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Wie war das noch ? TÜV fahren ohne Anmeldung ?

  • Gelöschter Benutzer
  • 18. November 2006 um 16:26
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 18. November 2006 um 16:26
    • #1

    Ich erinner mich, daß wir diese frage letztes jahr schon mal hatten. Aber ich kann mich an den Inhalt nicht mehr zurück erinnern :-? Es geht darum, darf ich ein Moped , daß ja ohne TÜV nicht angemeldet werden kann, zum TÜV fahren zwecks Abnahme ? Reicht es, von der Versicherung eine Doppelkarte dabei zu haben ? Aber ansonsten ohne Kennzeichen hinzufahren ? Oder mit dem alten kennzeichen hinten drauf ? Oder MUSS ich auch für die fahrt zum TÜV ein Kurzzeitkennzeichen haben ? Wer weiß das genau ? Oder wer hat einen Link zum nachlesen ? Diese Frage könnte sich mir demnächst stellen.... :D:D Sollte ich noch dazu schreiben, daß es darum geht, ein Moped von "viel weiter weg" von mir mittels Kzkz zu holen, erst kleine reparaturen zu machen und einige Zeit später dann zum TÜV zu fahren...um sie dann anzumelden !



    editiert von: bikerhexe60, 18.11.2006, 16:37 Uhr

  • brummi-1952
    Beiträge
    124
    Bilder
    2
    • 18. November 2006 um 16:29
    • #2

    Meiner Meinung nach darf man zur Vorführung/Abnahme beim Tüv ohne Kennzeichen oder mit dem alten Kennzeichen fahren. Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;



    editiert von: brummi-1952, 18.11.2006, 16:32 Uhr

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 18. November 2006 um 16:32
    • #3

    Das hörte ich auch vorhin...meine aber mich zu erinnern, daß das nicht erlaubt ist. Ich weiß das einfach nicht mehr genau. :( McFly weiß du das genauer? Oder Udo ?

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 18. November 2006 um 16:54
    • #4

    Das steht auch auf der Abmeldebestätigung hinten drauf. Fahrten im Zusammenhang mit der Zulassung (Werkstatt, TÜV, Zulassungsstelle) darf man mit den zum Fahrzeug gehörenden, entstempelten Kennzeichen durchführen, sofern Versicherungsschutz besteht und man sich im ehemaligen Zulassungsbezirk oder einem Nachbarbezirk befindet.. D.h. auf der Doppelkarte darf nicht - wie üblich - "ab Tag der Zulassung" stehen sondern ein Datum vor der Fahrt. Wie brummi oben schon zitiert hat:

    Zitat von §23 StVZO

    Fahrten,die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung oder Sicherheitsprüfung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraums bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen.

    Aber Fahren ohne Kennzeichen ist nicht erlaubt. Also entweder man hat die alten, entstempelten Kennzeichen noch oder man muss sich vorab ein Kennzeichen zuteilen und die Schilder anfertigen lassen. So wie ich die Eingangsfage verstanden habe, wird dies unange meldet nicht möglich sein, da "von weiter weg" vermutlich nicht den Nachbar-Zulassungsbezirk bedeutet und das dann von dieser Regelung nicht mehr gedeckt ist.



    editiert von: wusel, 18.11.2006, 16:58 Uhr

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 18. November 2006 um 17:03
    • #5

    " viel weiter weg " soll bedeuten, daß mehr als 500 km dazwischen liegen. Nix mehr mit Nachbarbezirk ! iris

  • tobi1100xx
    Gast
    • 18. November 2006 um 20:03
    • #6

    Hallo! Von meiner Seite auch noch ein Hinweis: Für den Fall, dass es auf der Fahrt zum TÜV zu irgendwelchen Zwischenfällen kommt (Unfall, Polizeikontrolle, sonstiges), hat man wesentlich weniger Ärger, wenn man sich vorab beim TÜV einen Termin geben lässt. Oder muss man das sogar? Egal - ich würd's auf jeden Fall machen lassen. Ein ganz anderer Gedanke, der auch eine Überlegung wert ist: Wenn Du den TÜV in einer vernünftigen Werkstatt machen lässt, gäbs da vielleicht die Möglichkeit, Dir ein rotes Überführungskennzeichen zu besorgen... Evtl. dann auch schon für die erste Abholfahrt, wenn das Mopped nicht zwingend auf dem Hänger transportiert werden muss... Auf jeden Fall viel Erfolg :) Tobias

  • Struppel
    Gast
    • 18. November 2006 um 20:54
    • #7

    Hallo, soweit ich weiß, muß das Kfz. eine gültige Haftpflichtversicherung für die Fahrt haben. Zusätzlich muß ein Kennzeichen montiert sein, welches das Fahrzeug zweifelsfrei identifizieren kann. Mit dem §23 wäre ich sehr vorsichtig! :evil: Mit Saisonkennzeichen darf ich im Winter nicht im öffentlichen Verkehrsraum parken. Den TÜV-Termin (z.B. Februar) muß ich im 1.Monat der Saison (z.B. April) durchführen. Da steht nichts von: "Mache mal an einem schönen Februartag einen Ausflug zu den Graukitteln." :roll: Eine Doppelkarte ist auf jeden Fall ein Muß. Ich würde mir auch die SOFORTIGE Deckung bestätigen lassen, um eventuelle Unstimmigkeiten auszuräumen. Somit bleibt die Frage des Kennzeichens, wenn ein altes vorhanden ist, sicher kein Problem. Nur was bedeutet: "Ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt?" :-? Letztlich will jede Zulassungsstelle eine Marke auf das Kennzeichen kleben, dafür wollen sie gültigen TÜV und Doppelkarte sehen. Sonst verkaufen sie eben ein Kurzzeitkennzeichen. ;) Um für längere Fahrten sicher zu sein, würde ich in ein Kurzzeitkennzeichen investieren oder die Maschine verladen. cu Struppel

  • McFly
    Gast
    • 18. November 2006 um 23:05
    • #8

    Iris... was hasste denn vor :roll: ?? Nein...ohne außen angebrachte Pol-Kennzeichen darf man nicht im öffentlichen Verkehrsraum selbst fahren. Sollten an deinem Fahrzeug noch sich die dazugehörigen+entstempelten Pol-Kennzeichen noch befinden,darfst du im Rahmen der Wiederzulassung zum Strassenverkehr diese für die Fahrt zur Zulassungsstelle nutzen. Auch zum "Nachbarbezirk",falls sich der Tüv dort befindet z.b...im Zweifel...Zulassungstelle befragen. Wichtig ist aber hier das mindestens Haftpflichtversicherung besteht (Deckungskarte,oder altdeutsch Versicherungsdoppelkarte) und du den direkten Weg nehmen mußt (direkt wäre hierbei..:Im Rahmen der Zulassung im Zusammenhang stehend..) Also 500 Km wären viiiieeeeel zu viel.. Dafür benötigst du ein Kurzzeitkennzeichen oder ,wenn du einen Kfz-Händler kennen würdest, dessen Rote Kennzeichen. ansonsten...siehe Kollege Struppel... Gruß Tom..

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 19. November 2006 um 10:29
    • #9

    Hi, also auf diesem Gebiet bin ich kein "McFly". Soweit ich weiß darf man mit stillgelegtem Fahrzeug, gültige Haftpflichtversicherung vorausgesetzt, zur nächsten Prüfstation (Tüv, Dekra etc.) und zum Strassenverkehrsamt. Dabei geht es natürlich um das geographisch nächstgelegene. Also kann die Prüfstelle auch in einem Nachbarbezirk liegen, das Strassenverkehrsamt natürlich nicht. Alles andere wäre eine Überführungsfahrt, dazu wäre ein s.g. "Rotes Kennzeichen" nötig. LG Udo ;)

  • LLosch
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    • 19. November 2006 um 11:55
    • #10

    Vor 4 Jahren wollte ich meinen neues gebrauchtes AUto anmelden. Da es ohne Schilder bei mir in der Garage stand (die alten hatte der Vorbesitzer mitgenommen), hab ich die Zulassungsstelle (Stadt Mainz) angerufen. Die haben mir gesagt, daß ich OHNE(!) Kennzeichen - aber mit den Unterlagen (Brief, TÜV, ASU, Abmeldebescheinigung) auf dem kürzesten möglichen Weg zu Ihnen kommen darf. So ganz wohl habe ich mich nicht gefühlt, habe es aber getan und mir zur Sicherheit den Namen der Person aufgeschrieben, mit der ich gesprochen hatte. Für den Fall der Fälle, weil die Sheriifs mich mit Sicherheit angehalten hätten, wenn Sie mich gesehen hätten. Also - ein Anruf bei der Zulassungsstelle ist sicher sinnvoll.

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