Hallo da draussen... so, jetzt will ich wieder einmal ein paar Erfahrungen abgreifen... Leider war ich letzte Woche mit meinem Pkw in einen Unfall mit Totalschaden verwickelt. Blöde Sache, aber passiert ist mir selbst zumindest nichts, also auch wieder Glück gehabt - hätte auch anders ausgehen können. Dumm nur, dass der eigentliche Unfallverursacher Fahrerflucht begangen hat. Alles jetzt im Detail zu erklären würde ein bisschen zu weit führen, deswegen fasse ich es einfach mal kurz soweit zusammen, dass ich jetzt diejenigen auf dieser Welt nun noch ein bisschen mehr hasse, die bei einer Autobahnauffahrt gleich ohne zu blinken und zu schauen auf die Überholspur wollen und dann mit Tempo 60-80 dort anfangen, LKWs zu überholen. Riochtig dumm nur, wenn man dann von hinten kommt und nicht mehr abbremsen kann und den einzigen Ausweg darin sieht, vollbremsenderweise den Platz zwischen LKW und PKW als Fluchtweg zu nutzen. Hätte auch fast geklappt, da der LKW, der mein Problem erkannt hat, auch nen spontanen Schlenkerer nach rechts unternommen hatte, leider wars aber dann doch zu eng und eben dieser LKW hat dann letztlich die Fahrt gestoppt... Leider ging es dann doch so schnell, dass weder ich noch die Zeugen (2 LKW-Fahrer) sich das Kennzeichen des Verursachers haben merken können... Gut, nun zum eigentlichen Thema: Der Gutachter hat sich inzwischen das Fahrzeug schon angesehen, den jämmerlichen Restwert bestimmt und auch den Widerbeschaffungswert ermittelt. Zuvor hatte ich gleich beim Händler von diesem schätzen lassen, wie hoch der Händlerverkaufspreis für das Fahrzeug seinem Programm (ich tippe mal auf DAT-Liste....) nach wäre und habe auch mal beim ADAC geschaut. Fazit: Im Vergleich zum Händler tut sich bei einem von der Versicherung ermittelten Widerbeschaffungswert (16200€) eine Lücke von ca 1500 € aufm, im Vergleich zur Gebrauchtwagenbewertung beim ADAC von knapp 1000 €. Zudem ist es nicht wirklich möglich, bei Blick auf mobile.de & co ein Fahrzeug zum Wert, den die Versicherung ermittelt hat, zu bekommen. Vorab: ja, ich habe eine Verkehrsrechtschutz beim ADAC aber will vorab erst einmal hier hören, wer von euch welche Erfahrungen mit Gutachten und Gutachtern gemacht hat. Der Versicherung habe ich das alles schon mitgeteilt, die will mich morgen über weiteres informieren - bin mal gespannt, ob es da ein entgegenkommen gibt. Ansonsten wird eben hierfür der ADAC bemüht. Wer hat sich schon einmal mit Gutachtern rumschlagen dürfen? Hat jemand schon einmal ein Zweitgutachten erstellen lassen und / oder sich mit der Versicherung andersweitig auf einen besseren Betrag einigen können? Hat jemand wegen so was schon gestritten und kann hier noch ein paar Erfahrungen vortragen? Mir drängt sich natürlich schon der Verdacht ein bisschen auf, dass der Vertragsgutachter einer Versicherung nicht so ganz neutral an so eine Sache rangeht... Viele Grüße, Flo PS: Hat jemand grad zufällig ein gutes Fahrzeug günstig abzugeben?
Gutachten bei Unfall...
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Hi Flo, ist bei mir schon ein paar Järchen her, daß ich einen Gutachter gebraucht habe. Ich weiß aber, daß der Dekra-Gutachter, bei dem ich damals war, mir sagte - daß Dekra auch Vertragsgutachter für die Allianz ist. Von der Software her ist aber der Spielraum heute nicht besonders groß - kommt allerdings drauf an - was der Gut(oder schlecht)achter alles so sieht. Habe gerade mal mein Auto taxieren lassen - Schwackepreis EK 9700 - VK 13.500 - Auto 3 Jahre alt - LPr.36000€ - 60000km. da treibts einem schon das Wasser in die Augen. Gruß Roland
Bearbeitet von soundjaeck am 18. Jan 2011 - 18:01 Uhr. -
Hi Flo wie ich die Sache so sehe läuft die Sache ja auf einen Vollkasko Schaden heraus weil du ja keinen Unfallgegner hast. Da hat Deine Versicherung ganz normal den Gutachter bestimmt. Wenn du einen Unfallgegner hättest, könntest Du dir einen Gutachter deiner Wahl nehmen das ist immer günstiger. Ein Gegengutachten müstest Du garantiert selbst bezahlen und die Kosten belaufen sich fast immer auf 10% des Schadenswertes. Ich denke mal nicht das sich das Klagen gegen die eigene Versicherung in diesem Falle lohnt. Gruß Reinhard
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Danke für die Antworten. Ja Reinhard, läuft nun als Kaskoschaden für mich und als Haftpflichtschaden für den LKW. Letztlich geht es nun aber weniger mehr um das schätzen des Schadens, da es eh ein Totalschaden ist. Wenn ein andrer Gutachter da 1000€ mehr schätzen würde, dann würde eben der Ankäufer des Unfallwagens mir 1000€ mehr zahlen aber die Versicherung 1000€ weniger. Im Moment unverständlich ist für mich der Preis des Wagens 1 Sekunde vor dem Unfall also der Wiederbeschaffungswert. Für diesen Betrag bekomme ich eben das Fahrzeug aktuell einfach nicht auf dem Markt. Ich habe auch per Mail noch Tipps / Infos bekommen - an dieser Stelle auch dafür Danke. Mal sehen, was sich morgen noch ergibt. Gruß, Flo
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Hallo Flo Wie gesagt ein Gegengutachten würde Dich nur Geld kosten und ob Deine Versicherung im nachhinein zahlt sehe ich nicht . Auf dem Gutachterkosten bleibst Du auf jeden Fall sitzen. Wichtig ist das Du heil aus der Sache heraus gekommen bist ich habe da schon ganz schlimme Unfälle gesehen die ich von der Stasse geholt habe. Eines ist sicher EIN AUTO MACHT NUR ZWEIMAL IM LEBEN SPASS ZUM ERSTEN WENN MAN ES KAUF UND ZUM ZWEITEN WENN MAN ES WIEDER LOS IST. Ich wünsch Dir noch viel Glück. Gruß Reinhard
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Voelleicht solltest du einfach deine Versicherung anschreiben und um neuberechnung bitten.schildere die marktlage. Einen Rechtstreit würde ich anfangen, sondern nach abschluß die versicherung wechseln. Gruß Markus
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Hallo Flo, wer hat das Gutachten in Auftrag geben: Du selbst --> Schaden. Deine Versicherung ? Dann schau nach deinen Bedingungen ob die Versicherung im Kasko fall dir das Vedrsicherungsgutachten vorschreiben. Sonst kann Du einen unabhängigen frei Gutachter nehmen und mit dennen kann man reden, in gewissen Rahmen. Ich habe immer den Gutachter von meinem Autohaus genutzt. So zum Thema Restwert. Der wird bei der Regulkierung abgezogen. das heißt Du mußt den " Schrott verkaufen. Also auf den vollen Schadensbetrag bestehen und die Versicherung soll das Fahrzeug selbst veräussern.Manchmal steigt die Regulierungsumme gewaltig. Das Fahrzeug war vollgetankt, Telefonpauschale, Nutzungausfall für max. 2 Wochen und das nicht serienmäßige Zubehör muß umgebaut werden. Bei meinem Totalschaden habe ich der Versicherung noch angekündigt, das mein Fahrzeug ein Sondermodell mit einer bestimmten Farbe und Ausstattung, Erstbesitzer ( mein Vater ) war. Doch mir bitte nur solche Angebote zusenden sollten. Ich war überrascht wie großzügig die Versicherung war. Aber bitte immer recht freundlich sein und nicht mit Anwalt drohen, sonst geht es direkt in deren Rechtsabteilung und dann wir auf stuhr gestellt. Einen gewissen Spielraum hat der Sachbearbeiter noch, viel Erfolg Ralf
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Moin Florian, da du den Schaden über die Vollkaskoversicherung abwickelst, darf auch sie den Gutachter ihrer Wahl bestellen. Über den Tisch gezogen wirst du dabei aber sicherlich trotzdem nicht.
ZitatIm Moment unverständlich ist für mich der Preis des Wagens 1 Sekunde vor dem Unfall also der Wiederbeschaffungswert. Für diesen Betrag bekomme ich eben das Fahrzeug aktuell einfach nicht auf dem Markt.
Schau doch hier noch mal genau im Gutachten nach, ob der Wiederbeschaffungswert incl. Mwst. oder excl. Mwst. angegeben wurde. Evtl. kommt hier die Differenz zustande. Viele Grüße Susi
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Natürlich wird man über den Tisch gezogen; Versicherungen versuchen immer, einen über den Tisch zu ziehen. Das ist ein auf Gewinn arbeitendes Unternehmen und im Schadensfall ist man der Gegner. Keine falsche Partner-Romantik aus der Werbung.
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Okay, Steffen, wahrscheinlich hast du da schon schlechte Erfahrungen gemacht. Schwiegermuttern hatte einen Vollkasko(total)schaden, der absolut korrekt abgewickelt wurde und auch ein Vollkaskoschaden an einem Moped wurde von der Versicherung abgerechnet, ohne uns zu übervorteilen. ...und privates Werbefernsehen guck ich nicht... Viele Grüße Susi
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