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Tankstellenbeurteilung

  • Michael65
  • 27. April 2017 um 17:47
  • Michael65
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    • 27. April 2017 um 17:47
    • #1

    Hallo Gemeinde. Aus gegebenem Anlass habe ich mich gefragt, ob es irgendwo die Möglichkeit gibt, Lob oder Kritik zu Tankstellen abzugeben. Anlässlich einer Ostertour habe ich in Wilnsdorf-Rudersdorf an einer Tankstelle getankt und hatte einen Betrag von EUR 11,85 zu zahlen. Als ich zur Kasse kam, meinte der Typ hinterm Tresen, dass sie einen Mindestumsatz von EUR 15,00 hätten. Ich fragte ihn daraufhin "Und was machen wir jetzt? Mein Tank ist nun einmal nicht größer." Er erwiderte unfreundlich "Na ja, weil Ostern ist". Ich fahre jetzt seit 1987 Motorrad aber so etwas habe ich noch nicht erlebt. Erstens glaube ich nicht, dass so etwas überhaupt zulässig ist und zweitens müsste es dann ja wohl wenigstens deutlich irgendwo angeschrieben sein. Das war aber nicht der Fall. Wie seht Ihr das? Ist Euch schon einmal etwas Ähnliches passiert? Kann man irgendwo vor solchen Typen und Tankstellen warnen? Ich freue mich auf Eure Rückmeldungen. DLzG, Michael65

  • Zuelli
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    • 27. April 2017 um 18:47
    • #2

    :negative: Nein. So etwas hab ich noch nie gehört! Bei Zapfsäulen steht öfter dran: Mindestentnahme 2 Liter. Aber Mindestumsatz? Das geht gar nicht.

  • Zuelli
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    • 27. April 2017 um 18:50
    • #3

    Schau mal bei clever-tanken.de Vielleicht ist die Tanke ja dabei. Dort kann man ein Feedback geben.

  • Strolch
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    • 27. April 2017 um 19:19
    • #4

    Wolltest Du zufällig mit Karte zahlen? ;)

  • sirlonn
    Gast
    • 27. April 2017 um 20:29
    • #5

    also das habe ich noch nicht erlebt. Kartenzahlung ab 10€ ist ja öfter mal. aber Mindestumsatz habe ich noch nicht gehört.

  • quan
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    • 27. April 2017 um 20:59
    • #6

    Also darauf wäre ich garantiert nicht eingegangen. Die 2l lass ich mir noch eingehen, aber das ist ne Frechheit, zumindest, wenns nicht deutlich angeschrieben ist. Hätte nur das bezahlt, was an der Säule stand, wenn er es nicht akzeptiert hätt ich halt ne Visitenkarte dagelassen, dann hätte er das ja als Rechnug nachschicken können ;)

  • hirschi58
    Gast
    • 27. April 2017 um 21:31
    • #7

    Auf so etwas hätte ich gar nicht reagiert. Der hätte von mir die 11 Euro quetsch bekommen und fertig. Was will er machen ? Anzeigen? Erschießen? Is doch lachhaft " Mindestumsatz" Seit wann kann so ein Tankstellenfuzie vorschreiben was man kaufen muss :negative: .

  • Gelöschter Benutzer
    Gast
    • 27. April 2017 um 23:18
    • #8

    [quote quote=492376]Wolltest Du zufällig mit Karte zahlen? ;-)

    Zitat [/quote] War auch mein erster Gedanke B-) Bei uns gibt es eine freie Tankstelle, die nehmen nur EC-Karten, keine Kreditkarten :good: Wenn die Abends zusperren, setzt die Shell den Spritpreis um 20 - 25 Cent rauf :negative:

  • Heiner
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    • 28. April 2017 um 07:17
    • #9

    quote=492397 Das kann unsere Shell Tanke auch, Abends schießt der Benzinpreis Sh(n)ell nach oben. :negative:

  • Strolch
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    • 28. April 2017 um 07:42
    • #10

    Bei Barzahlung wäre der Tankwart jedenfalls schön doof, irgendwelche Mindestbeträge festzulegen. Denn an 2 Flaschen Cola verdient der ja mehr als an 30-40 Liter Benzin. Bei Kartenzahlung wäre es hingegen 1. legal und 2. völlig legitim Mindestbeträge festzulegen, da für den Tankwart dieser Service nicht für umme ist. Im Gegenteil, bei lediglich 11,85 fürs Tanken legt er dann vermutlich noch drauf. Die großen Tankstellenbetreiber deckeln sowas natürlich mit reichlich Umsatz. Das Geld verdient so ein typischer Shop aber überwiegend durch den Verkauf von Vodka, Brötchen, Kaffee und Co. Anders sieht es bei ländlichen Tankstellen aus. Dort ist die Tanke gleichzeitig Dorfkneipe und der Spritumsatz stimmt immer. ;)

  • susi
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    • 28. April 2017 um 08:22
    • #11

    Haha, das ist ja wohl der Hit in Tüten Ich dacht' erst, das war vielleicht am 1. April gewesen, aber Ostern war dieses Jahr erst zwei Wochen später. Wirklich unverschämt.... :negative:

    Etwas Grünes braucht der Mensch!

    Orientierung ist, wenn man trotzdem ankommt...

  • Michael65
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    • 28. April 2017 um 17:59
    • #12

    Hallo Leute. Vielen Dank für die zahlreichen Rückmeldungen. Werde ich mir jetzt mal in Ruhe ansehen. Übrigens war von der Art der Zahlung noch gar nicht die Rede. Der Typ hat mich gleich beim Reinkommen angeknurrt. Da konnte er noch nicht wissen, ob ich bar oder mit Karte zahlen will. Habe ich vielleicht ein Kartengesicht? Muss ich mal drüber nachdenken.... NEIN! Außderdem meine ich, dass es wohl legitim sein kann, wenn man für Kartenzahlung einen Mindestumsatz vorschreibt. In dem Fall sollte aber dann auch deutlich darauf hingewiesen werden. Es war jedoch nirgends ein entsprechender Hinweis zu erkennen. Ich habe dann aber schließlich mit EC-Karte bezahlt, hätte aber auch bar zahlen können. Ein entsprechender, freundlicher Hinweis hätte dann genügt. Der Hinweis mit clever-tanken.de ist gut. Werde mich dort einmal umsehen. Euch Allen nochmals vielen Dank. DLzG, Michael65

  • wmueller
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    • 2. Mai 2017 um 09:39
    • #13

    Da wir nur lesen und nichts hören, nehmen wir die Bemerkung als Einladung zu einem Gespräch. Und uff jeden Topp haben wir 'nen Deckel. "Jooh, dacht ick mir. Ich brauche noch eine Zündkerze und 'nen Kerzenstecker." Das war einmal Standardsortiment bei einer Tankstelle, wobei Kerzenstecker für Motorräder (die waren am aussterben) auch schon sehr selten angeboten wurden. Heute kann man da seinen Spaß selbst in Fachgeschäften haben. "Eine Zündkerze?" "Fahren sie Motorrad?" Nein, mein Bordcomputer sagt: daß ich eine für den Zylinder Nummer zwei brauche. Hat er leider nicht im Lager gehabt. So einen Ersatzschlauch kann man auf Reisen auch gebrauchen. Vielleicht hat er zufällig ein Knickventilaufsatz im Sortiment, das bräuchte ich gelegentlich. Bei Esso besteht die Option sich über deren Luftservice diesetwegen bemerkbar zu machen, bei Shell brauchen wir dann einen Kompressor, der ja im Verhältnis zu der Benutzungsgebühr auf Dauer günstiger ist, jedenfalls muß man den auch noch gut und nicht störend an das Motorrad anbauen können. Im Ergebnis hat der Kollege dann den Auftrag sein Sortiment zum Erreichen des Mindestumsatzes passend zu erweitern. Ach, Bowdenzüge oder vielleicht nur Nippel würde ich auch gerne erwerben. 'Nen schönen Tach wünsche ich noch.

  • Guzzist
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    • 2. Mai 2017 um 09:51
    • #14

    Mindestumsatz oder andere extra Gebühren schließt das Kleingedruckte im Vertrag zwischen Karteninstitut und Akzeptanzstelle aus. Eine Beschwerde beim Institut kann dazu führen, daß die Akzeptanzstelle ihren Vertrag verliert. Vertragsverlust = Umsatzverlust. Solch engstirniges Verhalten scheint es nur in Deutschland zu geben... :wacko:

    ...nichts ist unmöglich ;)

  • colok
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    • 2. Mai 2017 um 12:04
    • #15

    Passt ja gut zur derzeitigen Diskussion über die Abschaffung von Bargeld.Auch wen der "500"er weg ist glaube ich nicht das sich dies fortsetzt.Probleme gabes bei Beträgen auch unter 10.00E (Barzahl..,Kanister für Rasenmähersprit) noch nie.

    "Was juckt´s die d.Eiche...."

  • gehaufreisen
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    • 2. Mai 2017 um 13:25
    • #16

    Hallo Michael65, es gibt nur eine Tankstelle in Rudersdorf und diese hat an den Zapfsäulen dran stehen, dass bei Bezahlung mit ec-Karte ein Mindestumsatz von 15 Euro gilt. Die Barzahlung betrifft das nicht. Der Hintergrund hierfür ist, dass diese Tankstelle die sichere PIN-Variante der ec-Kartenzahlung hat und dadurch auch höhere Gebühren anfallen als beim Lastschriftverfahren. Zur weiteren Aufklärung was jedermann im www nachlesen kann: Da für Geschäftsinhaber der bargeldlose Zahlungsverkehr immer mit zusätzlichem Aufwand und Kosten verbunden ist, lassen viele – insbesondere kleinere – Händler Kartenzahlung gar nicht oder erst ab einer bestimmten Summe zu. „Das ist erlaubt“, so Rechtsanwalt Nierenz, „denn es besteht keine allgemeine Pflicht, Kartenzahlung zu akzeptieren.“ Der Händler kann daher durch seine Geschäftsbedingungen bestimmen, ob er Karten nimmt, welche und ab welchem Betrag. Sollte der Händler an der Kasse die Zahlung mit der beworbenen Karte doch ablehnen, ist dies sein „übergeordnetes Recht“. Hier greift das „Prinzip der Vertragsfreiheit“. Dies gilt in bestimmten Situationen für Karten genauso wie für das gesetzliche Zahlungsmittel Bargeld. So kann sich der Händler beispielsweise weigern, einen 500-Euro-Schein anzunehmen. Das Prinzip der Vertragsfreiheit überlagert insoweit also das öffentliche Recht, wonach jedermann verpflichtet ist, Zahlungen mit Euro-Banknoten als ordnungsgemäße Erfüllung einer Verbindlichkeit zu akzeptieren.

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