pferdehänger ( privat) haben wir eine Pferdetransportversicherung, in der sämtliche Schäden abgedeckt sind. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei einem Anhänger, mit dem privat Motorräder transportiert werden, anders verläuft. Gruß aus dem verregneten Bergischen Land Bluespirit
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Wenn ich mir einen Motorradtransportanhänger anschaffe, dann muss ich den ja auch versichern - sonst kriege ich den nicht zugelassen. Wenn mein Versicherungsvertreter mir so ein Gerät versichert und mir dann im Schadensfall ein Motorrad nicht erstattet, dann kann er aber rennen gehen! Analog zum Insassenschutz einer KFZ-Haftpflicht sollte das transportierte Gut, für welches der Anhänger ausschliesslich konstruiert wurde, versichert sein. Egal wie sehr sich Vericherungen auch vor einer Zahlung drücken wollen, das kann man nicht wegdiskutieren. Anders könnte es eventuell aussehen, wenn ich einen Universalanhänger nutze um Motorräder zu transportieren (Hauptständer und Verzurrgurte). Aber auch da sollte das zu transportierende Gut irgendwie versichert sein. Da muss man ja glatt mal überlegen was passiert, wenn ich jemanden beim Umzug helfe und einen Unfall baue. Was passiert mit seinem Zeugs?
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Die Haftpflichtversicherung des Anhängers muss ganz sicher nicht zahlen! Wenn, dann die des Zugfahrzeugs! Der Freund kann i.Ü. nicht privat auf Schadensersatz verklagt werden (falls keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt), denn für die Regulierung genau solcher Ansprüche ist die Haftpflichtversicherung da. Sprich: Wenn die nicht zahlen muss, muss auch der Freund nicht zahlen.
editiert von: Stjopa, 17.10.2009, 02:25 Uhr -
Hi, ich habe mal die Vertragsbedingungen einer Versicherung studiert und folgenden Passus gefunden: Beschädigung von beförderten Sachen: Kein Versicherungsschutz besteht für die Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen von Sachen, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Man kommt wohl sinnvollerweise um eine zusätzliche Transportversicherung nicht rum. Bodo
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Da würde ich mal bei der privaten Haftpflichtversicherung des Freundes anklopfen, so er denn eine solche hat... ... denn, sein "zu schnelles Fahren in der Kurve" ist aus meiner Sicht eigentlich sehr wohl eine "grobe Fahrlässigkeit". Somit müsste eigentlich , wenn nicht schon die PKW-Haftpflicht einspringt, zumindest die private Haftpflicht zuständig sein. Würde ich mal laienhaft so vermuten... ... aber, recht haben und Recht bekommen, das sind bekanntlich zweierlei Schuhe. :roll: Gruß Lupus 8-)
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Ich denk nicht dass irgendeine Hapftpflicht in solch einem Fall greift wenn dann vielleicht die Vollkasko von dem jeweiligen Motorrad.
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Lasst Euch nicht durch den Anhänger irritieren. Es wäre haftungsmäßig dieselbe Situation, wenn wenn die Motorräder z. B. auf der Ladefläche eines Pritschenwagens gestanden hätten. Was dann passiert, kann man im Versicherungsvertrag nachlesen. Solange ein Anhänger angekuppelt ist, betreffen alle Haftungsfragen die Versicherungen des Zugwagens. Die Haftpflicht des Hängers kommt nur zum Tragen, wenn der sich z.B. vor dem Ankuppeln auf einem Gefälle selbständig macht und einen Schaden verursacht. Aber auch in diesem FAll müsste die LAdung extra versichert sein.
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Servus Alabama, Rüschtüsch! Setzen, 1! Timmi
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Will ja jetzt nicht den Spielverber machen - aber die Sache ist ganz einfach und genau so wie bei allen anderen Versicherungen auch: Im Schadensfall erlischt der Versicherungsschutz ! Klingt bitter - ist aber so.
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Versuche es mal bei der Bikerunion. (http://www.Bikerunion.de) Die führen eine Anwaltsliste für Mopedfahrer.
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Hallo zusammen, wie bei allen Haftpflicht-Versicherungsfragen muss man hier Haftung und Deckung unterscheiden: Zur Haftung: Der Fahrer des den Anhänger ziehenden Fahrzeugs haftet für das durch sein Verschulden verursachte Umkippen des Anhängers und den daraus entstendenen Schaden sowohl am anhänger als auch an der Anhängerladung. Siehe § 276 BGB und § 823 BGB. Zur Deckung bzw. zu dem was im Rahmen der KFZ-Haftpflicht-Versicerung versichert ist: Gemäß § 11 Ziffer 4. der "Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB)" besteht kein Versicherungsschutz für "Haftpflichtansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von mit dem versicherten Fahrzeug beförderten Sachen, mit Ausnahme jener Sachen, die die mit Willen des Halters beförderte Personen üblicherweise mit sich führen oder, sofern die Fahrt überwiegend der Personenbeförderung dient, als Gegenstände des persönlichen Bedarfs mit sich führen; ..." Ein Motorrad gehört regelmäßig nicht zu jenen Sachen, die "üblicherweise" in einem Auto beförderte Personen mit sich führen. Übliche Sachen von beförderten Personen wären etwa die Kleidung, die diese beförderten Personen tragen oder allenfalls noch Reisekoffer mit Reiseutensilien. Ein Motorrad gehört indessen zu einem Transportgut, das auch noch einer besondere Ladeeinrichtung bedarf und mit dem man in der Regel selbst fährt. Aus diesem Grunde greift hier dieser Ausschlusstatbestand bzw. ist dieser Schaden nicht über die HFZ-Haftpflicht-Versicherung gedeckt. In der Regel ist dieser Ausschluss auch kein großes Problem, da die meisten PKW-Besitzer mit ihrem PKW nebst Anhänger Sachen befördern, die ihnen selbst gehören. Wenn diese sodann bei einen selbst verursachten Unfall zu Schaden kommen, dann ist es ohnehin ein Eigenschaden, gegen den keine Haftungsansprüche gesetzlich durgesetzt werden können (es wäre ansonsten eine Art von Selbstbefriedigung). Die Privathaftpflicht-Versicherung trägt den Schaden auch nicht, da er aus dem vom versicherungsschutz ausgenommenen Gebrauch eines Kraftfahzeuges - nämlich des ziehenden Autos - entstanden ist. Die einzige Versicherung die hier für den Schaden aufkäme, wäre die Vollkaskosversicherung des Motorrades. Da diese jedoch in der Regel unbezahlbar ist, bleibt hier nur die Möglichkeit, den Fahres des Autos unmittelbar selbst in Anspruch zu nehmen, denn eine gesetzliche Haftung besteht gegenüber diesem. Übrigens ohne das ganze Kleingedruckte in Versicherungsbedingungen und ohne Ausschlüse wie die zu diesem Fall geschilderten, wären Versicherungen, die massenweise benötigt werden, einfach nicht bezahlbar und dann wäre die Zahl der Unzufriedenen noch viel größer. :lol: LG von Hans Peter
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@ Schimpfi Wenn du jemanem einen Gefallen tust dann muss er/sie selber mit den von dir verursachten Schäden leben ! Das ist wohl dann derren risico ! Mfg :-x
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Nach dem Deutschen Recht kann ich den Sachverhalt nicht beurteilen. In der Schweiz wäre der Halter des Anhängers, bzw. dessen Versicherung für das Transportgut verantwortlich. Die Überlegung ist simpel: nimmst du jemanden aus Gefälligkeit mit (Schwiegermütter sind deshalb schon mal per gesetzliche Interpretation ausgeschlossen!) dann haftet deine Versicherung, wenn ein Unfall passiert und der Passagier zu Schaden kommt. Es gibt keinen vernünftigen Grund, dass nicht auch das mitgeführte Transportgut der Haftung unterliegen sollte! Eine Haftungsbeschränkung kann es meines Erachtens nur dann geben, wenn der Fahrer schuldhaft den Schaden verursacht hat. Aber das gilt nicht im Verhältnis zum Geschädigten, sondern ist im Regressverhältnis zwischen Versicherung und Schadensverursacher zu klären. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es in Deutschland sehr viel anders ablaufen sollte. Beste Grüsse Géraldine
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hallo Biker.... ich habe versucht eine Transportversicherung für einen Motorradtransportanhänger abzuschliessen...es ist mir nicht gelungen... nach der 4. Versicherung hab ich aufgegeben weil alle mit nein geantwortet haben. Es gab sie in der Vergangenheit mal,aaaaber weil zuviele ihr Moppeds nur locker befestigt hatten und auf diese Art und Weise an ein neues kommen wollten haben die Versicherungen die Transportversicherung rausgenommen. Jeder der sein Mopped auf nen fremden Hänger lädt sollte sich klar sein das es bei selbstverschuldetem Unfall nicht einen Cent gibt. Und als Fahrer des Hängers würd ich mir das eeh unterschreiben lassen das bei Unfall keine Ansprüche geltend gemacht werden, ansonsten sollen die Mitnutzer sehen wie sie klarkommen. pommes grüßt

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pommes Hallo pommes, und wie machen das denn die Motorradhändler? Das sind ja keine Spediteure. VG Rainer :think:
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Tach zusammen! Ich habe im letzten Jahr 3x eine Warentransportversicherung/Transportversicherung bei der Mannheimer für unsere privaten Anhängertransporte von D nach A und F abgeschlossen. Problemlos, die Deckungszusage war nach 2 Tagen da. Seitdem fahren wir beruhigter mit 5 Motorräder auf dem Hänger... VG antbel
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Zitat von antbel
Tach zusammen! Ich habe im letzten Jahr 3x eine Warentransportversicherung/Transportversicherung bei der Mannheimer für unsere privaten Anhängertransporte von D nach A und F abgeschlossen. Problemlos, die Deckungszusage war nach 2 Tagen da. Seitdem fahren wir beruhigter mit 5 Motorräder auf dem Hänger... VG antbel
Ich habe gerade mit der Mannheimer telefoniert. :roll: Die machen das nur in Ausnahmefällen und auch nur wenn derjenige der die Versicherung abschliessen will, schon in irgendeiner Weise bei der Mannheimer versichert ist.
:-x 
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