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REIFENFREIGABEN DER HERSTELLER

  • dj2
  • 9. Februar 2020 um 12:05
  • KI-Zusammenfassung
  • Mittels künstlicher Intelligenz generierte Zusammenfassung

    Heading

    In der Diskussion zu Reifenfreigaben der Hersteller geht es um die Rechtslage, praktische Erfahrungen, Kosten und offene Fragen rund um TÜV/ABE, Eintragungspflichten und regionale Unterschiede. Es wird auf neue oder geänderte Regelungen ab 2024/2025 hingewiesen, deren praktische Umsetzung uneinheitlich bewertet wird. Offizielle Klarheit durch Gesetzgeber wird vermisst; verschiedene Quellen liefern teils widersprüchliche Einschätzungen, während Praxiserfahrungen aus Werkstätten und Abnahmen regionale Unterschiede deutlich machen.

    • Kernpunkte zur Rechtslage und Praxis
    • Es gibt Hinweise auf neue oder geänderte Regelungen ab 2024/2025, die Reifenfreigaben betreffen; Prüfer/TÜV könnten deren Umsetzung beeinflussen.
    • Veröffentlichte Quellen (z. B. BVDM, Motorrad-Online) thematisieren unterschiedliche Auswirkungen auf Motorradfahrer; der TÜV-Süd wird in einem Beitrag als Akteur erwähnt, der Veränderungen vorantreibt.
    • In der Praxis prüfen Prüfer oft nur das, was in der Fahrzeugzulassung steht; abweichende Reifengrößen können zu Eintragungspflichten oder Abnahmeproblemen führen.
    • EU-Typgenehmigung vs nationale Zulassung (ABE) beeinflussen, ob Freigaben nötig sind oder nicht; Debatte, ob Freigaben des Herstellers noch ausreichend sind oder eine zusätzliche Begutachtung nötig ist.
    • Herstellerfreigaben vs Service Information: Es gibt Unterschiede in der Praxis, ob Freigaben noch ausreichen oder ein Teilegutachten/ Begutachtung nach §19 StVZO nötig ist; die Handhabung variiert.
    • Reifenbindung (Fabrikatsbindung) und Umrüstungen: Im EU-Raum gibt es Unterschiede zwischen EG-Typgenehmigung und nationaler Zulassung; teils gelten Beschränkungen, andere Modelle erlauben freiere Kombinationen, aber es besteht Uneinigkeit über aktuellen Status dieser Bindungen.
    • Kosten- und Aufwandfaktoren: Häufige Hinweise auf Eintragungskosten, Zeitaufwand (oft mehrere Stunden) und regionale Unterschiede; Diskussion, ob Änderungen eher als Kosten für Prüforganisationen wahrgenommen werden.
    • Offene Fragen (aus Sicht der Diskussion): Welche konkreten Fälle betreffen welche Fahrzeugtypen (EU-Typgenehmigt vs nationale Zulassung)? Welche Rolle spielen Zoll- vs Messangaben (metrisch vs Zoll) in den Papieren? Welche Nachweise reichen tatsächlich (Nur Herstellerfreigabe, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Service Information, oder Begutachtung nach § 19 StVZO)? Wie wirkt sich das auf Oldtimer/ABE-Fahrzeuge aus?
    • Verlauf der Debatte: Viele Beiträge zeigen Unsicherheit und Gegenargumente; einige fordern offizielle Klärung durch Gesetzgeber bzw. BMVI, andere berichten von Frustrationen über Kosten und Bürokratie. Es wird auf weitere Quellen verwiesen und eine Fortsetzung der Debatte angekündigt.
    • Beispiele aus der Diskussion
    • Zweigleisige Herausforderungen bei identischen Maschinenmodellen mit unterschiedlichen Reifengrößen im Schein (Front- vs. Heckdimensionen) und die Frage, ob diese außerhalb der Zulassung liegen dürfen.
    • Berichte über Missverständnisse oder Fehler beim Reifenwechsel (z. B. Anpassungen auf neue Regelungen) und Lösungen durch Werkstätten; Kosten oft teilweise vom Hersteller bzw. Haus getragen.
    • Eintragungsprozesse werden verschieden gehandhabt: einfache Abnahme ( ca. 40–70 EUR) plus Eintragungskosten oder längere Probefahrten mit zusätzlichen Kosten.
    • Unterschiedliche Erfahrungen mit Kundendienst und Härtefällen bei der Korrektur von Reifenfreigaben; teils positives Kulanzverhalten, teils Frustration über Kosten oder Verzögerungen.
    • Offene Fragen und Unsicherheiten
    • Wie genau die neuen Regelungen praktisch angewendet werden und welche konkreten Situationen betroffen sind.
    • Welche Kosten realistisch zu erwarten sind (Ausnahmefälle, Probefahrt, Eintragungskosten) und regionale Unterschiede.
    • Umgang mit Abweichungen bei Dimensionen oder Profielen, insbesondere wenn die Zulassung nur eingeschränkte Abweichungen zulässt.
    • Ob Herstellerfreigaben in bestimmten Fällen weiterhin relevant sind, wenn die Größen in der Zulassung enthalten sind.
    • Zentrale Eindrücke
    • Die Lage ist uneinheitlich und regional unterschiedlich; klare, allgemeingültige Praxis fehlt.
    • Verlässliche Informationen aus offiziellen Stellen fehlen bislang uneinheitlich; Publikationen liefern verschiedene Perspektiven, aber keine endgültige Einigung.
    • Hinweis auf bisherige Diskussionstendenzen
    • Eine Petition gegen Herstellerfreigaben ohne TÜV-Eintragung wurde genannt, mit dem Ziel, möglichst viele Unterzeichner zu gewinnen, um neue Regulierungen zu verhindern oder zu lockern.
    • Praxisberichte aus Werkstätten berichten von kurzen Eintragungswegen bis hin zu längeren Abnahmeprozessen und regional unterschiedlichen Gebühren, wobei teils Kostenübernahmen durch Werkstätten erwähnt werden.

    Zuletzt erstellt: 7. März 2026 um 18:31 Hinweis: KI kann Fehler machen. Die Zusammenfassung kann unvollständig oder nicht korrekt sein. Zwischenzeitlich können zudem neuere Antworten vorliegen, die den Inhalt beeinflussen würden. Es kann daher später eine aktualisierte Neuzusammenfassung folgen. Bitte lies zur Sicherheit das Thema vollständig.

  • dj2
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    • 9. Februar 2020 um 12:05
    • #1

    Hallo - zu dem bekannten/ärgerlichen (EU-) Thema gibt's es nun eine Petition:

    Bitte so viele wie möglich die Petition unterzeichen& im Bekannten/Biker-Kreisen kommunizieren - sonst haben wir bald noch mehr unsinnige Regeln/Auflagen für unsere Bikes !

    REIFENFREIGABEN DER HERSTELLER OHNE TÜV-EINTRAGUNG:

    Petition unterschreiben..

  • mjt
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    • 9. Februar 2020 um 12:19
    • #2

    Ich hab mir die Änderung bei der Dekra eintragen lassen. Kostete 15,- und war ne Angelegenheit von 10min.

    @StandGasHeizer 414072_5.png

  • Kurven_Racer
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    • 9. Februar 2020 um 13:49
    • #3

    Es muß das geltende Eu Recht umgesetzt werden ,das hat nichts mit TÜV und co zu tun.

    Und genau deshalb ist diese Petition nutzlos .

    Und wer richtig lesen kann / hat , wird feststellen das gerade die Eu Regelung viel

    positives in Bezug auf Motorradreifen gebracht hat .

  • RoDo
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    • 9. Februar 2020 um 15:03
    • #4

    wen trifft die TÜV Eintragung?

    Ich denke mal 5 bis 10 Prozent der Moped und Autofahrer. Es trifft nur diejenigen die ihre Reifengröße oder breite verändern wollen. Und wer Änderungen am Fahrzeug vornimmt muß halt zum TÜV und es abnehmen lassen. Ob das ein Spiegel ohne ABE oder EG Nummer ist oder die Änderung der Reifengröße. Haltet den Ball flach.😎

  • mjt
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    • 9. Februar 2020 um 15:07
    • #5
    Zitat von RoDo

    wen trifft die TÜV Eintragung?

    Ich denke mal 5 bis 10 Prozent der Moped und Autofahrer. Es trifft nur diejenigen die ihre Reifengröße oder breite verändern wollen. Und wer Änderungen am Fahrzeug vornimmt muß halt zum TÜV und es abnehmen lassen. Ob das ein Spiegel ohne ABE oder EG Nummer ist oder die Änderung der Reifengröße. Haltet den Ball flach.😎

    Nicht nur. Bei Motorrädern älterer Baujahre gab es 'Reifenfabrikatsbindungen'. Nachfolgende Reifentypen wurden durch die Hersteller geprüft und in Reifenfreigaben zusammengefasst, so dass man auch moderne Reifen fahren durfte, wenn ein Fabrikat nicht mehr hergestellt wurde. Und genau das soll jetzt nicht mehr zulässig sein.

    @StandGasHeizer 414072_5.png

  • RoDo
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    • 9. Februar 2020 um 15:10
    • #6
    Zitat von RoDo

    wen trifft die TÜV Eintragung?

    Ich denke mal 5 bis 10 Prozent der Moped und Autofahrer. Es trifft nur diejenigen die ihre Reifengröße oder breite verändern wollen. Und wer Änderungen am Fahrzeug vornimmt muß halt zum TÜV und es abnehmen lassen. Ob das ein Spiegel ohne ABE oder EG Nummer ist oder die Änderung der Reifengröße. Haltet den Ball flach.😎

  • RoDo
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    • 9. Februar 2020 um 15:11
    • #7

    aber nur wenn sich Größe und Breite ändern.

  • mjt
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    • 9. Februar 2020 um 15:48
    • #8
    Zitat von RoDo

    aber nur wenn sich Größe und Breite ändern.

    Nein, auch bei gleichen Dimensionen.

    Bei meiner GSX-R1000 von 2001 war der Metzeler M1 eingetragen. Dieser wird nicht mehr hergestellt. Durch die Freigabe des Reifenherstellers, durfte man auch den Nachfolger M3 oder M5 fahren. Das ist nach den neuen Auflagen nicht mehr zulässig und muß eingetragen werden.

    @StandGasHeizer 414072_5.png

  • Kurven_Racer
    Gast
    • 9. Februar 2020 um 16:52
    • #9

    seit anno tuc gibts keine Reifenbindung mehr , dank,EU die das wegen Wettbewerbsverzerrung gekippt hatte .

    ich hab meine daher austragen lassen Erstzulassung 1983

    Solange die Größe und der Lastindex gleich oder höherwertig sind ist das uninteressant .

    Was willst denn sonst fahren wenn’s nix mehr gibt , ist doch voll unlogisch und käme einem Fahrverbot gleich ...

  • Thor63
    Gast
    • 14. Februar 2020 um 08:43
    • #10

    https://www.1000ps.de/businessnews-3…-motorradreifen

  • KaTi1290
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    • 14. Februar 2020 um 08:49
    • #11

    Ich bin grad ein wenig froh, dass in meinen Papieren gar kein Reifen eingetragen ist ....

  • falo
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    • 14. Februar 2020 um 09:31
    • #12
    Zitat von KaTi1290

    Ich bin grad ein wenig froh, dass in meinen Papieren gar kein Reifen eingetragen ist ....

    Falsche Schlußfolgerung!

    Es gibt sehr wohl eine Eintragung. Und zwar unter Ziffer 15.1. und 15.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

    Und nur um die geht es auch bei diesem ganzen Sackstand, der seit ca. einem halben Jahr die Branche beästigt.

    Wenn Du eine andere Reifengröße als unter Ziffer 15.1 und 15.2 aufziehen möchtest, reicht aktuell nicht mehr die Reifenfreigabe der Hersteller. Es muss nun eine TÜV-Abnahme (oder andere Prüfunternehmen) für die abweichende Reifendimension erfolgen.

    aufklärende Grüße

    vom falo

  • Thor63
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    • 14. Februar 2020 um 09:37
    • #13
    Zitat von KaTi1290

    Ich bin grad ein wenig froh, dass in meinen Papieren gar kein Reifen eingetragen ist ....

    Fährst Du dann auf der Felge?

  • falo
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    • 14. Februar 2020 um 09:38
    • #14
    Zitat von mjt

    Nein, auch bei gleichen Dimensionen.

    Bei meiner GSX-R1000 von 2001 war der Metzeler M1 eingetragen. Dieser wird nicht mehr hergestellt. Durch die Freigabe des Reifenherstellers, durfte man auch den Nachfolger M3 oder M5 fahren. Das ist nach den neuen Auflagen nicht mehr zulässig und muß eingetragen werden.

    Micha, ist das wirklich so? Hast Du da eine belastbare Quelle zum Nachlesen? (Und sagt jetzt nicht "Dein TÜV" :) )

    Meines Wissens bezieht sich die TÜV-Offensive (die dann zur Vorschrift geworden ist) lediglich um die Dimensionen und nicht um die Profile.

    Aber ich weiß ja auch nicht alles :)

    halbwissende Grüße

    vom falo

  • Thor63
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    • 14. Februar 2020 um 10:04
    • #15

    Die Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird von der Zulassungsstelle ausgedruckt und sollte (hat abe nicht immer) die Daten aus der EU-Übereinstimmungsbescheinigung (oft auch COC-Papier genennt) wiederspiegeln.

    Bei älteren Fahrzeugen gibt es häufig nur einen KFZ-Brief.

    Hier findet man die Informationen zu freigegebenen Reifengrößen z.B. so:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen. Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.

  • KaTi1290
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    • 14. Februar 2020 um 10:17
    • #16
    Zitat von falo

    Falsche Schlußfolgerung!

    Es gibt sehr wohl eine Eintragung. Und zwar unter Ziffer 15.1. und 15.2 in der Zulassungsbescheinigung Teil 1.

    Und nur um die geht es auch bei diesem ganzen Sackstand, der seit ca. einem halben die Branche beästigt.

    Wenn Du eine andere Reifengröße als unter Ziffer 15.1 und 15.2 aufziehen möchtest, reicht aktuell nicht mehr die Reifenfreigabe der Hersteller. Es muss nun eine TÜV-Abnahme (oder andere Prüfunternehmen) für die abweichende Reifendimension erfolgen.

    aufklärende Grüße

    vom falo

    Alles anzeigen

    Natürlich muss ich mich an Größe und Geschwindigkeitsindex halten... und gaaaannz wichtig!! TL🙄 würde auch nie Rollerreifen fahren wollen...

    Einmal editiert, zuletzt von KaTi1290 (14. Februar 2020 um 10:30)

  • Thor63
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    • 14. Februar 2020 um 10:24
    • #17

    Die Regelung sind auf der Website des Bundesverkehrsministerium nachzulesen.

    Hier steht auch:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.

    Damit sollte klar sein, dass mjt weiterhin die Nachfolgemodelle fahren darf, solange die oben stehenden Parameter von dem Reifen eingehalten werden!

  • falo
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    • 14. Februar 2020 um 11:13
    • #18

    Bernhard, Danke.

    Sowas offizielles hab ich (mit vermutlich falschen Stichworten) gesucht.

    mehrwissende Grüße

    vom falo

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    • 14. Februar 2020 um 11:37
    • #19

    das ist echt ein leidiges Thema... auch speziell mit neuen Reifen für ältere Motorräder...

    meine kb2 hat 16" Felgen, da ist die Auswahl an passenden Reifen schon sehr übersichtlich... aktuelle Profile gibts gar nicht mehr in der Grösse... hatte auch schon überlegt auf 17" umzurüsten... aber wer weiss was für Bedenken der TÜV da dann wieder hat...

    was lange fährt fährt endlich gut...

  • Thor63
    Gast
    • 14. Februar 2020 um 11:51
    • #20

    Das Problem hatte ich bei der Suzuki GSX 1100 F auch. Einige haben auf die 17" Felgen der Bandit umgerüstet, aber der Aufwand und die Kosten standen in keinem Verhältnis zum Wert des Motorrad's.

  • Kurven_Racer
    Gast
    • 14. Februar 2020 um 12:43
    • #21

    Falscher als bei 1000 Ps kann man das nicht wiedergeben :thumbup:

    Andere Reifengrößen müssen eingetragen werden , na und ?

    Ist bei PKW schon immer so und von wegen geprüfte Reifen.

    Alle Reifen sind bauartgeprüft und unterleigen einer festgelegten Norm .

    Lest offizielle Quellen dazu und keine " Zeitungs tippsler " die eh nur von einander abschreiben ..........

    Und dann immer schön unterscheiden was ihr fahrt

    Fahrzeuge mit einer EU-Typgenehmigung

    oder ein Fahrzeug mit einer nationalen Zulassung

    Die Unterschiede sind teilweise groß .

  • mjt
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    • 14. Februar 2020 um 14:30
    • #22
    Zitat von falo

    Micha, ist das wirklich so? Hast Du da eine belastbare Quelle zum Nachlesen? (Und sagt jetzt nicht "Dein TÜV" :) )

    Meines Wissens bezieht sich die TÜV-Offensive (die dann zur Vorschrift geworden ist) lediglich um die Dimensionen und nicht um die Profile.

    Aber ich weiß ja auch nicht alles :)

    halbwissende Grüße

    vom falo

    Das wurde mir bei der Eintragung der Reifengröße so dargelegt.

    @StandGasHeizer 414072_5.png

  • mjt
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    • 14. Februar 2020 um 14:32
    • #23
    Zitat von Thor63

    Die Regelung sind auf der Website des Bundesverkehrsministerium nachzulesen.

    Hier steht auch:

    Der Inhalt kann nicht angezeigt werden, da du keine Berechtigung hast, diesen Inhalt zu sehen.

    Damit sollte klar sein, dass mjt weiterhin die Nachfolgemodelle fahren darf, solange die oben stehenden Parameter von dem Reifen eingehalten werden!

    Gut zu wissen, ich hatte andere Information bzgl. der Eintragungen und Nachfolgereifen.

    Aber das Bike, auf das sich meine Info bezog, ist schon länger nicht mehr in meinem Besitz.

    @StandGasHeizer 414072_5.png

  • Thor63
    Gast
    • 15. Februar 2020 um 11:37
    • #24

    In der aktellen Motorrad hat 05/2020 schreibt Rolf Henniges auf Seite 75 einen Kommentar zu dem Thema.

    Was ich nicht wusste, das der TÜV gegen die die bisherige Regelung geklagt hat und damit den Stein ins Rollen gebracht hat!

    Das hat nichts mit technischen bzw. Sicherheitsbedenken zu tun, sondern hier gehts ums Geld von uns Motorradfahrern!

    Wer glaubt das ein TÜV-Prüfer auf der kurzen Runde im Hof die Eignung der Reifen besser beurteilen kann als der professionelle Testfahrer der Reifenhersteller, der glaubt auch noch an den Osterhasen!

    Meine Reaktion darauf wird sein, dass meine Fahrzeuge allsamt zukünfitg nur noch von andern Prüforganisationen geprüft werden und ich den TÜV meide!

  • mjt
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    • 15. Februar 2020 um 12:30
    • #25

    Gute Entscheidung. Ich bin schon seit Jahren nur noch bei der KÜS oder Dekra.

    @StandGasHeizer 414072_5.png

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