Hersteller: Stema Modell: MT 750 Baujahr: 2000 Laufleistung: Farbe: Preis: 450,00 Euro Beschreibung: Motorradtransporter ungebremster Anhänger mit V Deichsel robuster verzinktes Fahrgestell 2 Standschienen eine Schiene mit Wippenhalter Motorrad steht ohne Hilfe Gummifederachse mit Einzelradaufhängung Neue Reifen Tüv 04.2009 100 Km/h Zuladund rd.300 kg ist ablastig sonst Zuladund ca.600 kg Stützrad Auffahrschiene Aufgangschiene man läuft mit dem Motorrad auf den Hänger Anhängerschloss Motorradschloss Siebdruckplatten Neu mit Alu-Riffelblech abgedeckt Stema MT 750 Motorradtransporter Artikelnummer: 150272326580 EBAY
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ojemineee....Wehe wenn der schwarze Reiter das liest :lol: :lol:
editiert von: Yoschie, 20.07.2008, 22:33 Uhr -
Hallo Yoschie. Der Schwarze Reiter hat es gelesen, weil er an einem zweiten Motorradanhänger interessiert ist. Das ist wieder einer, der mit den Fachbegriffen Probleme hat. Einen Motorradtransportanhänger habe ich noch nie benötigt. Es grüßt Dich Wido
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Wo kommt denn die fachliche Unterscheidung her? Etliche Anhängerhersteller haben da anscheinend selbst keine Ahnung, was sie verkaufen. Stell Dir vor, da gibts sogar Bootsanhänger mit Rädern... so ein Schwachsinn... Micha
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Da hab ich 'ne schöne "Anhängergeschichte" für euch: Vor rund zwei Jahrzehnten wurde meine Mutter wegen leicht überhöhter Geschwindigkeit geblitzt und ein Stück weiter vom freundlichen Grünen rausgewunken. Er hat sie ermahnt, gemeint, da käme eine "Rechnung", er würde aber gerne noch Führerschein und Fahrzeugpapiere kontrollieren. Meine Mama war natürlich ganz klein mit Hut und fürchterlich aufgeregt. Ihren Lappen hat sie mit zittrigen Fingerchen in ihrer Brieftasche gefunden. Im Handschuhfach lag ein KFZ-Schein, den sie dem netten Grünen ausgehändigt hat. Mit fachmännischem Blick hat der nette Herr in den KFZ-Schein geschaut, ist um's Fahrzeug rum, hat auf's Kennzeichen geguckt und sich Notizen gemacht. Drei Wochen später kam der Bescheid über's Bußgeld für die begangene Ordnugnswidrigkeit. Mein Vater hat dann umgehend Widerspruch eingelegt, mit der Begründung, sein Wohnwagen würde nicht mit 60 km/h über die Gassen brettern.... :lol: :lol: :lol:
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Guten Morgen, der MT750 hat doch keine 100km-Zulassung??? :-?
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Hallo alle, stimmt, der MZ750 hat keine 100 Km Zulassung. Ist aber kein Problem eine zu bekommen, kostet bei der Zulassungsstelle sowas um die 10.- ¤ rum . Und ist nicht mehr an das Zugfahrzeug gebunden. Beim TÜH wurde mir erklärt das es diese Bindung nicht mehr gäbe und das es bei Hängern nach Baujahr 98 kein Problem wäre. Nur die Reifen dürfen, glaube ich bei der HU nicht älter als 4 Jahre sein. Gruß Gerry
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Es werden aber Anforderungen ans Zugfahrzeug gestellt, die nicht jedes erfüllt - ergo zugfahrzeuggebunden. Das Zugfahrzeug braucht eine 100er-Kennzeichnung vorne an der Windsschutzscheibe - ergo zugfahrzeugabhängig. (Wer macht sich sowas schon dran, deutlicher kannst ja nicht drauf hinweisen, daß ein Hänger dran hängt. ;o) Die Reifen des Hängers dürfen nicht älter als 6 Jahre sein und für 120 zugelassen. (Dämlich, ich weiss, wir leben in Deutschland). Mein Moppedhänger ist mir durch Ösiland - aus Kroatien kommend - mit 130 mit einer TRX und einer VN beladen - also randvoll - willigst hinterher. Unzulässig zwar, aber willigst. Das ist mir eigentlich lieber als das Gegenteil. ;o) Um wieviel williger geht einer leer hinterher - und für den gilt ebenfalls 80 km/h. Wer solche Regeln erlässt gehört eigentlich in Vorruhestand verabschiedet. Möglicherweise zielen die Regelerlasser aber auch genau darauf ab... ;o)) Aber Obacht: da gelten ausserorts nicht etwa 30 km, sondern nur 15! Der pure Irrsinn halt...
editiert von: Sgt.Zapper, 21.07.2008, 19:10 Uhr -
Zitat von Sgt.Zapper
Es werden aber Anforderungen ans Zugfahrzeug gestellt, die nicht jedes erfüllt - ergo zugfahrzeuggebunden. Das Zugfahrzeug braucht eine 100er-Kennzeichnung vorne an der Windsschutzscheibe - ergo zugfahrzeugabhängig.
Die vordere Plakette gibt es nicht mehr. Aber dennoch darf man nur mit einem erlaubten Zugfahrzeug 100 fahren. Ungebremste Anhänger dürfen mit einem normalen PKW nicht 100 fahren! Für erlaubte 100 muß es dann ein Geländewagen oder Transporter sein um schneller fahren zu dürfen.
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