Rein zur Info für Interessierte.
Zitate:
1) Der Stichtag: 1. Juli 2026
Ab dem 1. Juli 2026 gilt für viele Verkehrsordnungswidrigkeiten eine verlängerte Verfolgungsverjährung. Praktisch heißt das: Die Behörden bekommen mehr Zeit, um ein Verfahren voranzutreiben – und man muss länger damit rechnen, dass noch Post kommt.
2) Welche Frist wird verlängert?
Kern der Änderung ist die grundlegende Verjährungsfrist im Ordnungswidrigkeitenverfahren bei typischen Verkehrsverstößen. Aus 3 Monaten werden 6 Monate.
Wichtig: Es geht um die Verfolgungsverjährung – also um die Zeitspanne, in der ein Verstoß geahndet werden darf.
3) Welche Verstöße betrifft das?
Betroffen sind typische Delikte im Straßenverkehr, etwa:
- Tempolimit-Verstöße (Blitzer)
- Rotlicht-Verstöße (Ampel)
- Handy am Steuer/Lenker
- Abstandsverstöße
- Parkverstöße (auch für Motorräder, je nach Situation)
4) Warum wird die Frist verlängert?
Auslöser war eine Initiative aus den Bundesländern: Begründet wurde die Änderung damit, dass Bußgeldstellen mehr Fälle und teils aufwendigere Verfahren bewältigen müssen. Und die bisherige kurze Frist habe dazu geführt, dass Verfahren nicht immer rechtzeitig abgeschlossen werden konnten.
5) Was bedeutet das für die Praxis?
Viele kannten den "Drei-Monats-Gedanken": Wenn nach einem Verstoß längere Zeit nichts passiert, keimt Hoffnung auf Verjährung auf. Diese Rechnung geht ab Juli 2026 deutlich seltener auf. Dazu kommt: Schon bisher konnte die Frist durch Verfahrensschritte beeinflusst werden (z. B. wenn ein Anhörungsbogen ins Spiel kommt). Neu ist vor allem: Der Grundkorridor wird länger.