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Abgefahrene Reifen? Was droht?

  • Gelöschter Benutzer
  • 20. August 2005 um 17:51
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 20. August 2005 um 17:51
    • #1

    Was droht, wenn ein/die Reifen abfahren sind und die 1,6mm unterschritten sind? Neben einem Bussgeld (iss ja auch begründet; Du spielst ja auch mit Deinem und anderen Leben!!!!) auch Fahrverbot (weiterfahren nicht drin) oder sonst was? Wer kennt sich da aus? :roll: Habe das heute zufällig mit einem Freund besprochen und keiner wusste es.....

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 20. August 2005 um 17:51
    • #2

    Was droht, wenn ein/die Reifen abfahren sind und die 1,6mm unterschritten sind? Neben einem Bussgeld (iss ja auch begründet; Du spielst ja auch mit Deinem und anderen Leben!!!!) auch Fahrverbot (weiterfahren nicht drin) oder sonst was? Wer kennt sich da aus? :roll: Habe das heute zufällig mit einem Freund besprochen und keiner wusste es.....

  • Joybar
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    • 20. August 2005 um 18:11
    • #3

    75 euro und 3 Punkte blühen dir als Halter

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 20. August 2005 um 19:00
    • #4

    und ne menge unverständnis jürgen

  • Kodokan
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    • 20. August 2005 um 19:54
    • #5

    Wenn du in eine Verkerhrskontrolle kommst, hängt es auch von dir ab, was die Rennleitung dir an Strafe gibt. Wenn deine Reifen z.B. nur noch 1 Milimeter haben dann solltest du auf keinen Fall einen dummen Spruch oder zweideutige Äußerungen machen sondern dich einsichtig zeigen. Wenn du Glück hast, bekommst du dann nur eine Mängelkarte und mußt dein Mopped innerhalb einer Woche bei irgendeiner Polizeiwache Vorführen. Bei mir hat das schon zweimal geklappt. Ich habe jeweils "nur" 20DM bezahlt und fertig. So wie man in den Wald hineinruft, schallt es wieder heraus, klappt bestimmt nicht immer , aber immer öfter.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 21. August 2005 um 00:44
    • #6
    Zitat von Kodokan

    [...] Bei mir hat das schon zweimal geklappt. Ich habe jeweils "nur" 20DM bezahlt und fertig. So wie man in den Wald hineinruft, schallt es wieder heraus, klappt bestimmt nicht immer , aber immer öfter.

    Mit anderen Worten: Du fährst (und gefährdest) mit abgefahrenen Schlappen und pflegst dieses Hobby scheinbar noch *fragendamkoppkratz* Gruß Andreas

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 21. August 2005 um 07:47
    • #7

    Kodokan Q-rvenjäger 20 DM! Das war also ne Jugendsünde, längst verjährt, ne Kodo?

  • stjopa
    Gast
    • 21. August 2005 um 08:38
    • #8

    Im Gegensatz zu Dosen braucht ein moderner Motorradreifen kein Profil - auch nicht bei Nässe. Die Auflagefläche ist so gering, dass das Wasser verdrängt wird und mit den teilweise sehr wenigen und weit entfernten Profilschnitten eh keine Drainage möglich wäre. Das Profil hat nur noch designerischen Wert. Das hat sich nur leider noch nicht bis zur Rennleitung rumgesprochen. Diskussionen darüber empfehle ich im Fall des Erwischtwerdens aber auch nicht. Grüße Steffen

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 21. August 2005 um 10:49
    • #9

    Das ist nicht ganz korrekt. Die Profilschnitte haben den Sinn, daß der Reifen gezielt walkt und dadurch besser auf Temperatur kommt. Bei abehmendem Profil verringert sich die Walkarbeit und demzufolge die Temperatur, was zu schlechterem Haftungsverhalten führen kann. Bei einer Profiltiefe von 1mm von mutwilliger Gefährdung dritter zu Sprechen ist trotzdem Blödsinn. Das ist genauso gefährlich wie mit Sportreifen zu langsam zu fahren, da diese dann nie in ihr für optimale Haftung erforderliches Temperaturfenster kommen...

  • McFly
    Gast
    • 21. August 2005 um 19:39
    • #10

    wenn mindestprofiltiefe unterschritten,in deutschland 1,6 mm (egal wo am reifen......) kostet es "strafe"..... 75 euro und 3 punkte....(geldstrafe pro rad....<wichtig) aber nicht wie Joybar es geschrieben hat nicht nur dem halter, sondern auch dem fahrer der auf dem motorrad angetroffen wird.... er hat sich alleine über die betriebssicherheit vor der fahrt zu informieren.. der "Halter" ist erst mit im "Boot" wenn er von den mangel gewußt hat und dir trotzdem das motorrad überläßt (zusätzliche Halterhaftung). bei erkennbarer verkehrsunsicherheit (beispiel:karkasse schaut raus,kein profil mehr erkennbar) erfolgt in die regel das verbot der weiterfahrt und die sicherstellung.dann wird es noch etwas teurer.... ungeahnt dessen sollten sich gerade motorradfahrer darüber im klaren sein ,das die reifen ein besonderes augenmerk verdienen sollten... denn....man hat nur 2 davon... erfahrungsgemäß lässt auch der reifen mit zunehmender abnutzung an seiner "prieformänz" im fahrverhalten nach... kommt es mit abgefahrenen reifen zum unfall ,schert in der regel die versicherung aus ihrer leistungspflicht aus....noch teurer ich sehe die reifen als eine art "kleine lebensversicherung"....gerade die sollten in einwandfreiem zustand sein.man will sich doch beim blümchenpflücken und aufscheuern der knie :wink: drauf verlassen können das sie da auch anständig "kleben" wo sie sollen.....am asphalt... @kodokan...he..da haste echt glück gehabt und wahrscheinlich einen bikerfahrenden polizisten gehabt...aber bei 1,0 mm ist man ja noch "gerade erst" drüber bei der unterschreitung.... mängelkarte ist eh wie fast alles im ermessensspielraum der polizei.. oder er wollte mal dein bike betrachten,weil er ja eh immer bei dir sonst nur die rücklichter sieht :D

  • Kodokan
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    • 21. August 2005 um 20:19
    • #11

    @ Q-rvenjäger Anfang der 90er Jahre lag die Mindestprofilhöhe bei einem Milimeter. Sie wurde Mitte der 90er Jahre um einen halben Milimeter erhöht. Ob das zur Erhöhung der Verkehrssicherheit geführt hat, wage ich zu bezweifeln. Ich vermute, daß da eher die Lobby der Reifenhersteller eine Aktie dran hatte. AUßERDEM: Was meinst du, welche Aufgabe das Profil hat? Richtig, es soll das Wasser ableiten, damit es nicht zu Aquaplaning kommt. Bei trockener Straße ist es also "sinnlos" (siehe Motorrad Grande Prix) Ich bin auch der Meinung, das nagelneue , nicht eingefahrene Reifen bei nasser Straße rutschiger sind als abgefahrene. Ob ich nun eine Gefahr darstelle, sein dahin gestellt, fest steht, ich habe mich mit meinem Mopped noch nie auf den "Bart" gelegt. :wink:

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 21. August 2005 um 20:27
    • #12
    Zitat von Kodokan

    AUßERDEM: Was meinst du, welche Aufgabe das Profil hat? Richtig, es soll das Wasser ableiten, damit es nicht zu Aquaplaning kommt.

    Nein, sieht Beitrag von Stjopa. btw: die Höhe der TWI-Markierung ist nicht vorgeschrieben und hat nichts mit der Verschleißgrenze zu tun. Ich schreib das nur, weil viele der Meinung sind, das man Fahren dürfe, bis die TWI-Markierung mit dem Rest des Reifens bündig ist und dann um so blöder aus der Wäsche gucken, wenn dann da plötzlich nur noch 0,7mm Restprofiltiefe sind.

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 21. August 2005 um 21:05
    • #13

    Kodokan Gratulation - ich wünsch Dir, dass dies so bleibt.

  • McFly
    Gast
    • 22. August 2005 um 12:40
    • #14

    goldrichtig was dreiviertelliterV4 hier geschrieben hat.. die TWI markierung ist eine empfehlung der reifenhersteller selbst das bis zu dieser marke der reifen seine funktion erfüllen soll und markiert die eigentliche "funktionelle verschleißgrenze". diese TWI hat nichts damit zu tun das man in D mit dem reifen solange fahren darf, bis diese marke erreicht ist..in anderen ländern z.b. gibt es ja noch die 1,0 mm mindestgrenze für reifenprofile,in anderen ländern existiert sogar überhaupt keine regelung dieser art...man beachte:der reifen wird ja nicht nur in deutschland verkauft.. solche markierungen sind halt mit denen der z.b. markierungen von der belagsstärke von scheibenbremsbelägen,oder der min und max anzeige der bremsflüssigkeitsbehälter vergleichbar.so soll ein "sicherer" betrieb innerhalb der verschleißgrenze gewährleistet sein.. die TWI ist bei uns halt nicht mehr als optische "gesetzliche Verschleißgrenze"anwendbar da der gesetzgeber hier 1,6 mm mindestprofiltiefe vorschreibt.. @kodokan...achtung...du schreibst das es bei trockenem wetter ja eh egal wäre..mit hinweis auf den grand prix :wink: aber...die rennslicks der rennmotorräder sind in keinster weise mit den ottonormalverbraucher strassenreifen ohne profil vergleichbar.. diese speziellen reifen besitzen einen ganz anderen aufbau des reifens selber und zudem eine andere mischung... also ist es einfach falsch zu glauben das ein "normaler" reifen eines standartmotorrades bei abgefahrenem profil in der leistung eines rennreifens bei trockenem wetter gleich zu setzen ist.

  • TKuehn
    Gast
    • 22. August 2005 um 12:54
    • #15

    McFly Erstaunlich, daß man das überhaupt erwähnen muß ....

  • McFly
    Gast
    • 22. August 2005 um 13:29
    • #16

    TKuehn leider....es gibt halt noch einige die das glauben das ohne profil oder mit wenig , immer "besser" ist bei trockenem wetter/fahrbahn... theoretisch stimmt das ja auch.ohne rille mehr haftfläche.. :lol: aber das ist eine trügerische sicherheit,die zumal noch viel ärger bringen kann...

  • Kodokan
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    • 23. August 2005 um 19:34
    • #17

    Ja Leute, theoretisch habt ihr ja alle Recht, aber nun sagt doch mal, bei welcher Restprofilhöhe schmeißt ihr euere Reifen runter?

  • brummi-1952
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    • 23. August 2005 um 19:50
    • #18

    Kodokan Hi, ich werfe den Reifen runter, wenn das Profil bis zur Markierung abgefahren ist. Dabei kommt es mir nicht auf ein par Kilometer mehr oder weniger an, doch ich bin der Meinung, dass die Markierung schon einen Sinn hat und der Reifen bis zu diesem Punkt " SICHER " ist. Wenn die Markierung nichts zu sagen hätte, warum wird sie dann angebracht ? Gruss brummi-1952

  • Gelöschter Benutzer
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    • 23. August 2005 um 19:59
    • #19

    Schon wieder dumm gefragt: Welche Markierung? Jürgen Mess das Profil immer mit nem Profilmesser

  • brummi-1952
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    • 23. August 2005 um 20:30
    • #20
    Zitat von Seifi

    Schon wieder dumm gefragt: Welche Markierung? Jürgen Mess das Profil immer mit nem Profilmesser

    Hi Jürgen, habe das mal für Dich kopiert... TWI Treadwear Indicator. Kleine Querstege in den Profilrillen, die die Verschleißgrenze anzeigen, aber nicht bei jedem Reifen mit der Mindestprofiltiefe übereinstimmen. Wenn dieser " Quersteg " erreicht ist, dann wird bei mir der Reifen gewechselt. Wie bereits geschrieben kommt es mir da nicht auf einige Kilometer an, aber ich weiss, dass meine Reifen ( bald ) am Ende sind. Gruss brummi

  • Gelöschter Benutzer
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    • 23. August 2005 um 21:50
    • #21

    Danke Jürgen

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 24. August 2005 um 07:07
    • #22

    brummi-1952 Im Regelfall bist Du da schon längst in den Punkten... Bei erreichen der Markierung ist die herstellerseitige Verschleißgrenze erreicht, die gesetzliche Mindestprofiltiefe ist da oft schon fast um 1mm unterschritten.

  • susi
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    • 24. August 2005 um 09:42
    • #23

    Kodokan ich hau sie in die tonne, wenn ich auf einmal das gefühl kriege, keine kurven mehr fahren zu können, wenn die zetti plötzlich nicht mehr so zielgenau wie ich es sonst gewöhnt bin um die ecken sticht (bisher allerdings nur erfahrung mit BT 012/019 und die bauen radikal innerhalb von nur 500 km ab). dann war auch immer die markierung erreicht und ich muss gestehen, dass ich die markierung auch für die gesetzl. vorgeschriebene mindestprofiltiefe gehalten hab und nie nachgemessen hab :oops: dank netbiker weiß ich nun besser bescheid ;) schlaugewordene grüße susi

    Etwas Grünes braucht der Mensch!

    Orientierung ist, wenn man trotzdem ankommt...

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 24. August 2005 um 11:37
    • #24

    Beim BT014, BT012SS und beim BT010 ist die TWI 0,7mm hoch, beim 012 und 019 wird das nicht wesentlich abweichen. Also kannst Du davon ausgehen, daß die 500km, in denen sie so abgebaut haben, komplett im illegalen Bereich lagen :wink:

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 26. August 2005 um 19:56
    • #25
    Zitat von McFly

    ...kommt es mit abgefahrenen reifen zum unfall ,schert in der regel die versicherung aus ihrer leistungspflicht aus....noch teurer

    Ist so pauschal nicht ganz richtig. Wenn Fremdschäden entstehen, wird sich die eigene Haftpflichtversicherung nicht drücken können und auch beim Fahrer/Halter keinen Regress nehmen können. Die selten abgeschlossene Vollkaskoversicherung kann allerdings für den Eigenschaden die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit verweigern. Dem Eigentümer bleibt dann allerdings noch immer die Möglichkeit, positiv zu beweisen, dass die "Glatze" nicht unfallursächlich war. Wurde durch einen (überwiegend) fremdverschuldeten Unfall das eigene Fahrzeug beschädigt, kann es ebenfalls Erstattungsminderungen geben, wenn die mangelnde Profiltiefe am eigenen Fahrzeug eine (technische) Rolle gespielt hat.

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