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Polizei-der Freund und Helfer oder einfach nur das Letzte?

  • Struppel
  • 31. August 2007 um 20:32
  • Struppel
    Gast
    • 31. August 2007 um 20:32
    • #1

    Hallo! Vorgeschichte: Ich wohne an einer zweispurigen Nebenstraße mir Sperrlinie, die Tempolimit 50km/h hatte. Hinter unserem Haus ist eine große Schule, welche nicht direkt angefahren werden soll. Damit die Eltern ihre Kinder gefahrlos hinbringen können, gibt es eine große Doppelparklücke, die als Parkverbotszone angelegt ist. Also schnell aussteigen und wieder weiter. Somit muß das Kind nur eine kurze verkehrsberuhigte Zone durchlaufen um sicher in der Schule zu sein. Am Donnerstag war erster Schultag!!! Veränderung: Am Mittwoch gegen Mittag wurden eiligst 30-er Schilder oben auf vorhandene Masten geschraubt. Woher sollte man auch vorher wissen, das Donnerstag die Schule beginnt? Die Schilder sind durch die Zweige von Bäumen erst spät zu sehen und leicht zu übersehen, wenn man nicht weiß, das sie da sind. Selbst an einer Einmündung sind sie so hoch, das man beim Einfahren auf die Straße gezielt schauen muß. Das Tempolimit gilt nicht nur tagsüber und die Strecke ist gleich mal 2km lang. Die Straße wird meist von Anwohnern und Gewohnheitsfahrern befahren, etliche auch zu schnell, aber da hat noch nie einer gestoppt. Sicherheitsbeitrag oder Abzocke: Errät es einer? Nein? Am Donnerstag waren sie plötzlich da und blitzen wie die Helden. Wer glaubte mit 60km/h nur etwas zu schnell zu sein, der war plötzlich ein brutaler Raser mit doppelter Geschwindigkeit. Um zu sehen, wie die Eltern ihre Kinder aussteigen lassen und wer dabei auf der Fahrbahn hält, war die Polizei heute morgen da. Pünktlich steuerten sie die große Doppelparklücke mit Parkverbot an. Wie man da hält/parkt? Mittig!!!!!!!!!!!!! Weder davor noch dahinter darf ein weiterer Wagen passen! Das funktionierte sehr gut, selbst über 1 Stunde gelang keinem das Einparken. Viele hielten auf der Fahrbahn, was verboten ist und einige überfuhren wegen der haltenden Kfz den Sperrstreifen. Sie werden ihre Vergehen schriftlich mitgeteilt bekommen. Ich habe nichts gegen Verkehrsüberwachung, aber mir ist das zu hinterhältig. cu Struppel

  • frecki
    Gast
    • 31. August 2007 um 20:40
    • #2

    die kassen der polizei und der stadt sind leer und das ende des jahres naht - da wurde wohl nochmal 'ne stelle zum abzocken gefunden... die sherif's haetten ja wenigstens in 'ner uebergangsphase einfach mal auf die neuen regeln hinweisen koennen, anstatt direkt zu kassieren... gruss / frecki

  • Online
    areko
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    96
    • 31. August 2007 um 20:41
    • #3

    Hallo Struppel Kann es sein das Dein Bundesland neue Steuergelder für Angi braucht???

  • eifel-ninja
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    • 31. August 2007 um 21:09
    • #4

    Na Ja , Nennen wir es doch einfach Abzocke der Feinsten Art :evil:

  • Fischi07
    Gast
    • 31. August 2007 um 21:15
    • #5
    Zitat

    die sherif's haetten ja wenigstens in 'ner uebergangsphase einfach mal auf die neuen regeln hinweisen koennen, anstatt direkt zu kassieren... gruss

    Wenn ich das Richtig weiss, dann muß einige wochen auf die Geänderte Verkehrslage hingewiesen werden! Gruß burkhard

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 31. August 2007 um 21:30
    • #6

    Kindermund tut wahrheit kund ..........also nicht aufregen bringt nichts :) Kinder gehen die Farben der Rettungskräfte durch: Kind 1: “Die Feuerwehr ist rot.” Kind 2: “Und der Krankenwagen hat ein rotes Kreuz.” Kind 3: “Und die Polizei ist grün.” Kind 1: “Nein, die Autos sind blau.” Kind 2: “Ja genau, die bei der Polizei sind alle blau.” lg claudia :winke:

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 31. August 2007 um 21:50
    • #7

    struppel,alles was uniform trägt,ist gefährlich...mich haben sie mal angehalten,weil ich ein wenig zu schnell war,haben mir die videoaufnahme gezeigt+der wortlaut der belehrung hätte auch im 3 reich nicht anders sein können,wie ferngesteuert,richtig auswendig gelernt...der staat braucht kohle...war damals schon nicht anders,nur andere ausreden..rüdi.. ;)

  • MausPe
    Gast
    • 31. August 2007 um 22:18
    • #8

    Kann es sein, dass die Polizisten Befehle ihrer Vorgesetzten befolgt haben, die wiederum von gewählten Politikern ihre Order erhielten? In einem Rechtsstaat läuft es eigentlich so - fragt einmal Bürgermeister und Gemeinderäte oder Magistrat, wer die Beschränkungen erlassen hat, und prügelt nicht die, die vor Ort die Gesetze vollziehen müssen. Liebe Grüsse aus dem Süden Österreichs.

  • renegade2k
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    1
    • 31. August 2007 um 22:26
    • #9

    ok, die gesamtsituation ist wie du sie beschreibst einfach nur rein abzocke, da stimm ich dir zu, allerdings bin ich bei der sache mit den schildern generell anderer meinung. ich wohne auch direkt am ortsrand und an der straße ist ein großer park samt spielplatz und krankenhaus. ich hab schon einige male mitgekriegt, wie hier kinder regelrecht überfahren wurden, weil die leute von der landstraße (die übrigens kurz vor der einfahrt in den ort auch noch auf 50 runtergebremst ist) immernoch mit 70 sachen reinbretterten. deshalb kam die schlau behörde irgendwann auch zu dem gedanken die straße bis tief in die ortschaft rein mit 30er schildern zu versehen. dann war relativ lange ruhe. vor kurzem allerdings haben die die straße so umgebaut, dass man nicht mehr so rasen kann und die 30 schilder entfernt. nun ists aber so, dass zum ärger der (ich sag einfach mal) umsichtilichen fahrer die "gewohnheitsfahrer" hier immernoch 30 fahren, weil sie meinen nicht auf die schilder achten zu müssen. die gehen einfach davon aus, dass die schilder, die vor 3 jahren aufgehängt wurden hier immernoch hängen, obwohl die gesamte verkehrsführung geändert wurde -.- bei uns wird auch kräftig abgezockt, anders kann mans nicht nennen. "ich hab da mal was vorbereitet" ;) : eine richtig schön lange landstraße, aber wer sich da nicht wirklich auskennt ist meist mit über 20km/h zuviel dran. und hätt ich das bild noch ein klein wenig größer zur rechten seite gemacht, würde man direkt das stv-amt, wo sich dann sofort alle -ergebnislos- beschweren :lol: Free Image Hosting at www.ImageShack.us



    editiert von: renegade2k, 31.08.2007, 22:42 Uhr

  • Struppel
    Gast
    • 31. August 2007 um 23:15
    • #10

    Hallo, ich habe in der Woche die Bremse an meinem Auto repariert. Die Strecke zwischen Wohnung und Garage ist innerhalb der 2km-Strecke. Locker wäre auch ich reingefallen, nach dieser Nacht- und Nebelaktion. Ich habe Verständniss für die 30. Wieso auch in der Nacht und am WE verstehe ich dagegen nicht. Wären die Schilder vor 3 Wochen gestellt worden und bis Donnerstag blitzfreie zeit, würde ich es auch akzeptieren. Aber so nicht! Das die Rennleitung im Parkverbot parkt und dabei grundlos, 2 öffentliche Parkplätze blockiert, verstehe ich nicht. Wenn sie sich mit Einsatz rausreden wollen, dürften sie auch problemlos in der angrenzenden verkehrsberuhigten Zone parken. Dagegen zwingen sie andere, indirekt, Ordnungswidrigkeiten zu begehen. MausPe: Das der kleine Polizist vor Ort nichts für sein Handeln kann? Sein Vorgesetzter sagt, parke 2 Halteplätze zu? Der Fahrer macht sich dabei mit seinen Führerschein strafbar. Muß er das? Das glaubt wohl keiner! Er ist nicht verpflichtet im Dienst das Ansehen der Polizei zu schädigen!!! Wieso erwartet die Polizei Akzeptanz für ihre Maßnahmen und Achtung davor? cu Struppel

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 31. August 2007 um 23:56
    • #11

    In der Regel werden Verkehrsänderungen in Ortszeitungen bekanntgegeben. Vielleicht überlesen? Verkehrsschilder müssen sichtbar bsein. War ein Schild durch Äste verdeckt, kannst du gegen einen Bußgeld mit Erfolgsaussicht Einspruch einlegen. Auch gegen neue Verkehrsbeschilderung kann man als Bewohner der Straße Einspruch einlegen. Gruß Andreas

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 1. September 2007 um 10:15
    • #12

    In einigen Aussagen wird die Meinung vertreten, dass neue Tempolimits erst nach 3 Wochen "gelten" sollen. Also der Hinweis :" Achtung neue Verkehrszeichen". Gibt es evtl. nur bei geänderter Vorfahrtsregelung. So wie ich die Straßensituation verstanden habe, gilt hier ohnehin nicht Tempo 50. Tempo 50 ist laut StVo innerorts die unter günstigsten Umständen höchst mögliche Geschwindigkeit. Und ein Schulweg oder die Nähe einer Schule schließt "günstige" Umstände sicher aus. Man muss sich eigentlich Fragen, ob Tempo 30 nicht schon zu schnell ist. Denn die Gefährdung von Kindern ist im Straßenverkehr auszuschließen - immer! Wenn die Schilder nicht lesbar sind, sollten die geblitzten Fahrer sofort Einspruch einlegen - keine Frage. Was haltet ihr denn von dieser Schlagzeile: Freispruch!! Im Februar nahm Autofahrer einem Motorradfahrer die Vorfahrt. Der Motorradfahrer verstarb. Der Freispruch wurde erteilt, weil Hinweisschilder fehlten, die auf Motorradfahrer im Winter hinwiesen. :-? :D [size=huge][/size] Und Parkverbote vor Schulen dienen der Sicherheit der Kinder, auch wenn die lieben Mutties das nicht einsehen wollen. Am häufigsten werden vor Schulen übrigens die Eltern der Schüler beblitzt. Es muss natürlich auch nicht sein, dass am ersten Tag des Tempolimites sofort Bußgelder kassiert werden. Trotzdem müssen wir im Straßenverkehr aufpassen und auch mit unvorhersehrbarem rechnen. Denn Vorher- bzw Hellsehen kann eigentlich keiner. Weder Biker noch Dosenfahrer Gruß Markus



    editiert von: mahaho, 01.09.2007, 11:27 Uhr

  • hps
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    • 1. September 2007 um 15:47
    • #13

    Tempolimits und ihre Kontrolle sind notwendig und deshalb wichtig. Sie sind aber auch eine sehr sensible Angelegenheit, mit der alle Verantwortlichen sehr sorgsam umgehen sollten, weil es sonst so verständliche Verärgerungsbekundungen gibt wie zu vorliegendem Beitrag. M.E. macht man es sich manchmal behördlicherseits zu leicht, indem man von der Angst getrieben und/oder von politischer Profilneurose gesteuert Tempolimits, durchgezogene Linie oder Überholverbote installiert, wo ich mich als Verkehrsteilnehmer ratlos nach deren Sinn fragen muss :( . Anders herum aber auch sehe ich immer wieder hirnlose Raser, die oft nicht wissen oder wissen wollen, wie sehr sie sich selbst und andere mit ihrem Verhalten im Verkehrsgeschehen gefährden. Und dann habe ich hinwiederum leider schon zu oft erfahren, dass die Polizei genau an den Stellen die Geschwindigkeit kontrolliert, wo ich statt dem sachlichen Sinn ausschließlich eine hohe Knöllchen- bzw. Busgeldquote erkennen kann, so nach dem Motto: Es wird nur dort geblitzt, wo auch was dabei herumkommt. Vielleicht werden ja auch unter diesem Aspekt Verkehrsschilder aufgestellt :-O . Wenn ich mich als unternehmerisch tätiger Mensch in meinem Unternehmen so verhalten würde, gingen mir auf Dauer meine Mitarbeiter laufen. Als Bürger dieses Staates ist es da mit dem Laufengehen nicht so leicht. Insofern finde ich ein soches Verhalten eines Staates falsch. Hier sollte sich der Staat im Sinne des Gemeinwohles seiner Bürger etwas mehr Mühe geben, indem er etwas sensibler mit dem Aufstellen der Verkehrsschilder umgeht und/oder die Kontrollen nur dort vornimmt, wo sie auch nachvollzogen werden können bzw. wo die Nichtbeachtung dieser Regeln zu einer unmittelbaren Gefährdung anderer führt! Natürlich ist mein Problem in dieser ganzen Geschichte, dass ich lustvoll mit meinem Motorrad fahren möchte, die Sicherheit der Gemeinschaft jedoch Vorrang vor meinem individuellen Lustbegehren hat. Insofern muss ich mir grundsätzlich immer wieder neu selbst gut zureden, Verständnis für diesen Staat und seine Organe zu haben :lol: . Soweit einige meiner Gedanken zu dem Thema. Liebe Grüße von Hans Peter



    editiert von: hps, 01.09.2007, 15:48 Uhr

  • Gelöschter Benutzer
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    • 1. September 2007 um 16:18
    • #14

    Bedauerlicherweise ist es leider so,dass in den meisten Fällen nur dort kontrolliert wird wo es sich für die Staatskasse lohnt. Bei mir im Landkreis Stade werden jetzt fünf stationäre Blitzer augestellt. Stolz hat der neu gewählte Landrat auch die Einstellung von drei Sachbearbeitern angekündigt, damit die ganzen Strafmandate auch bearbeitet werden. Man rechnet, aufgrund der Erfahrungen der anliegenden Landkreise, mit Einnahmen in Höhe von einer Million Euro. 8-) Von diesen Einahmen müssen dann noch die Ausgaben für die zusätzlichen Mitarbeiter, Wartungskosten usw. abgezogen werden. Stolz hat unser Landschrat schon die zusätzliche Geldquelle in Höhe 750000,-€ uins Säckel gestopft. ;) Natürlich dient das nur der Verkehrssicherheit. :roll: Ein Geschwindigkeitmesswagen der auf den Unfallschwerpunkten unterwegs ist erhöht zwar wirklich die Sicherheit, bringt aber nicht soviel ein. Also entweder Rasen für den Aufschwung und mehr Arbeitsplätze und den stationären Radaranlagen, die nur von Vorne Blitzen eine möglichst lange Nase zeigen :evil: Gruß Markus



    editiert von: mahaho, 01.09.2007, 16:20 Uhr

  • falo
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    • 1. September 2007 um 20:45
    • #15

    Hallo Struppel, Ärgern nutzt garnichts. Dieses Zuparken ist schon ziemlich dreist, wenn tatsächlich die Eltern dadurch behindert oder zu Ordnungswidrigkeiten genötigt wurden, die dann wohlmöglich auch geahndet wurden. Ich wäre zu den Beamten gegangen und hätte mal gefragt, warum sie die zwei Plätze zum Austeigen zuparken ? Die Begründung hätte mich schon interessiert. Und eventuell hätten Sie die Situation ja auch geändert. Ich hätte sonst die Situation dann auch fotografiert und an die ausführende Dienststelle geschickt, mit dem Hinweis, dass auch umliegende Anwälte das Material erhalten. Polizisten sind auch Menschen, Menschen machen Fehler und solange die sowas nicht versuchen, zu begründen, würde ich erstmal nicht von Vorsatz ausgehen, sondern Schlampigkeit. Zumn Blitzen: Die Anwohner oder Autofahrer, die nachweisbar oft die Strecke benutzen, haben meiner Meinung gute Chancen mit Einsprüchen gegen die Bußgelder, wenn die Schilder tatsächlich ein Tag vorher aufgestellt wurden. Keine Chancen werden sie haben, wenn das so jedes Jahr gemacht wird. Wenn das Abzocken in der Dienstelle beabsichtigt war, wird natürlich der einfache Einspruch fruchtlos bleiben, weil dann die Sachbearbeiter entsprechende Weisung haben :) Aber vernünftige Richter könnten schon pro Autofahrer entscheiden, weil Gewohnheit immer wieder ein positives Argument bei Gericht ist. Zumal es js offenbar die Jahre vorher, sofern nicht umgeschildert, dort keine Gefährdung gegeben hat, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung erforderlich machte. Man muss nicht alles so hinnehmen, was wider dem gesunden Menschverstand ist. Spätestens der Richter muss sauber begründen können, dass mit dieser Massnahme an diesem Tag die Sicherheit der Schüler über der finanziellen Einnahmemöglichkeit stand. Denn das ist, bei allen Zweifeln :) , immer noch die Vorraussetzung für so eine Massnahme. Und da die Schilder, so wie Du beschriebst, extrem spät und zum Teil verdeckt aufgestellt waren, sehe ich mit dem Hintergrund der Gewohnheit kaum eine Erhöhung der Sicherheit an diesem Tag durch die Beschilderung. Also kann eher der Vorsatz des Kassierens angenommen werden. Für einen durchschnittlichen Anwalt sollten diese Argumente reichen, bei einem unvoreingenommenen Richter das Bussgeldverfahren abzuschmettern. Aber wenn man nix versucht, kann man auch nichts erreichen. Außer die Tatsache, dass sich die Beamten in ihrem Tun bestätigt fühlen, solange es keiner Ihnen sagt, dass nicht in Ordnung ist, was sie tun. mfg falo

  • vupig
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    • 4. September 2007 um 16:10
    • #16

    Hi, hier aus Leipzig ließe sich auch einiges berichten. Die Einnahmen aus Verkehrsdelikten sind eine feste (Mindest-)Größe im Stadthaushalt. Das merkt man besonders gegen Quartalsende, wenn besonders heftig kassiert wird. Besonders einträglich sind da auch 30-Zonen. Ich bin da schon mit 53 km/h geblitzt (und belangt) worden, während die Straßenmarkierer noch am Aufbringen der 30-Markierung beschäftigt waren. Oder es werden verfristete Bußgeldbescheide von der Behörde (in meinem Fall 14 Tage) zurückdatiert, um das Geld auf den letzten Drücker noch einzutreiben. Usw, usf. Auch in diesem Staat sind eben Recht haben und recht bekommen zwei unterschiedliche Dinge. Wie leer wären die öffentlichen Kassen, wenn wir uns alle ordentlich verhalten würden? Frank

  • Struppel
    Gast
    • 9. September 2007 um 21:29
    • #17

    Hallo Struppel, Ärgern nutzt garnichts. Dieses Zuparken ist schon ziemlich dreist, wenn tatsächlich die Eltern dadurch behindert oder zu Ordnungswidrigkeiten genötigt wurden, die dann wohlmöglich auch geahndet wurden. Ich wäre zu den Beamten gegangen und hätte mal gefragt, warum sie die zwei Plätze zum Austeigen zuparken ? Die Begründung hätte mich schon interessiert. Und eventuell hätten Sie die Situation ja auch geändert. Ich hätte sonst die Situation dann auch fotografiert und an die ausführende Dienststelle geschickt, mit dem Hinweis, dass auch umliegende Anwälte das Material erhalten. Polizisten sind auch Menschen, Menschen machen Fehler und solange die sowas nicht versuchen, zu begründen, würde ich erstmal nicht von Vorsatz ausgehen, sondern Schlampigkeit. Zumn Blitzen: Die Anwohner oder Autofahrer, die nachweisbar oft die Strecke benutzen, haben meiner Meinung gute Chancen mit Einsprüchen gegen die Bußgelder, wenn die Schilder tatsächlich ein Tag vorher aufgestellt wurden. Keine Chancen werden sie haben, wenn das so jedes Jahr gemacht wird. Wenn das Abzocken in der Dienstelle beabsichtigt war, wird natürlich der einfache Einspruch fruchtlos bleiben, weil dann die Sachbearbeiter entsprechende Weisung haben :) Aber vernünftige Richter könnten schon pro Autofahrer entscheiden, weil Gewohnheit immer wieder ein positives Argument bei Gericht ist. Zumal es js offenbar die Jahre vorher, sofern nicht umgeschildert, dort keine Gefährdung gegeben hat, die eine Geschwindigkeitsbegrenzung erforderlich machte. Man muss nicht alles so hinnehmen, was wider dem gesunden Menschverstand ist. Spätestens der Richter muss sauber begründen können, dass mit dieser Massnahme an diesem Tag die Sicherheit der Schüler über der finanziellen Einnahmemöglichkeit stand. Denn das ist, bei allen Zweifeln :) , immer noch die Vorraussetzung für so eine Massnahme. Und da die Schilder, so wie Du beschriebst, extrem spät und zum Teil verdeckt aufgestellt waren, sehe ich mit dem Hintergrund der Gewohnheit kaum eine Erhöhung der Sicherheit an diesem Tag durch die Beschilderung. Also kann eher der Vorsatz des Kassierens angenommen werden. Für einen durchschnittlichen Anwalt sollten diese Argumente reichen, bei einem unvoreingenommenen Richter das Bussgeldverfahren abzuschmettern. Aber wenn man nix versucht, kann man auch nichts erreichen. Außer die Tatsache, dass sich die Beamten in ihrem Tun bestätigt fühlen, solange es keiner Ihnen sagt, dass nicht in Ordnung ist, was sie tun. mfg falo

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 9. September 2007 um 21:29
    • #18

    Hallo Ganz ehrlich in erster Linie geht es ums abkassieren,.................vielleicht,dann um die allgemeine Verkehrssicherheit. Hier könnte ich zig Beispiele bringen............aber es geht ums liebe Geld. Mir ist aufgefallen,doch wo Schulen,Kindergärten,Tempo 30 Zonen sind wird erst auf Druck der Öffnetlichkeit Radar-Messungen durchgeführt.Aber an Hauptverkehrsstrassen wo ein starkter Verkehrsstrom an zutreffen ist,doch wird kontrolliert,warum.............hier kann man wesenlich mehr Temposünder erfassen. Habe mir mal erlaubt auf dem Gehsteig mit meinenr BMW RT zu parken(Ohne Behinderung für Fussgänger usw.) Das Ergebnis ein Ticket,dann mache ich die Frage gestellt: Mit meinem Motorrad blockiere ich ein ganzen Parkplatz für ein Auto. Das Ergebnis schreibe ich lieber nicht: Fazit ein gesundes Miteinander gibt es nicht,nein man möchte ein Gegeneinander Leider Grüsse von Jacky

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