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Bußgeld & Verjährung - Ab Juli 2026 haben Behörden doppelt so lange Zeit

  • Red Lady
  • 16. Juni 2026 um 13:30
  • Red Lady
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    • 16. Juni 2026 um 13:30
    • #1

    Rein zur Info für Interessierte.

    Zitate:

    1) Der Stichtag: 1. Juli 2026

    Ab dem 1. Juli 2026 gilt für viele Verkehrsordnungswidrigkeiten eine verlängerte Verfolgungsverjährung. Praktisch heißt das: Die Behörden bekommen mehr Zeit, um ein Verfahren voranzutreiben – und man muss länger damit rechnen, dass noch Post kommt.

    2) Welche Frist wird verlängert?

    Kern der Änderung ist die grundlegende Verjährungsfrist im Ordnungswidrigkeitenverfahren bei typischen Verkehrsverstößen. Aus 3 Monaten werden 6 Monate.
    Wichtig: Es geht um die Verfolgungsverjährung – also um die Zeitspanne, in der ein Verstoß geahndet werden darf.
    3) Welche Verstöße betrifft das?

    Betroffen sind typische Delikte im Straßenverkehr, etwa:

    • Tempolimit-Verstöße (Blitzer)
    • Rotlicht-Verstöße (Ampel)
    • Handy am Steuer/Lenker
    • Abstandsverstöße
    • Parkverstöße (auch für Motorräder, je nach Situation)

    4) Warum wird die Frist verlängert?

    Auslöser war eine Initiative aus den Bundesländern: Begründet wurde die Änderung damit, dass Bußgeldstellen mehr Fälle und teils aufwendigere Verfahren bewältigen müssen. Und die bisherige kurze Frist habe dazu geführt, dass Verfahren nicht immer rechtzeitig abgeschlossen werden konnten.

    5) Was bedeutet das für die Praxis?

    Viele kannten den "Drei-Monats-Gedanken": Wenn nach einem Verstoß längere Zeit nichts passiert, keimt Hoffnung auf Verjährung auf. Diese Rechnung geht ab Juli 2026 deutlich seltener auf. Dazu kommt: Schon bisher konnte die Frist durch Verfahrensschritte beeinflusst werden (z. B. wenn ein Anhörungsbogen ins Spiel kommt). Neu ist vor allem: Der Grundkorridor wird länger.

    Mehr Zeit fürs Amt: Verjährungsfrist bei Verkehrsverstößen wird ab 1.7.2026 länger
    Ab 1. Juli 2026 gilt eine längere Verfolgungsverjährung bei Verkehrsordnungswidrigkeiten: Behörden haben statt 3 Monate künftig 6 Monate Zeit.
    www.motorradonline.de

    Keep calm and let Karma finish it!

  • Best Ager
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    • 1. Juli 2026 um 15:52
    • #2

    Diese Verlängerung der Verjährungsfrist beruht sehr wahrscheinlich auch darauf, dass insbesondere stationäre, teilstationäre oder teilmobile Geschwindigkeitskontrollen stark zugenommen haben. Damit hat auch die Menge der auszustellenden Bussgeldbescheide sowie der zu bearbeitenden Einsprüche zugenommen. Ob das immer der Verbesserung der Verkehrssicherheit dient, bezweifle ich mal sehr stark. Ein Beispiel dafür gefällig?

    In Teilen der Orsdurchfahrt von Ebni (Rems-Murr-Kreis) wurde vor ein paar Wochen die Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. So weit, so gut.

    Ende der vergangenen Woche wurde dann kurz vor dem Ortsausgang in Richtung Ebnisee (ein beliebtes Ausflusziel und auch ein Treffpunkt für Motorradfahrer) noch im 30er-Bereich ein sog. 'Enforcement Trailer' = Anhänger mit einer Gechwindigkeitsmesseinrichtung aufgestellt.

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.

    Das Perfide dabei: er steht nicht im eigentlichen Innerortsbereich, wo die 30er-Anordnung noch einen gewissen Sinn hat (z.B. Lärmschutz), sondern geschätzte 50m vor dem Ortsendeschild. Somit wird dort kontrollert, wo so langsam wieder Gas gegeben wird, weil der Flecken zu Ende ist.

    Besonders pikant dabei ist, dass nur ortsausgangs gemessen wird,

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    in der Gegenrichtung gibt es keine Messeinrichtung.

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    Das bedeutet, dass alle diejenigen ein Ticket bekommen, die mit dem Ortsende im Blick beschleunigen und mit mehr als 30 km/h den Ort verlassen, wohingegen diejenigen, die mit vollem Rohr ins Dorf kacheln, nicht erfasst werden.

    Verkehrssicherheit oder Einnahmequelle? Honi soit, qui mal y pense!

  • NL017
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    • 1. Juli 2026 um 16:30
    • #3

    So oder ähnlich wird wohl immer öfter vorgegangen, Kontrolle nach Kassenlage. Ist mir selbst vor 6 Wochen auf der Autobahn mit dem PKW in der Nähe von Rostock so ergangen. Polizei errichtet eine Kontrollstelle auf einem kleinen BAB Parkplatz, der Verkehr wird auf 60 Km/h abgebremst und auf die rechte Spur geleitet. Ich wurde nicht rausgewunken und habe nach dem Parkplatz beschleunigt, ca. 100 Meter hinter der Abfahrt zur Kontrollstelle werde ich geblitzt. Das Ding stand sauber im Grünzeug, unmittelbar dahinter das Schild 282 für die allgemeine Aufhebung der Streckenverbote. Kontrolle ist richtig und wichtig und ich bin als Fahrer verantwortlich keine Frage, aber das finde ich so wie das obige Beispiel von dem Ortsausgang schon Grenzwertig. Das Anschreiben vom Amt gleich an Anwalt weitergeleitet, hoffentlich kann die 4 Wöchige Saison Verkürzung abgewendet werden.

  • kaulebeen
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    • 1. Juli 2026 um 17:27
    • #4

    Hier in der Gegend werden neuerdings die mobilen Blitzer wieder mit Tarnnetzen angehängt oder so aufgestellt, dass man sie erst sieht, wenn es blitzt. Komischerweise stehen die immer dort, wo man entweder ausrollen lässt oder vorausschauend beschleunigt und kein Grund für eine begrenzte Geschwindigkeit erkennbar ist. An Unfallschwerpunkte oder vor Schulen/Kitas/Seniorenaufbewahrungsanstalten trauen die sich eher nicht, Blitzer aufzustellen.


    Ich versuche ja, schon aus Kostengründen, die Zahlen auf den großen runden Schildern mit dem Tacho zu synchronisieren, aber es gelingt nicht immer, alle versteckten Schilder rechtzeitig zu erkennen. An diesem Wildwuchs muss endlich mal die Sense angelegt werden.

    Those who would give up essential Liberty, to purchase a little temporary Safety, deserve neither Liberty nor Safety.


    Benjamin Franklin

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