H4/LED Fahrlicht

  • Ein LED-Scheinwerfer ist eine schicke Sache: bei vergleichbarer Leistungsaufnahme ein deutlich helleres Licht. Bei modernen Motorrädern inzwischen Standard. Philips hat nun ein LED-Leuchtmittel vorgestellt, das für manche Autos zugelassen ist und einfach die H4-Birne ersetzt. Ich hoffe, da tut sich auch was für ältere Motorräder.


    Nun meine Frage: Gibt es Erfahrungen bei euch mit ausgetauschten Scheinwerfern (H4 gegen LED) oder mit LED-Leuchtmitteln in originalen H4-Scheinwerfern? Die Frage der Zulassungsfähigkeit steht zunächst nicht im Vordergrund - hat das schon jemand testweise ausprobiert?


    Ich denke besonders in Richtung meines Joungtimers, der nominell eine Lima-Leistung von 150 W hat, aufgrund nachgelassener Wirkung der Magnete diese aber nicht mehr bringen wird. Die Änderung der Blinkfrequenz mit/ohne Licht gibt mir etwas zu denken. Klar, ich baue auf einen elektronischen Taktgeber um, aber Tagfahrlicht hätte ich doch gerne, ohne dass es spannungsmäßig zu eng wird.

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

  • Nun meine Frage: Gibt es Erfahrungen bei euch mit ausgetauschten Scheinwerfern (H4 gegen LED)

    Jupp, gibt es...

    Habe meine H4 (55/60W) gegen einen LED getauscht. Ich habe mich eines amerikanischen Produktes bedient da es zu diesem Zeitpunkt noch nicht viele auf dem Markt gab. Auch habe ich komplett getauscht (Einsatz und Lampengehäuse) da ich auf reale 7" gehen wollte. Der OEM hatte zwar auch an die 7" jedoch der eigentliche Einsatz nur um die 5 1/4".


    Ein LED hat eine geringere Leistungsaufnahme (Watt) bei gleicher oder sogar besserer Leuchtkraft.


    Ist gegen so eine Glühdrahtfunzel bei geringerer Energieaufnahme ein echter Gewinn. Hatte sogar im Herbst letzten Jahres einen neuen Einsatz mit Kurven- und Tagfahrlicht bei der Tante bestellt. Da der aber nach fast 6 Monaten noch immer nicht lieferbar war habe ich ihn wieder storniert.


    Kurvenlicht kann man sich streiten - hatte es an meiner Versys und vermisse es bei der RS sowieso aber auch bei den beiden anderen. Man gewöhnt sich schnell an Komfort...


    Vorteil bei diesem war, das man kein Relais braucht um vom Tagfahrlicht in das Stand- bzw. Fahrlicht zu schalten. Laut Beschreibung einfach eine knappe Sekunde auf die Lichthupe drücken. Naja, der nächste Herbst kommt bestimmt und die Lieferzeiten haben sich hoffentlich wieder normalisiert.


    Mittlerweile gibt es für viele (auch für meine) Maschinen fertige Kits - alter Einsatz raus neuer rein.


    Ich kenn eine Menge Bobber-Fahrer denen auch das Styling wichtig ist und umgerüstet haben. Hat keiner bis dato bereut.


    Aber Vorsicht: Wer billig kauft, kauft zwei mal. Will hier keine Namen nennen aber man sollte sich hier an den Preisen renommierter Anbieter orientieren.


    Hoffe behilflich gewesen zu sein...


    Ah, vergessen: LED Hauptscheinwerfer Leistungsaufnahme

    „Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.“

    George Orwell (*25.Juni 1903; †21. Januar 1950)


  • Um dann doch wieder bei der Zulassungsfähigkeit zu landen ...


    Scheinwerfertausch: zulassungsfähig (sofern "richtiges" Modell gewählt)

    Leuchtmitteltausch: meinem Kenntnisstand derzeit noch illegal - richtig?

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

  • Schau mal hier, da werden diverse Möglichkeiten des LED Scheinwerferumbaus gezeigt:


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  • Leuchtmitteltausch: meinem Kenntnisstand derzeit noch illegal - richtig?

    Weis jetzt nicht ob der Kollega im Video was dazu erzählt hat.

    Falls nicht hier mein Kenntnisstand:


    - Fahrzeuge mit E-Zulassung dürfte klar sein. Hat der Scheinwerfer E-Zulassung null Problemo.


    - Bei Fahrzeugen mit Zulassung nach StVZO muss so eine "Allgemeine Bauartgenehmigung" (aBG)" für den Scheinwerfer/-Einsatz vorhanden sein. Da würde ich einfach mal der Prüfer Deiner Wahl fragen ob er eine E-Zulassung des Scheinwerfers/-Einsatzes als "Allgemeine Bauartgenehmigung" (aBG)" wertet. Immerhin erfüllt er ja somit gültiges Recht.


    Kleiner Exkurs: Da ich an meiner Yamaha Veränderungen vorgenommen habe die einer Einzelabnahme bedurften, war die E-Zulassung erloschen. Also beim TÜV vorführen und eine Einzelabnahme nach 19.2 StVZO. Der Prüfer hat alle angebauten Teile mit E-Zulassung (Scheinwerfer, Blinker, 3in1-Rücklichter Nummernschildbeleuchtung etc.) direkt "durchgewunken". Entweder die OEM-Teile oder Teile mit E-Zulassung. Habe auch von anderen die eine Abnahme nach 19.2 benötigten nichts anderes vernommen.


    Fragen kostet (noch) nix...

    „Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.“

    George Orwell (*25.Juni 1903; †21. Januar 1950)


  • Danke Dir. Bei mir stünde dann ohnehin eine Vollabnahme an (nächstes Jahr). Dann werde ich das mal mit dem Prüfer diskutieren.

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

  • Ich habe 2,5 Jahre lang LED-Birnen gefahren.

    Ich war damit auch beim TÜV und der hat nichts gesagt.

    Dann fuhr ich in eine "allgemeine Verkehrskontrolle" und dort wollte der Polizist mir das Moped erst mal stilllegen.

    Denn an der Kennzeichnung des Scheinwerfers ist zu ersehen, welche Birnen dort verbaut werden dürfen.

    Ich sagte dem Polizisten auch, dass ich damit erst wenige Wochen zuvor beim TÜV war und nichts bemängelt wurde.

    Seine Antwort war dann nur: " Ja ja der TÜV".

    Ich habe nur weiterfahren dürfen mit dem Versprechen, die Birnen sofort Zuhause wieder zu wechseln.

    Was ich dann auch bei meiner Rückkehr sofort getan habe.



    5 Wochen später hielt mich der selbe Polizist wieder an und konnte sich an mich erinnern und schaute auch gleich auf den Scheinwerfer.

    Ich persönlich kann nur davon abraten, nicht zugelassene LED-Birnen zu verbauen.

    Wenn man an den richtigen Polizisten gerät, steht die Karre erst mal.

    __________________________________________________________________


    Ich würde niemals behaupten, dass ich perfekt bin.

    Denn um ehrlich zu sein, bin ich sogar ganz weit weg davon.

    Ich bin einfach ich selbst und das ist auch gut so.


  • Wenn man an den richtigen Polizisten gerät, steht die Karre erst mal.

    Jupp, mit dem Argument des "gefährlichen Eingriffs" in den Straßenverkehr, hier Blendwirkung auf den entgegenkommenden Verkehr im Falle einer Fahrt bei Dämmerung oder Dunkelheit.

    „Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.“

    George Orwell (*25.Juni 1903; †21. Januar 1950)


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