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Verkehrsjuristen gefragt ....

  • Gelöschter Benutzer
  • 26. April 2004 um 09:34
  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 26. April 2004 um 09:34
    • #1

    Antwort auf Q-Treiber: Hallo Armin, die Methode ist nur statthaft, wenn der Konvoi angemeldet und gekennzeichnet ist. Was schade ist, denn diese Vorgehensweise bringt wirklich Vorteile. Wir haben das eine ganze Weile praktiziert, bis es zu einem unerfreulichen Zwischenfall gekommen ist. Ein PKW drängelte sich neben dem sperrenden Mopped über den Bürgersteig vorbei und fuhr ohne jede Rücksicht zwischen die abbiegenden Moppeds, es gab diverse Notbremsungen, aber zum Glück keinen Sturz. gruß acer -- Mensch bleiben!

  • maroespa
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    117
    • 26. April 2004 um 10:22
    • #2

    Hallo guten Morgen, Rufe doch einfach auf dem nächsten Polizeirevier an ,die geben Dir Auskunft.Soweit ich weiß nennt sich das gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr und ist eine Straftat,wie gesagt Pol.Revier oder den ADAC Juristen wenn Du Mitglied bist bekommst Du dort Antwort. Grüsse aus Hessen Rolf

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 26. April 2004 um 11:26
    • #3

    Hallo, für diese Vorgehensweise sind nach der STVO die §27 und §29 Abs.2 zu beachten. Damit ist Eure Ausfahrt ein geschlossener Verband und genehmigungspflichtig. Eine natürliche Person darf nicht in den fleißenden Verkehr eingreifen, somit ist wie der Vorgänger schon schrieb ein gefährlicher Eingriff in den Strassenverkehr. Gewöhnt Euch doch an, an Einmündungen und Kreuzungen mehrere Motorräder nebeneinander aufzustellen dann können auch viel mehr auf einmal die Strassen überqueren. In den meisten Fällen haben an Kreuzungen 3-4 Motorräder nebeneinander Platz. Gruß Tourenas -- Gruß Tourenas

  • sgt-zapper
    Gast
    • 26. April 2004 um 11:27
    • #4

    Antwort auf Q-Treiber: Du masst Dir damit Hoheitsrechte an, die Du nicht besitzt. So einfach lässt es sich auf den Punkt bringen. Das ist im mindesten Falle Nötigung und entsprechend ahndbar. Wenn Du das rechtssicher machen willst, musst Du die Fahrt anmelden. Das ist dann ähnlich wie ne Demo. -- Gruss Micha alteisen ad aspera (Handbreit _Asfalt_ unterm Reifen - wozu?) Stammtisch Südwest: http://www.vulkanisierer.de.vu Werbung:Bodenseetreffen 2004: http://www.e-ditions.org/vulcanier/ausf…bodenseetreffen

  • sgt-zapper
    Gast
    • 26. April 2004 um 14:06
    • #5

    Antwort auf @Sgt.Zapper: Nachtrag: richtig juristisch spannend wirds eh erst, wenn sich im Zuge der angemassten Strassensperrung ein Auffahrunfall ereignen sollte oder eben irgendwas, was sich ohne diese Sperrung nicht hätte ereignen können. Da greift nämlich nicht mal die Haftpflicht, weil es Vorsatz war. -- Gruss Micha alteisen ad aspera (Handbreit _Asfalt_ unterm Reifen - wozu?) Stammtisch Südwest: http://www.vulkanisierer.de.vu Werbung:Bodenseetreffen 2004: http://www.e-ditions.org/vulcanier/ausf…bodenseetreffen

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 26. April 2004 um 16:47
    • #6

    Antwort auf @schrat: Hallo Schrat, Entschuldige das ich Dich vergessen habe. Natürlich hätte dazu schreiben sollen Gespanne ausgenommen. Diese Gespanne immer haben oder brauchen sie spezielle Sachen, z.B.in Österreich sogar ein Warndreieck. Hoffe Du verzeihst mir diesesmal noch. Gruß Tourenas -- Gruß Tourenas

  • Q-Treiber
    Beiträge
    68
    • 26. April 2004 um 17:52
    • #7

    Erst mal vielen Dank für Eure Antworten ... Damit hat sich die Marshall-Methode wohl wirklich erledigt ... :( ... Armin

  • susi
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    2
    • 26. April 2004 um 17:55
    • #8

    Antwort auf @schrat: ja, ja, ja. auch wenn mein staufach unter"m sitz(staufächelchen wär wohl treffender....) noch so klein ist und ich lieber andere sachen drin transportiern würde, hab ich mir so eine "motorrad-verbandtasche" reingepackt. man weiß ja nie..... den "warndreieck-helmbeutel" gibt"s bei louis oder polo für"n appel und "n ei. knitterfreie fahrt euch allen, grüße susi

    Etwas Grünes braucht der Mensch!

    Orientierung ist, wenn man trotzdem ankommt...

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 26. April 2004 um 17:56
    • #9

    Antwort auf @schrat: Hallo Schrat, belade mein Moped nicht mit unnötige Pariser oder Verhüterli oder sonstiges Zeug. Ein Warndreieck ist für Motorräder nicht vorgeschrieben ganz besonders nicht die Überzieher. Auch im Ösiland brauche ich dies nicht, sondern dies gilt nur für mehrspurige Kraftfahrzeuge und da gehört eben das Gespann dazu. Mein Moped ist noch Einspurig noch läuft es in der Spur ob es in Zukunft so bleibt ist dahin gestellt. Gruß Tourenas -- Gruß Tourenas

  • sgt-zapper
    Gast
    • 26. April 2004 um 18:35
    • #10

    Antwort auf Q-Treiber: Das Marshall-System an sich ja nicht, was Du meinst wäre das "erweiterte" Marshall-System, d.h. mit aktivem Eingriff in den Verkehr. So wie ich das hier bisher verstanden habe, sollen die Marshalls nur den Weg weisen. Dass dies auf einer anständigen Tour nicht recht funktioneiren kann, hab ich rechnerisch bewiesen und dafür Prügel bezogen. Ich hab übrigens am Sonntag aus akademischem Intersse an einer Ausfahrt mit Marshalls und etwa 150 Moppeds teilgenommen (die aktiv eingegriffen haben), ich kann daher jetzt aus eigeenr Erfahrung sagen, es haben beide Seiten recht. Ich, weil es natürlich keine vernünftige Tour ist und - obwohl Geschwindigkeiten bis etws über 80 möglich waren, es bei einem Schnitt von knapp unter 50 blieb - das ist keine Motorradtour, sondern eine Tretrollerveranstaltung. ;o) Und die Marshall-Befürworter, weil es funktioniert tatsächlich, wenn auch mit den besagten Einschränkungen. Möglicherweise funktioniert es in der niederrheinischen Tiefebene, wo es keine Kurven, keine Berge und auch sonst nix hat, was Tempo kostet. Hier kann ich es jedenfalls nicht empfehlen und für echtes Bergland schon gar nicht. -- Gruss Micha alteisen ad aspera (Handbreit _Asfalt_ unterm Reifen - wozu?) Stammtisch Südwest: http://www.vulkanisierer.de.vu Werbung:Bodenseetreffen 2004: http://www.e-ditions.org/vulcanier/ausf…bodenseetreffen

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