Ich erinner mich, daß wir diese frage letztes jahr schon mal hatten. Aber ich kann mich an den Inhalt nicht mehr zurück erinnern :-?
Es geht darum, darf ich ein Moped , daß ja ohne TÜV nicht angemeldet werden kann, zum TÜV fahren zwecks Abnahme ?
Reicht es, von der Versicherung eine Doppelkarte dabei zu haben ? Aber ansonsten ohne Kennzeichen hinzufahren ?
Oder mit dem alten kennzeichen hinten drauf ?
Oder MUSS ich auch für die fahrt zum TÜV ein Kurzzeitkennzeichen haben ?
Wer weiß das genau ? Oder wer hat einen Link zum nachlesen ? Diese Frage könnte sich mir demnächst stellen.... ![]()
Sollte ich noch dazu schreiben, daß es darum geht, ein Moped von "viel weiter weg" von mir mittels Kzkz zu holen, erst kleine reparaturen zu machen und einige Zeit später dann zum TÜV zu fahren...um sie dann anzumelden !
editiert von: bikerhexe60, 18.11.2006, 16:37 Uhr