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Tagesfahrten in Bayern ab 20.04.2020

  • extrasahne
  • 20. April 2020 um 14:08
  • extrasahne
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    • 20. April 2020 um 14:08
    • #1

    Hallo an Alle, die mit derzeitiger Regelung zur Einschränkung individueller Freiheit, wie z.B.das Fahren einer kleinen Rundtour, nicht einverstanden sind.:thumbdown: Diese ist ja immer noch verboten, eine Ordnungswidrigkeit sei es! Ich finde, das ist unlogisch und widerspricht in dieser Unlogik dem Grundgesetz. Das Argument, beim Unfall öffentlichen Dienst in Anspruch zu nehmen, ist an den Haaren herbeigezogen. Was meint die Community und was können wir unternehmen? Ich hätte Lust, mich von der Polizei anhalten zu lassen und gegen die Ordnungswidrigkeit zu klagen.

    Gruß Dieter;(:P

  • Chiemgauerin
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    • 20. April 2020 um 14:17
    • #2

    Hallo Dieter,

    ich habe letztens nachgelesen in einer Veröffentlichung der Staatskanzlei und dort hieß es, Motorradfahren sei nicht verboten, aber auch nicht erwünscht. Läuft das nun schon unter "Ordnungswidrigkeit"? Das ist die Frage. Ich bin mit einem Polizisten verheiratet und er ist der Meinung, dass man durchaus fahren könne unter Berücksichtigung der Regeln und des Versammlungsverbotes..….LG, Heidi

  • dawiggal
    Gast
    • 20. April 2020 um 14:29
    • #3

    Hallo Heidi,

    wo hast Du das nachgelesen? Ob es erwünscht ost oder nicht...

    Ich finde Solofahrten sollten möglich sein. An die Abstände hält sich doch mittlerweile eh jeder.

    Könnte das dein Mann nicht "Wasserdicht" abklären?

    VG Ludwig

  • Chiemgauerin
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    • 20. April 2020 um 14:31
    • #4

    Hallo Ludwig,

    ich frag ihn nochmal, welchen Passus er mir da vorgelesen hat!

    VG

    Heidi

  • rudiratlos
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    • 20. April 2020 um 14:36
    • #5

    Hallo Dieter ,

    Das ist eine gute Idee , ich würde sofort mitmachen .

    Wohne aber im Norden .

    (Schon gut , dass König Markus nur in Bayern regiert )

    ***Das Argument, beim Unfall öffentlichen Dienst in Anspruch zu nehmen***

    ...hatte , meiner Meinung nach , anfänglich seine Berechtigung , weil niemand wusste ob und wie schnell das Gesundheitssystem an seine Grenzen kommt .

    Bei der Entwicklung der Zahlen (mit seltenen Ausnahmen im Bundesgebiet) und unter Berücksichtigung , dass mittlerweile Kliniken Kurzarbeit anmelden , ist es , spätestens seit dieser Woche, nicht nur „an den Haaren herbeigezogen“, sondern schlichtweg falsch.

    Gruß

    Rudi

    (Bin gespannt , wie es mit deiner Idee weiter geht )

  • extrasahne
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    • 20. April 2020 um 14:51
    • #6

    Hallo Heidi,

    schön, das Du das evt.klähren kannst. Ich wurde von der Tel.Zentrale der bayerischen Regierung an die Tel.Nr.089-122220 verwiesen. Dort bekam ich die o.a.Info.

    Gruß Dieter

  • akki
    Gast
    • 20. April 2020 um 14:58
    • #7

    die aktuelle Situation ist, dass in Bayern immer noch eine Ausgangsbeschränkung herrscht (wer will, kann die Regelungen hier gerne nachlesen: KLICK)

    Das "Problem" ist wohl in den meisten Fällen der "triftige Grund", die Wohnung zu verlassen.

    Andererseits gibt es genügend Spielraum - wie der für jeden aussieht, muss man dann selber entscheiden.

    Für uns in NRW gilt lediglich ein "Kontaktverbot" - ihr wollt in Bayern gar nicht wissen, was in der Eifel & Co los ist ;)

    So unsinnig es auch ist - eine einheitliche Regelung fehlt allerdings. Da kocht halt jedes Bundesland ein eigenes Süppchen.

  • dawiggal
    Gast
    • 20. April 2020 um 15:09
    • #8

    Tja, die Ausgangsbeschränkung tut uns Bayern sehr weh... König Markus macht es sich da etwas einfach.

    Vielleicht sollten wir in sein Vorzimmer einige Mail´s senden :)

  • Thor63
    Gast
    • 20. April 2020 um 15:37
    • #9

    @Chiemgauerin

    Hallo Heidi, daran das selbst Dein Mann das anders interpretiert zeigt schon wie schlecht das Ganze kommentiert ist.

    Hier die offizielle Antwort aus der FAQ-Liste des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

    Zitat

    Spritztouren mit dem PKW oder dem Motorrad sind nicht erlaubt. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und stellen Sie eigene Interessen zurück! Die Lage ist ernst! Es geht um die Gesundheit und das Leben einer Vielzahl von Menschen!

  • heini19
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    • 21. April 2020 um 00:15
    • #10

    Das kann man, glaube ich, alles schon bei

    Bitte bleibt zu Hause!

    nachlesen.

    Es sei mir auch hier der Hinweis gestattet, dass es nicht um das Verbot von Motorradfahrten geht sondern um die Kontaktvermeidung.

    Das Argument der Einschränkung von Grundrechten trifft zwar zu, dürfte aber - noch - verhältnismäßig sein.

    Problematisch ist überdies, dass quasi die Gewaltenteilung ausgehebelt wird. Auch im Föderalismus darf ein Gesetz (vom Parlament beschlossen) bei entsprechendem Gesetzesvorbehalt Regelungen treffen, auch solche , die die Ausübung von Grundrechten regeln (ggf. auch teilweise beschränken). Hier aber regiert letztlich die Verwaltung aufgrund von Verordnungen.

    Ich halte das zwar unter Rechtsstaatsgesichtspunkten für fragwürdig, aber in der Sache für berechtigt, fahre derzeit nicht und möchte auch an alle anderen appellieren mal ganz tief in sich zu gehen und dann eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. ich könnte auch noch mehr schreiben; dazu ist mir nur die Zeit zu schade. Wer mag, kann das Thema an anderer Stelle üppigst nachlesen.

    Macht´s das Richtige

    Einmal editiert, zuletzt von heini19 (21. April 2020 um 00:29) aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler-Korrektur, sonst nix

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