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Grundsatzurteil

  • Gelöschter Benutzer
  • 2. April 2007 um 12:02
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 2. April 2007 um 12:02
    • #1

    Grundsatzurteil Biker bei Unfällen fast immer mitschuldig Frankfurt - Das Landgericht Frankfurt hat die Klage eines Motorradfahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in einem Grundsatzurteil zurückgewiesen. Der Motorradfahrer hatte sich bei einem Sturz verletzt, nachdem ein Radfahrer aus einem Waldweg heraus vor ihm auf die Landstraße eingebogen war. Laut Urteil hatte er den Unfall dennoch aus eigener Unachtsamkeit selbst verschuldet. In einem Ausflugs- und Wandergebiet müsse ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen, begründete das Gericht. Darüber hinaus sei die "Betriebsgefahr" bei Motorradfahrern ungleich höher als etwa bei Autofahrern. Das Risiko, auf dem Motorrad getötet zu werden, sei sieben Mal höher als bei anderen Verkehrsteilnehmern. Diese Betriebsgefahr lasse sich bei Motorradfahrern daher "grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen". Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher "ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden". dpa Az: 2-20 O 8806/06 sind wir jetzt Freiwild ??.. das stimmt mich jetzt aber wirklich nachdenklich. pommes grüßt

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 2. April 2007 um 12:19
    • #2

    was machen da erst Radfahrer und Fußgänger.....? Wie hoch mag bei denen das Unfallrisiko sein ? Am besten, ich gehe gar nicht mehr vor die haustüre..... :-? In einem Ausflugs- und Wandergebiet müsse ein Verkehrsteilnehmer immer mit plötzlich auftretenden Spaziergängen und Radfahrern rechnen, begründete das Gericht. ja und mit Rehen, Hasen, Regenwürmern und Ameisen. Muß man das nicht immer ? Normalerweise stehen dort dann auch Geschwindigkeitsbegrenzungen. ( Taunus, Vogelsberg , etc.) Wäre jetzt ganz interessant zu erfahren, wie der Unfall ganz genau zustande kam.

  • Joybar
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    • 2. April 2007 um 12:29
    • #3

    Ist das ein Aprilscherz ? Kommt mir bischen so vor wie das Urteil, das islamische Frauen das hinnehmen müssen, wenn sie in der Ehe gezüchtigt werden. Sollte ich mal heiraten, werd ich konvertieren.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 2. April 2007 um 12:34
    • #4

    Die Herren Juristen brechen sich immer wieder Sachen ab, da fällt mir nichts mehr ein. So eine Urteilsbegründung ist schlicht eine Diskriminierung aller Motorradfahrer. Demnächst werden dann die Klagen Dunkelhäutiger zurückgewiesen, wenn diese von Nazis verprügelt werden - deren "Betriebsgefahr" ist ja auch größer als die von hellhäutigen.. Ingo

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 2. April 2007 um 12:45
    • #5
    Zitat von Joybar

    ... Kommt mir bischen so vor wie das Urteil, das islamische Frauen das hinnehmen müssen, wenn sie in der Ehe gezüchtigt werden. Sollte ich mal heiraten, werd ich konvertieren.

    sag das der Frau aber vorher :lol: 8-) :P;)

  • areko
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    • 2. April 2007 um 13:02
    • #6

    Das ist doch gegen das Grundgesetz!! Da steht doch: Vor dem Gesetz sind alle gleich!! Grüße Wolle

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 2. April 2007 um 13:07
    • #7

    @ areko Mann, Wolle - auf welchem Planeten lebst Du denn ? :roll: spani

  • PeterS.ausW
    Gast
    • 2. April 2007 um 13:11
    • #8

    Ich möchte Joybar voll und ganz zustimmen. Ein "Glück", daß der Beitrag nicht am 1. April geschrieben wurde! Aber wer zieht denn nun vor den BGH? Mit sportlichem Gruß PeterS.ausW :)

  • areko
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    • 2. April 2007 um 13:15
    • #9

    @ spani!! Spani in die Augen! Na auf welchem Planeten leb ich nun?? SpaniWolle

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 2. April 2007 um 13:29
    • #10

    http://www.drag1.de/netmans_net2/index.html klicke auf mein unfall! das urteil kommt so ziemlich auf das gleiche raus! ciao schmidti



    editiert von: schmidti, 02.04.2007, 13:31 Uhr

  • Knulli88
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    • 2. April 2007 um 15:45
    • #11

    @ Alle In diesem "Rechtsstaat" gelten immer folgende drei Regeln: 1. Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand, 2. Recht hat mit Gerechtigkeit außer ein paar Buchstaben nichts gemeinsam und 3. Du bekommst dein Urteil aber niemals dein Recht. Diese Regeln stammen nicht von mir (bin kein Jurist) sondern von in Ehren ergrauten Richtern. Es ist leider so.

  • Gelöschter Benutzer
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    • 2. April 2007 um 15:51
    • #12

    Wie ist denn das dann bei nem Arbeitsunfall??? Muß ich dann für die fehlenden Arbeitsstunden wegen "Betriebsgefahr" selber aufkommen??? :-O Die spinn ja wohl...der hatte wohl den falschen Anwalt..hoffe den Radfahrer hat es böse erwischt :evil: Grimmige Grüße Sven

  • Cruisertreiber
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    • 2. April 2007 um 16:00
    • #13

    Also ich würde mal so sagen. Alles, was um de 1. April so geschrieben und im TV gesendet wird, ist mit äussester Vorsicht zu geniessen. Aber in diesem unseren Staat ist alles möglich. Wer den Schaden hat ist selbst schuld, hätte ja ein paar Minuten später wegfahren können, da wäre der Unfallgegner schon weg gewesen, grmpf.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 2. April 2007 um 16:27
    • #14

    Boh! Da traut man sich ja nicht mehr auf die Straße. Manchmal ist Justitia wohl wirklich blind. 8-) Steffi

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 2. April 2007 um 16:31
    • #15

    Hi, leider weiß man jetzt zu wenig über den Vorgang. :-? Fakt ist aber, daß man ohne Feindberührung allermeist ziemlich leer ausgeht. :( Denn dann kommt, wie bei einem Alleinunfall, die natürliche Betriebsgefahr in's Spiel. :-O Ich will hier auf gar keinen Fall dieses (seltsame) Urteil in Schutz nehmen, :roll: aber es muß schon so sein daß man eindeutig durch den Unfallgegner verletzt wurde. :motz: LG Udo ;)

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 2. April 2007 um 17:29
    • #16
    Zitat von Old-Crow-Express

    Fakt ist aber, daß man ohne Feindberührung allermeist ziemlich leer ausgeht. :( Denn dann kommt, wie bei einem Alleinunfall, die natürliche Betriebsgefahr in's Spiel. :-O aber es muß schon so sein daß man eindeutig durch den Unfallgegner verletzt wurde. :motz: LG Udo ;)

    Und was willst du uns damit jetzt sagen???? :roll: Leider bin ich der Kryptischen Sprache nicht sonderlich zugeneigt, also wäre es schön wenn du das extra für mich noch mal ins Deutsche übersetzt! :roll:

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 2. April 2007 um 20:56
    • #17

    Oooops, war das jetzt wirklich so kompliziert?? sorry, sollte nicht sein. Ich versuche es mit einem Beispiel, ja? Rennt also vor Dir ein Tier, z.B. eine Hase auf die Strasse, versucht man natürlich impulsiv auszuweichen. Landet man dabei im Straßengraben ohne das sich später das Tier beweisen lässt (Haarspuren, Zeugenaussagen), zahlt die Versicherung nicht. Denn nach Sachlage war das dann zunächt einmal ein Alleinunfall. Mit dem oben besagten Radfahrer sieht es genauso aus. Wenn ich ausweiche (was man ja instiktiv versucht) und dabei stürze, ohne daß mich der Radfahrer berührt hat bin nur ich alleine am eigentlichen Unfall beteiligt. (Unfall = Plötzliches von außen auf den Körper einwirkendes Ereigniss) Der Radfahrer ist unbeteiligt. Er mag sich falsch verhalten haben, aber ich als Kraftfahrer habe ohne direkte Einwirkung von aussen, die Kontrolle über mein Fahrzeug verloren. LG Udo ;)

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 2. April 2007 um 21:13
    • #18

    Wer sagte noch gleich: "Ich glaube eher an die Unschuld einer Hure, als an die Gerechtigkeit der deutschen Justiz" Hätte doch zu gerne gewußt, von wem dieses Zitat stammt?!?! Günter

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 2. April 2007 um 21:32
    • #19

    Willkommen in Absurdistan Hoffentlich kann sich der Motorradfahrer einen guten Anwalt für die nächste Instanz leisten. In diesem Fall wär meine Spendenbereitschaft groß. Dieser menschenverachtende Richterspruch darf nie rechtskräftig werden. Hier wäre außerdem mal die doch so kompetente Moppedpresse gefordert.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 3. April 2007 um 07:31
    • #20
    Zitat von Old-Crow-Express

    Hi, leider weiß man jetzt zu wenig über den Vorgang. :-? Fakt ist aber, daß man ohne Feindberührung allermeist ziemlich leer ausgeht. :( Denn dann kommt, wie bei einem Alleinunfall, die natürliche Betriebsgefahr in's Spiel. :-O Ich will hier auf gar keinen Fall dieses (seltsame) Urteil in Schutz nehmen, :roll: aber es muß schon so sein daß man eindeutig durch den Unfallgegner verletzt wurde. :motz: LG Udo ;)

    Ob die Ablehnung des Schadenersatzanspruchs richtig oder falsch war kann ich so überhaupt nicht sagen. Aber die Urteilsbegründung ist für mich ein Skandal. Sie diskriminiert alle Motorradfahrer. Ingo

  • Knulli88
    Beiträge
    23
    • 3. April 2007 um 08:06
    • #21

    @ Alle, also wenn ich lese, dass ohne Kontkakt mit dem Unfallgeger und in diesem Fall dem Unfallverursacher (Fahrradfahrer) ich bei einem Ausweichmanöver "leer" ausgehe dann - und da sträuben sich mir alle Nackenhaare - müßte ich den Radfahrer "anfahren", weil es ja dann einen Verursacher gibt, der auch greifbar ist und ich nicht als "Verursacher eines Unfalls ohne Fremdbeteiligung" dastehe. Das kann doch nicht sein: "Verhindere einen Unfall durch Ausweichmanöver und stürze, dann bist du der Gekniffene. Fahr einen über den Haufen und du kannst dich am Verursacher schadlos halten." Oder liege ich falsch??? Unfallfreie Fahrt für alle

  • stjopa
    Gast
    • 3. April 2007 um 09:53
    • #22

    Wenn man aber in diese Urteilsbegründung noch einen Satz mit "keine Sicherheitskleidung" einfügen würde, träfe es so ziemlich die Meinung der meisten hier im Forum. Und wenn man dann mal die Haltung eines Nicht-Motorradfahrers einnimmt, der von Sicherheitskleidung keine Ahnung hat und für den Motorradfahern an und für sich gefährlich ist ... dann ist dieser Richter auf derselben Wellenlänge wie all diejenigen, die Regress bei Unfällen ohne Sicherheitskleidung fordern!

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 3. April 2007 um 10:44
    • #23

    "Verhindere einen Unfall durch Ausweichmanöver und stürze, dann bist du der Gekniffene. Fahr einen über den Haufen und du kannst dich am Verursacher schadlos halten." Oder liege ich falsch??? @ Knulli 88 [size=large]Johann, Du liegst falsch ! Ich sehe es schon in der Blödzeitung stehen: Rasender Motorradrocker fährt fährt wehrlosen Fahrradtouristen rücksichtslos über den Haufen ! Der badenwürthembergische Ministerpräsident Oettinger plädiert erneut für ein genrelles Verbot von Motorrädern ! Und Du glaubst, danach bekommst Du noch einen Cent von einer Versicherung ? [/size] spani .

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 3. April 2007 um 11:28
    • #24

    Dieses "nette" Urteil verdanken wir der klammheimlichen Verabschiedung des Schadensreformgesetztes, mit dem man eine Besserstellung von nicht motorisierten gegenüber motorisierten Verkehrteilnehmern erreichen wollte. Auch im Bereich Auto vs. Radler gibt es ähnliche Urteile (s.u.). :( Das neue Schadensersatzrecht gilt bereits eit 08/2002. Ich halte es für daneben. Aber mich fragt ja keiner. :boah: Dagmar - 20.07.2005 Urteil der Woche Teilschuld durch Betriebsgefahr Autofahrer kriegen schnell eine Mitschuld, auch wenn ihnen unverhofft ein Radler ins Blech knallt. Haben Sie schon mal was von der "Betriebsgefahr" des Autos gehört? Sollten Sie aber. Auch wer korrekt im Verkehr unterwegs ist, kann bei einem Unfall haftbar gemacht werden – quasi weil er mit dem Auto unterwegs war. Denn das Auto an sich gilt als Gefahrenpotential. Das war schon vor 100 Jahren so, als Flaggen- oder Lampenträger vor Automobilen herlaufen mußten, um andere Verkehrsteilnehmer zu warnen. Klingt kurios, gilt aber heute noch, wie ein Fall zeigt, von dem die Verkehrsanwälte berichten. Ein Radfahrer war auf die Gegenfahrbahn geraten und mit einem Auto zusammengestoßen. Die Haftpflichtversicherung des Radlers zahlte der schuldlosen Autofahrerin nur 75 Prozent des Schadens. Die wollte natürlich alle Kosten erstattet haben, schließlich war sie vorschriftsmäßig unterwegs. Der Unfall sei höhere Gewalt und dem Radfahrer grobes Verschulden vorzuwerfen, waren ihre Argumente. Das ließ das Amtsgericht in Neuburg/Donau (Az. 3 C 565/2004) allerdings nicht gelten. Ein schlichter Verkehrsunfall liege vor und keine "höhere Gewalt", also ein "von außerhalb des Verkehrs eintreffendes unvorhersehbares Ereignis". Zum Beispiel ein Erdbeben. Und auch ein "grobes Verschulden" des Radlers konnte der Richter nicht erkennen. Zwar habe der einen anderen Radfahrer gestreift und sei deshalb auf die Gegenfahrbahn geraten. Aber das sei nicht mehr als eine Unachtsamkeit, und die wiege nicht so schwer, daß die Betriebsgefahr des Auto völlig außer acht bleiben könne. Es blieb deshalb bei der Mithaftung der Autofahrerin. Das entspreche auch der Absicht des Schadensreformgesetzes, sagte der Richter. Damit wurde eine Besserstellung nicht motorisierter gegenüber motorisierten Verkehrsteilnehmern durchgesetzt. Oder mit anderen Worten: Autofahrer haften immer ein bißchen mit, auch wenn sie für den Unfall gar nichts können. Ihre "Betriebsgefahr" beginnt, sobald sie den Zündschlüssel drehen.



    editiert von: bikerin48167, 03.04.2007, 11:51 Uhr

  • beiker
    Gast
    • 3. April 2007 um 15:50
    • #25

    Dieses Urteil ist verdächtig nahe am 1. April. Vermutlich ging es auch erst am 1. April durch die Medien;-) Evtl. wird aber auch nicht korrekt berichtet. Erklärbar wird die "Betriebsgefahr" ganz einfach wenn der Radfahrer minderjährig oder Behindert ist. Dann haftet selbstverständlich der Kradfahrer mit oder bekommt sogar die Hauptschuld. Wie es sich in diesem Fall mit den Fakten verhält steht leider nicht in dem Artikel. Halbe Informationen sind eben KEINE Informationen. gruss beiker

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