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Verkaufe Motorradanhänger

  • Jochen21
  • 20. Juli 2008 um 18:13
  • Jochen21
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    2
    • 20. Juli 2008 um 18:13
    • #1

    Hersteller: Stema Modell: MT 750 Baujahr: 2000 Laufleistung: Farbe: Preis: 450,00 Euro Beschreibung: Motorradtransporter ungebremster Anhänger mit V Deichsel robuster verzinktes Fahrgestell 2 Standschienen eine Schiene mit Wippenhalter Motorrad steht ohne Hilfe Gummifederachse mit Einzelradaufhängung Neue Reifen Tüv 04.2009 100 Km/h Zuladund rd.300 kg ist ablastig sonst Zuladund ca.600 kg Stützrad Auffahrschiene Aufgangschiene man läuft mit dem Motorrad auf den Hänger Anhängerschloss Motorradschloss Siebdruckplatten Neu mit Alu-Riffelblech abgedeckt Stema MT 750 Motorradtransporter Artikelnummer: 150272326580 EBAY

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 20. Juli 2008 um 22:30
    • #2

    ojemineee....Wehe wenn der schwarze Reiter das liest :lol: :lol: ;)



    editiert von: Yoschie, 20.07.2008, 22:33 Uhr

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 20. Juli 2008 um 23:03
    • #3

    Hallo Yoschie. Der Schwarze Reiter hat es gelesen, weil er an einem zweiten Motorradanhänger interessiert ist. Das ist wieder einer, der mit den Fachbegriffen Probleme hat. Einen Motorradtransportanhänger habe ich noch nie benötigt. Es grüßt Dich Wido

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 21. Juli 2008 um 07:25
    • #4

    Wo kommt denn die fachliche Unterscheidung her? Etliche Anhängerhersteller haben da anscheinend selbst keine Ahnung, was sie verkaufen. Stell Dir vor, da gibts sogar Bootsanhänger mit Rädern... so ein Schwachsinn... Micha

  • sgt-zapper
    Gast
    • 21. Juli 2008 um 08:18
    • #5
    Zitat von Jochen21

    100 Km/h

    Das ist doch aber ein Merkmal, das ein Hänger nur in Verbindung mit dem Zugfahrzeug haben kann. Es sei denn Du willst damit sagen, daß zumindest die Reifen dafür geeignet sind, alles andere ist ja Zugfahrzeugabhängig.

  • susi
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    • 21. Juli 2008 um 08:40
    • #6

    Da hab ich 'ne schöne "Anhängergeschichte" für euch: Vor rund zwei Jahrzehnten wurde meine Mutter wegen leicht überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und ein Stück weiter vom freundlichen Grünen rausgewunken. Er hat sie ermahnt, gemeint, da käme eine "Rechnung", er würde aber gerne noch Führerschein und Fahrzeugpapiere kontrollieren. Meine Mama war natürlich ganz klein mit Hut und fürchterlich aufgeregt. Ihren Lappen hat sie mit zittrigen Fingerchen in ihrer Brieftasche gefunden. Im Handschuhfach lag ein KFZ-Schein, den sie dem netten Grünen ausgehändigt hat. Mit fachmännischem Blick hat der nette Herr in den KFZ-Schein geschaut, ist um's Fahrzeug rum, hat auf's Kennzeichen geguckt und sich Notizen gemacht. Drei Wochen später kam der Bescheid über's Bußgeld für die begangene Ordnugnswidrigkeit. Mein Vater hat dann umgehend Widerspruch eingelegt, mit der Begründung, sein Wohnwagen würde nicht mit 60 km/h über die Gassen brettern.... :lol: :lol: :lol:

    Etwas Grünes braucht der Mensch!

    Orientierung ist, wenn man trotzdem ankommt...

  • GSXR-Tommy
    Gast
    • 21. Juli 2008 um 09:27
    • #7

    Guten Morgen, der MT750 hat doch keine 100km-Zulassung??? :-?

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 21. Juli 2008 um 17:14
    • #8

    Hallo alle, stimmt, der MZ750 hat keine 100 Km Zulassung. Ist aber kein Problem eine zu bekommen, kostet bei der Zulassungsstelle sowas um die 10.- ¤ rum . Und ist nicht mehr an das Zugfahrzeug gebunden. Beim TÜH wurde mir erklärt das es diese Bindung nicht mehr gäbe und das es bei Hängern nach Baujahr 98 kein Problem wäre. Nur die Reifen dürfen, glaube ich bei der HU nicht älter als 4 Jahre sein. Gruß Gerry

  • sgt-zapper
    Gast
    • 21. Juli 2008 um 19:09
    • #9

    Es werden aber Anforderungen ans Zugfahrzeug gestellt, die nicht jedes erfüllt - ergo zugfahrzeuggebunden. Das Zugfahrzeug braucht eine 100er-Kennzeichnung vorne an der Windsschutzscheibe - ergo zugfahrzeugabhängig. (Wer macht sich sowas schon dran, deutlicher kannst ja nicht drauf hinweisen, daß ein Hänger dran hängt. ;o) Die Reifen des Hängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und für 120 zugelassen. (Dämlich, ich weiss, wir leben in Deutschland). Mein Moppedhänger ist mir durch Ösiland - aus Kroatien kommend - mit 130 mit einer TRX und einer VN beladen - also randvoll - willigst hinterher. Unzulässig zwar, aber willigst. Das ist mir eigentlich lieber als das Gegenteil. ;o) Um wieviel williger geht einer leer hinterher - und für den gilt ebenfalls 80 km/h. Wer solche Regeln erlässt gehört eigentlich in Vorruhestand verabschiedet. Möglicherweise zielen die Regelerlasser aber auch genau darauf ab... ;o)) Aber Obacht: da gelten ausserorts nicht etwa 30 km, sondern nur 15! Der pure Irrsinn halt...



    editiert von: Sgt.Zapper, 21.07.2008, 19:10 Uhr

  • Alper
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    • 22. Juli 2008 um 07:25
    • #10
    Zitat von Sgt.Zapper

    Es werden aber Anforderungen ans Zugfahrzeug gestellt, die nicht jedes erfüllt - ergo zugfahrzeuggebunden. Das Zugfahrzeug braucht eine 100er-Kennzeichnung vorne an der Windsschutzscheibe - ergo zugfahrzeugabhängig.

    Die vordere Plakette gibt es nicht mehr. Aber dennoch darf man nur mit einem erlaubten Zugfahrzeug 100 fahren. Ungebremste Anhänger dürfen mit einem normalen PKW nicht 100 fahren! Für erlaubte 100 muß es dann ein Geländewagen oder Transporter sein um schneller fahren zu dürfen.

    Bis bald

    Jörg aus Hamm

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