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Wie war das noch ? TÜV fahren ohne Anmeldung ?

  • Gelöschter Benutzer
  • 18. November 2006 um 16:26
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 18. November 2006 um 16:26
    • #1

    Ich erinner mich, daß wir diese frage letztes jahr schon mal hatten. Aber ich kann mich an den Inhalt nicht mehr zurück erinnern :-? Es geht darum, darf ich ein Moped , daß ja ohne TÜV nicht angemeldet werden kann, zum TÜV fahren zwecks Abnahme ? Reicht es, von der Versicherung eine Doppelkarte dabei zu haben ? Aber ansonsten ohne Kennzeichen hinzufahren ? Oder mit dem alten kennzeichen hinten drauf ? Oder MUSS ich auch für die fahrt zum TÜV ein Kurzzeitkennzeichen haben ? Wer weiß das genau ? Oder wer hat einen Link zum nachlesen ? Diese Frage könnte sich mir demnächst stellen.... :D:D Sollte ich noch dazu schreiben, daß es darum geht, ein Moped von "viel weiter weg" von mir mittels Kzkz zu holen, erst kleine reparaturen zu machen und einige Zeit später dann zum TÜV zu fahren...um sie dann anzumelden !



    editiert von: bikerhexe60, 18.11.2006, 16:37 Uhr

  • brummi-1952
    Beiträge
    124
    Bilder
    2
    • 18. November 2006 um 16:29
    • #2

    Meiner Meinung nach darf man zur Vorführung/Abnahme beim Tüv ohne Kennzeichen oder mit dem alten Kennzeichen fahren. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;



    editiert von: brummi-1952, 18.11.2006, 16:32 Uhr

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 18. November 2006 um 16:32
    • #3

    Das hörte ich auch vorhin...meine aber mich zu erinnern, daß das nicht erlaubt ist. Ich weiß das einfach nicht mehr genau. :( McFly weiß du das genauer? Oder Udo ?

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 18. November 2006 um 16:54
    • #4

    Das steht auch auf der Abmeldebestätigung hinten drauf. Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung (Werkstatt, TÜV, Zulassungsstelle) darf man mit den zum Fahrzeug gehörenden, entstempelten Kennzeichen durchführen, sofern Versicherungsschutz besteht und man sich im ehemaligen Zulassungsbezirk oder einem Nachbarbezirk befindet.. D.h. auf der Doppelkarte darf nicht - wie üblich - "ab Tag der Zulassung" stehen sondern ein Datum vor der Fahrt. Wie brummi oben schon zitiert hat:

    Zitat von §23 StVZO

    Fahrten,die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen.

    Aber Fahren ohne Kennzeichen ist nicht erlaubt. Also entweder man hat die alten, entstempelten Kennzeichen noch oder man muss sich vorab ein Kennzeichen zuteilen und die Schilder anfertigen lassen. So wie ich die Eingangsfage verstanden habe, wird dies unange meldet nicht möglich sein, da "von weiter weg" vermutlich nicht den Nachbar-Zulassungsbezirk bedeutet und das dann von dieser Regelung nicht mehr gedeckt ist.



    editiert von: wusel, 18.11.2006, 16:58 Uhr

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 18. November 2006 um 17:03
    • #5

    " viel weiter weg " soll bedeuten, daß mehr als 500 km dazwischen liegen. Nix mehr mit Nachbarbezirk ! iris

  • tobi1100xx
    Gast
    • 18. November 2006 um 20:03
    • #6

    Hallo! Von meiner Seite auch noch ein Hinweis: Für den Fall, dass es auf der Fahrt zum TÜV zu irgendwelchen Zwischenfällen kommt (Unfall, Polizeikontrolle, sonstiges), hat man wesentlich weniger Ärger, wenn man sich vorab beim TÜV einen Termin geben lässt. Oder muss man das sogar? Egal - ich würd's auf jeden Fall machen lassen. Ein ganz anderer Gedanke, der auch eine Überlegung wert ist: Wenn Du den TÜV in einer vernünftigen Werkstatt machen lässt, gäbs da vielleicht die Möglichkeit, Dir ein rotes Überführungskennzeichen zu besorgen... Evtl. dann auch schon für die erste Abholfahrt, wenn das Mopped nicht zwingend auf dem Hänger transportiert werden muss... Auf jeden Fall viel Erfolg :) Tobias

  • Struppel
    Gast
    • 18. November 2006 um 20:54
    • #7

    Hallo, soweit ich weiß, muß das Kfz. eine gültige Haftpflichtversicherung für die Fahrt haben. Zusätzlich muß ein Kennzeichen montiert sein, welches das Fahrzeug zweifelsfrei identifizieren kann. Mit dem §23 wäre ich sehr vorsichtig! :evil: Mit Saisonkennzeichen darf ich im Winter nicht im öffentlichen Verkehrsraum parken. Den TÜV-Termin (z.B. Februar) muß ich im 1.Monat der Saison (z.B. April) durchführen. Da steht nichts von: "Mache mal an einem schönen Februartag einen Ausflug zu den Graukitteln." :roll: Eine Doppelkarte ist auf jeden Fall ein Muß. Ich würde mir auch die SOFORTIGE Deckung bestätigen lassen, um eventuelle Unstimmigkeiten auszuräumen. Somit bleibt die Frage des Kennzeichens, wenn ein altes vorhanden ist, sicher kein Problem. Nur was bedeutet: "Ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt?" :-? Letztlich will jede Zulassungsstelle eine Marke auf das Kennzeichen kleben, dafür wollen sie gültigen TÜV und Doppelkarte sehen. Sonst verkaufen sie eben ein Kurzzeitkennzeichen. ;) Um für längere Fahrten sicher zu sein, würde ich in ein Kurzzeitkennzeichen investieren oder die Maschine verladen. cu Struppel

  • McFly
    Gast
    • 18. November 2006 um 23:05
    • #8

    Iris... was hasste denn vor :roll: ?? Nein...ohne außen angebrachte Pol-Kennzeichen darf man nicht im öffentlichen Verkehrsraum selbst fahren. Sollten an deinem Fahrzeug noch sich die dazugehörigen+entstempelten Pol-Kennzeichen noch befinden,darfst du im Rahmen der Wiederzulassung zum Strassenverkehr diese für die Fahrt zur Zulassungsstelle nutzen. Auch zum "Nachbarbezirk",falls sich der Tüv dort befindet z.b...im Zweifel...Zulassungstelle befragen. Wichtig ist aber hier das mindestens Haftpflichtversicherung besteht (Deckungskarte,oder altdeutsch Versicherungsdoppelkarte) und du den direkten Weg nehmen mußt (direkt wäre hierbei..:Im Rahmen der Zulassung im Zusammenhang stehend..) Also 500 Km wären viiiieeeeel zu viel.. Dafür benötigst du ein Kurzzeitkennzeichen oder ,wenn du einen Kfz-Händler kennen würdest, dessen Rote Kennzeichen. ansonsten...siehe Kollege Struppel... Gruß Tom..

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 19. November 2006 um 10:29
    • #9

    Hi, also auf diesem Gebiet bin ich kein "McFly". Soweit ich weiß darf man mit stillgelegtem Fahrzeug, gültige Haftpflichtversicherung vorausgesetzt, zur nächsten Prüfstation (Tüv, Dekra etc.) und zum Strassenverkehrsamt. Dabei geht es natürlich um das geographisch nächstgelegene. Also kann die Prüfstelle auch in einem Nachbarbezirk liegen, das Strassenverkehrsamt natürlich nicht. Alles andere wäre eine Überführungsfahrt, dazu wäre ein s.g. "Rotes Kennzeichen" nötig. LG Udo ;)

  • LLosch
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    • 19. November 2006 um 11:55
    • #10

    Vor 4 Jahren wollte ich meinen neues gebrauchtes AUto anmelden. Da es ohne Schilder bei mir in der Garage stand (die alten hatte der Vorbesitzer mitgenommen), hab ich die Zulassungsstelle (Stadt Mainz) angerufen. Die haben mir gesagt, daß ich OHNE(!) Kennzeichen - aber mit den Unterlagen (Brief, TÜV, ASU, Abmeldebescheinigung) auf dem kürzesten möglichen Weg zu Ihnen kommen darf. So ganz wohl habe ich mich nicht gefühlt, habe es aber getan und mir zur Sicherheit den Namen der Person aufgeschrieben, mit der ich gesprochen hatte. Für den Fall der Fälle, weil die Sheriifs mich mit Sicherheit angehalten hätten, wenn Sie mich gesehen hätten. Also - ein Anruf bei der Zulassungsstelle ist sicher sinnvoll.

  • beiker
    Gast
    • 19. November 2006 um 12:18
    • #11

    Mal 'ne Frage zwischendurch: Wo muss man denn ein Fahrzeug noch vorführen ausser beim TÜV???? Bei uns kann man Fahrzeuge auch so zulassen! Gruss beiker

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 19. November 2006 um 12:37
    • #12

    ist halt so, daß an dem betreffenden Moped im Sommer der TÜV abgelaufen ist. Da ich mich natürlich erkundigt habe, darf ich zu Überführungszwecken mit Kurzzeitkz das Moped durchaus die 500 km heimfahren. Verkehrssicherheit wurde bereits vor Ort geprüft von einem ganz lieben Netti. :P Kurzzeitkennz. ist doch meist für 5 tage ? So wie ich versuchen würde, das Moped mit Zwischenstop heim zu bringen, blieben mir noch 3 tage Zeit, um möglichst die Simmerringe zu machen und gleich danach damit zum TÜV. Ich hab keine Ahnung, was der TÜV von defekten gabelsimmerringen hält. Müßte ich die , ohne die Reparatur gemacht zu haben, dann ein 2. Mal vorführen....sehe ich alt aus :-? Kurzzeit verlängern lassen ? Wieder für 20,- eins kaufen ? Wieder 76,- für die paar Tage für die Versicherung zahlen ? So dicke hab ichs nun auch nicht. :-? Denn ohne Tüv kein richtiges Nummernschild / Zulassung. Hab extra gefragt hier bei der Zulassung. 8-)

  • Struppel
    Gast
    • 19. November 2006 um 22:57
    • #13

    Wegen den Gabelsimmerringen würde ich beim TÜV nachfragen. Eventuell bekommste ja die Plakete und mußt nochmal vorführen. Somit wäre eine Zulassung möglich. Ein Kurzzeitkennzeichen ist zur Überführung gedacht. Somit bist Du auf die 500km auf der sicheren Seite. cu Struppel

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 20. November 2006 um 11:00
    • #14

    Scho richtig Struppel, doch dafür müßte ich die erstmal hier haben. Oder meintest du, ich sollte in Niedersachen ( oder Holstein ?) zum TÜV ? Und dann noch mal heim, um hier zur Zulassung zwecks Anmeldung ? Dann holte ich die doch lieber mit Kzkz und mach den rest hier vor Ort. Würde ich "machen lassen" kostet mich der Spaß gleich einige Hundert mehr. Und das muß nicht sein....

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 20. November 2006 um 12:14
    • #15

    Hallo Hexe, geh am besten zu deiner Haus- und Hofversicherung und hole dir eine Versicherungsbestätigung für ein Kurzzeitkennzeichen, damit zum Srassenverkehrsamt und Kurzzeitschild machen lassen, in der Regel kostet es dich dann nur das Kennzeichen, sofern du das Mopped dann in einem bestimmten Zeitraum bei der Versicherung weiterversicherst, so war es zumindest bei mir. Anders als wenn du dir für 76¤ oder so bei einem Schilderfritzen eines machen lässt incl. Versicherung. Damit holst du dann das Motorrad ab. Das Kurzzeitkennzeichen verfällt zwar nach 5 Tagen, ich würde mir dann aber mit der Reparatur keinen Streß machen, in Ruhe fertigschrauben, dann zum Strassenverkehrsamt und eine Nummer zuteilen lassen, Schild machen, am Mopped montieren und damit zum TÜV fahren, musst nur alle Unterlagen mitführen, falls die Grünen dich anhalten. Bekommst du den TÜV-Segen, mit dem Prüfbericht und Nummernschild zur Zulassungsstelle und Siegel holen. !!!! Das geht allerdings nur, wenn der TÜV nicht seit mehr als 18 Monaten abgelaufen ist !!!! Bei einer 21er Untersuchung, also Neuabnahme geht das auch nur mit Kurzzeitkennzeichen. Ich habe idese beiden Varianten diesen Sommer praktiziert und hatte keine Probleme. Gruß der Kuri

  • McFly
    Gast
    • 20. November 2006 um 14:55
    • #16
    Zitat von beiker

    Mal 'ne Frage zwischendurch: Wo muss man denn ein Fahrzeug noch vorführen ausser beim TÜV???? Bei uns kann man Fahrzeuge auch so zulassen! Gruss beiker

    hallo beiker.. "Vorführen" mußt du ein Fahrzeug wenn es z.b. die Zulassungsstelle mal genau wissen will. Diese ist immer berechtigt ein Fahrzeug "Life" in Augenschein zu nehmen, wenn sie es zum Strassenverkehr zulassen soll. Nur wird darauf im allgemeinen verzichtet.(zu Arbeitsintensiv,kaum noch Personal=Sparwelle auch dort...) Beim Tüv,Dekra,GTÜ und wie sie noch alle heißen,fürt man nur sein Fahrzeug vor zur "Ermittlung der allgemeinen Verkehrstüchtigkeit". Dieses Prüfergebniss wird (im Idealfalle) mit der ach so begehrten Prüfplakette (umgangsgebräuchlich>Tüv-Plakette) belohnt sowie ein Stempeleintrag in den Fzg-Schein. Die Zulassungstelle ist immer eine Behörde. Die Prüforganisationen sind "nur" private Gesellschaften ohne besondere Befugnisse. Gruß Tom

  • beiker
    Gast
    • 20. November 2006 um 15:24
    • #17

    @ McFly Soweit klar- Ich wollte lediglich mal darauf hinweisen, daß eine Fahrt zur Zulassungsstelle bei uns nicht nötig ist. Leider weiß ich nicht ob es bei anderen Zulassungsstellen auch ohne Vorführung möglich ist aber dann hätte sich ja diese Fahrt schon mal erledigt;-) Gruss beiker

  • McFly
    Gast
    • 20. November 2006 um 16:03
    • #18

    @beiker eben.... bei uns im übrigen auch.... Kommste aber bei uns z.b. mit nem Fiat von Bj. 1980 zur Zulassung wollen die solche Wagen gerne mal sehn. Auch wenn sie Tüv haben... Zumal Fiat ein besonderer Makel anhaftet... :roll: (is nur Beispiel von der allgemeinen Vorgehensweise auch mal abzuweichen...)

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 20. November 2006 um 21:54
    • #19
    Zitat

    Zumal Fiat ein besonderer Makel anhaftet... (is nur Beispiel von der allgemeinen Vorgehensweise auch mal abzuweichen...)

    Fehler In Allen Teilen oder "Für Italiener Ausreichende Technik" :whistle: aber es soll bitte keiner behaupten die würden besonders schnell Rosten :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: LG Udo 8-)



    editiert von: Old-Crow-Express, 20.11.2006, 21:55 Uhr

  • McFly
    Gast
    • 20. November 2006 um 23:41
    • #20
    Zitat von Old-Crow-Express

    Fehler In Allen Teilen oder "Für Italiener Ausreichende Technik" :whistle: aber es soll bitte keiner behaupten die würden besonders schnell Rosten :lol: :lol: :lol: :lol: :lol: LG Udo 8-)

    Genau Udo.. Und ich dachte das sie schon im Katalog rosten... :D Besser hät ich das was sich hinter F.I.A.T verbirgt auch nicht erklären können.. Was heißt FIAT? 1) Fehler In Allen Teilen. 2) Ferrari In Außergewöhnlicher Tarnung. 3) Fahrende Italienische Abfall-Tonne. Gruß Tom

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 22. November 2006 um 18:31
    • #21

    @ kuri: soweit richtig ja. Das Schild kostet ca 20,- , nur die Versicherung für die 5 Tage, FALLS ich danach nicht gleich zulasse, kostete dann bei meiner Haus- und Hofversicherung gut 76,- Euro. Ansonsten wird verrechnet auf die zu erwartende Prämie. Nur wenn des Kzkz abgelaufen ist, und ich noch keinen TÜV habe, werd ich hier bei der Zulassung kein normales Schild bekommen. So ungefähr wurde mir das erklärt....

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 22. November 2006 um 23:07
    • #22

    @ Hexe: Finde ich komisch die Aussage deiner Zulassungsstelle. Aber ich habe schon richtig verstanden, dass der TÜV erst dieses Jahr im Sommer abgelaufen ist, somit also nicht mehr als 18 Monate her ist ??? Wenn das so ist kannst du bei der Zulassungstelle eine vorläufiges Kennzeichen (das nach erfolgreicher Prüfung dann zu deinem endgültigen Kennzeichen wird) beantragen mit dem du zum TÜV fahren kannst. So habe ich es im Sommer gemacht und war kein Problem bei der Zulassungstelle. Du brauchst dafür natürlich den Versicherungsnachweis und Fahrzeugbrief. Würde ich noch einmal nachfragen, die Deppen haben nämlich oft echt keine Ahnung. Gruß der Kuri

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 26. November 2006 um 18:14
    • #23

    @ kuri: schon richtig. Der TÜV war im Juni abgelaufen. Da es jetzt schon "amtlich " ist, wirds wohl so sein, daß das Moped im Frühjahr erst geholt wird mit Kzkz und anschließend sofort angemeldet. Prämie wird ja verrechnet und somit gut. Hoffentlich halte ich noch solange durch.... :roll: :-O :-?

  • bmw-treiberin
    Gast
    • 29. November 2006 um 20:52
    • #24

    Hallo Iris, warum nimmst du nicht einen Hänger, packst das Moped drauf und entgehst so den vielen Überlegungen. Fährst die Fuhre nach Hause, bringst in Ordung was zu machen ist und dann zum TÜV, GTÜ oder DEKRA, läßt die HU und AUK durchführen und hast wenn nötig Zeit die eventuell noch vorhandenen Mängel beseitigen. In der Regel hast du bei Wiedervorführung innerhalb 4 Wochen nur die sogenannte Nachprüfgebühr, bei der GTÜ sind das 8¤. Mit der Bescheinigung zur Zulassungsstelle, das Möppi zulassen und du bist damit durch?! Hört sich für mich weitaus stressfreier an, oder?

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 29. November 2006 um 21:42
    • #25

    dein rat ist grundsätzlich nicht schlecht.....ich hab zwar nen Corsa, doch leider ohne AHK. Und nen Hänger erst recht nicht. Also Auto leihen, Hänger leihen....vel Geld ausgeben ! :-? Ich hätt zwar auch ein privates Angebot, doch dafür müßt man von hier aus die 500 km hoch, dann 500 km wieder zurück, moped hier abstellen, dann fährt der bekannte wieder zu sich in den Westerwald, wo ich schließlich in mein Auto wieder einsteige, um heim zu fahren. Da gingen locker tausend bis 1200 km durch...der Sprit dafür ?? falls kein Diesel ?Sicher mehr als 200,- ! Und dann stehts Moped hier, aber noch immer ohne TÜV. Und ne Woche später bimmel ich den nochemal an, daß der her kommt, Moped aufladen, TüV gemacht, wieder zurück zu mir, er dann wieder heim... Ist mir alles zu umständlich und zu teuer ! Ich fahr mit der Bahn da hoch, machs Kzkz dran und fahr den Hobel heim... ( oder stells in der Nähe vom TÜV ab... :D ) Wenns repariert ist, gibts immer noch Mittel und Wege, die ich hier lieber nicht niederschreiben will :evil: sonst gehen die Diskussionen erst recht los :-O Geholt wirdse mit Kurzzeit und gut. Und damit ich sie so bald als möglich holen kann, hier meine bankdaten....... :evil::evil::evil:

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