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Tagesfahrten in Bayern ab 20.04.2020

  • extrasahne
  • 20. April 2020 um 14:08
  • extrasahne
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    • 20. April 2020 um 14:08
    • #1

    Hallo an Alle, die mit derzeitiger Regelung zur Einschränkung individueller Freiheit, wie z.B.das Fahren einer kleinen Rundtour, nicht einverstanden sind.:thumbdown: Diese ist ja immer noch verboten, eine Ordnungswidrigkeit sei es! Ich finde, das ist unlogisch und widerspricht in dieser Unlogik dem Grundgesetz. Das Argument, beim Unfall öffentlichen Dienst in Anspruch zu nehmen, ist an den Haaren herbeigezogen. Was meint die Community und was können wir unternehmen? Ich hätte Lust, mich von der Polizei anhalten zu lassen und gegen die Ordnungswidrigkeit zu klagen.

    Gruß Dieter;(:P

  • Chiemgauerin
    Gast
    • 20. April 2020 um 14:17
    • #2

    Hallo Dieter,

    ich habe letztens nachgelesen in einer Veröffentlichung der Staatskanzlei und dort hieß es, Motorradfahren sei nicht verboten, aber auch nicht erwünscht. Läuft das nun schon unter "Ordnungswidrigkeit"? Das ist die Frage. Ich bin mit einem Polizisten verheiratet und er ist der Meinung, dass man durchaus fahren könne unter Berücksichtigung der Regeln und des Versammlungsverbotes..….LG, Heidi

  • dawiggal
    Gast
    • 20. April 2020 um 14:29
    • #3

    Hallo Heidi,

    wo hast Du das nachgelesen? Ob es erwünscht ost oder nicht...

    Ich finde Solofahrten sollten möglich sein. An die Abstände hält sich doch mittlerweile eh jeder.

    Könnte das dein Mann nicht "Wasserdicht" abklären?

    VG Ludwig

  • Chiemgauerin
    Gast
    • 20. April 2020 um 14:31
    • #4

    Hallo Ludwig,

    ich frag ihn nochmal, welchen Passus er mir da vorgelesen hat!

    VG

    Heidi

  • rudiratlos
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    • 20. April 2020 um 14:36
    • #5

    Hallo Dieter ,

    Das ist eine gute Idee , ich würde sofort mitmachen .

    Wohne aber im Norden .

    (Schon gut , dass König Markus nur in Bayern regiert )

    ***Das Argument, beim Unfall öffentlichen Dienst in Anspruch zu nehmen***

    ...hatte , meiner Meinung nach , anfänglich seine Berechtigung , weil niemand wusste ob und wie schnell das Gesundheitssystem an seine Grenzen kommt .

    Bei der Entwicklung der Zahlen (mit seltenen Ausnahmen im Bundesgebiet) und unter Berücksichtigung , dass mittlerweile Kliniken Kurzarbeit anmelden , ist es , spätestens seit dieser Woche, nicht nur „an den Haaren herbeigezogen“, sondern schlichtweg falsch.

    Gruß

    Rudi

    (Bin gespannt , wie es mit deiner Idee weiter geht )

  • extrasahne
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    • 20. April 2020 um 14:51
    • #6

    Hallo Heidi,

    schön, das Du das evt.klähren kannst. Ich wurde von der Tel.Zentrale der bayerischen Regierung an die Tel.Nr.089-122220 verwiesen. Dort bekam ich die o.a.Info.

    Gruß Dieter

  • akki
    Gast
    • 20. April 2020 um 14:58
    • #7

    die aktuelle Situation ist, dass in Bayern immer noch eine Ausgangsbeschränkung herrscht (wer will, kann die Regelungen hier gerne nachlesen: KLICK)

    Das "Problem" ist wohl in den meisten Fällen der "triftige Grund", die Wohnung zu verlassen.

    Andererseits gibt es genügend Spielraum - wie der für jeden aussieht, muss man dann selber entscheiden.

    Für uns in NRW gilt lediglich ein "Kontaktverbot" - ihr wollt in Bayern gar nicht wissen, was in der Eifel & Co los ist ;)

    So unsinnig es auch ist - eine einheitliche Regelung fehlt allerdings. Da kocht halt jedes Bundesland ein eigenes Süppchen.

  • dawiggal
    Gast
    • 20. April 2020 um 15:09
    • #8

    Tja, die Ausgangsbeschränkung tut uns Bayern sehr weh... König Markus macht es sich da etwas einfach.

    Vielleicht sollten wir in sein Vorzimmer einige Mail´s senden :)

  • Thor63
    Gast
    • 20. April 2020 um 15:37
    • #9

    @Chiemgauerin

    Hallo Heidi, daran das selbst Dein Mann das anders interpretiert zeigt schon wie schlecht das Ganze kommentiert ist.

    Hier die offizielle Antwort aus der FAQ-Liste des Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

    Zitat

    Spritztouren mit dem PKW oder dem Motorrad sind nicht erlaubt. Nehmen Sie Rücksicht auf Ihre Mitmenschen und stellen Sie eigene Interessen zurück! Die Lage ist ernst! Es geht um die Gesundheit und das Leben einer Vielzahl von Menschen!

  • heini19
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    • 21. April 2020 um 00:15
    • #10

    Das kann man, glaube ich, alles schon bei

    Bitte bleibt zu Hause!

    nachlesen.

    Es sei mir auch hier der Hinweis gestattet, dass es nicht um das Verbot von Motorradfahrten geht sondern um die Kontaktvermeidung.

    Das Argument der Einschränkung von Grundrechten trifft zwar zu, dürfte aber - noch - verhältnismäßig sein.

    Problematisch ist überdies, dass quasi die Gewaltenteilung ausgehebelt wird. Auch im Föderalismus darf ein Gesetz (vom Parlament beschlossen) bei entsprechendem Gesetzesvorbehalt Regelungen treffen, auch solche , die die Ausübung von Grundrechten regeln (ggf. auch teilweise beschränken). Hier aber regiert letztlich die Verwaltung aufgrund von Verordnungen.

    Ich halte das zwar unter Rechtsstaatsgesichtspunkten für fragwürdig, aber in der Sache für berechtigt, fahre derzeit nicht und möchte auch an alle anderen appellieren mal ganz tief in sich zu gehen und dann eine verantwortungsvolle Entscheidung zu treffen. ich könnte auch noch mehr schreiben; dazu ist mir nur die Zeit zu schade. Wer mag, kann das Thema an anderer Stelle üppigst nachlesen.

    Macht´s das Richtige

    Einmal editiert, zuletzt von heini19 (21. April 2020 um 00:29) aus folgendem Grund: Rechtschreibfehler-Korrektur, sonst nix

  • Ruhri63
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    • 21. April 2020 um 08:01
    • #11

    Ich denke, heini19 hat schon die richtigem Formulierungen getroffen, vor allem die Verantwortung. Es ist überall nachzulesen und zu -hören, daß wir nach Möglichkeit zuhause bleiben sollen. Dazu zählt für mich eben auch, in diesen Wochen Spaßfahrten nicht zu machen, sowohl alleine, als auch mit anderen.

    Ein weiterer Punkt: wenn jetzt sich alles aufs Moped schwingen und vor allem am Wochenende wieder in Horden durch die Gegend kacheln, was macht das für einen Eindruck bei anderen? Dann kann schon der Gedanke aufkommen, "die Motorradfahrer wieder, machen, was sie wollen". Die Befürworter des Fahrens in diesen Zeiten geben als Begründung die eigene Freiheit an, die Ablehner den Schutz der Gemeinschaft. Den Unterschied kann man erkennen.

    Die eigene persönliche Freiheit hört da auf, wo sie zum Schaden der Allgemeinheit auf Biegen und Brechen durchgesetzt werden soll. heini19´s Appell, mal tief in sich zu gehen, ist aus meiner Sicht das richtige.

    Was immer Ihr tut, bleibt gesund.

    Albernheit ist eine Lockerungsübung für´s Gehirn.

  • Thor63
    Gast
    • 21. April 2020 um 08:14
    • #12

    Hier ging es darum ob in BAYERN das Motorrad fahren seit dem 20.04 wieder erlaubt ist!

    Ob ich fahre oder nicht entscheide ich (und vermutlich alle Anderen in diesem Forum) selbst!

    Ihr habt doch in "Bitte bleibt zu Hause!" alle Eure Meinungen schon erschöpfend kund getan, da brauchen wir nicht nochmal einen Thread dafür.

  • SixtyOne
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    • 21. April 2020 um 08:34
    • #13

    Also, wenn ich einen verzweifelten Bayer mit Moped auf dem Anhänger oder wie letztes WE auf dem Hoherodskopf beim abladen sehe bekomme ich schon ein bisschen Mitleid und hoffe für ihn das er wieder unbescholten "über die Grenze kommt" - sonst war's ein teurer Ausflug.

    Ich als Hesse finde das dass Verhältnismäßigkeitsprinzip eine gute Sache ist und von den meisten Bundeländern sehr gut angewendet wird. Wenn sich die Situation verschärfen sollte, habe ich auch kein Problem mit Verboten und Beschränkungen.

    Da haben die Bayern mit "Kini Söder" leider einen Überfoda.

    „Freiheit ist das Recht, anderen zu sagen, was sie nicht hören wollen.“

    George Orwell (*25.Juni 1903; †21. Januar 1950)

  • extrasahne
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    • 21. April 2020 um 15:26
    • #14

    Hallo Alfred, grüß mir den Hoherodskopf, da hab ich auf der Herchenhainer Höhe (richtig geschrieben?) Ski gelernt und bin in Herbstein aufgwachsen, bis es mich dann nach BY verschlagen hat. Ich glaube, nächste Woche fahr ich hier eine vorsichtige Runde. Lt.dieser Verkündung §5.7 darf ich das doch? Oder?

    https://www.verkuendung-bayern.de/files/baymbl/2…bl-2020-205.pdf

    Mal schaun, was die Heidi bei ihrem sicher gut informierten Mann (Polizeibeamter) rausbekommt. Ich hoffe, sie meldet sich bald, danke.

    Dieter

  • Chiemgauerin
    Gast
    • 21. April 2020 um 15:32
    • #15

    Ich hab ihn falsch verstanden - Motorradfahren zum Spaß ist in Bayern immer noch untersagt, lediglich Versorgungsfahrten, Wege zu Arbeit ect. sind erlaubt.

    Tut mir leid, das ich das so unreflektiert weitergequakt habe, da hab ich nur mit einem Ohr zugehört.

    Wahrscheinlich war da der Wunsch Vater des Gequakes, denn ich stehe gerade so kurz davor, mir selbst wieder ein Moped zu kaufen und mit der "feschen Katz" will ich natürlich raus und sie dann nicht nur in der Garage bewundern.....

  • extrasahne
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    • 21. April 2020 um 15:36
    • #16

    Aber Heidi,

    mit dem Motorrad fahren ist doch SPORT!!! Was sagst Du denn dann zum §5.7?

    Gruß Dieter

  • dawiggal
    Gast
    • 21. April 2020 um 15:36
    • #17

    Dieter, lese ich das richtig dass wir lt. diesem Blatt ab 04. Mai wieder aufs bike dürfen?

  • Chiemgauerin
    Gast
    • 21. April 2020 um 15:38
    • #18
    Zitat von extrasahne

    Aber Heidi,

    mit dem Motorrad fahren ist doch SPORT!!! Was sagst Du denn dann zum §5.7?

    Gruß Dieter

    Na ja, lieber Dieter, das mit dem Sport....ich weiß nicht *kopfkratz*

  • dawiggal
    Gast
    • 21. April 2020 um 15:39
    • #19

    Es ist Sport... und vor allem Ausgleich für die Seele :)

  • extrasahne
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    • 21. April 2020 um 16:21
    • #20

    Nein Ludwig, nicht ab 04.Mai! Diese Notbekanntmachung gilt ab 20.April lt.§ 10!

  • rudiratlos
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    • 21. April 2020 um 17:50
    • #21

    Wenn das noch länger so weiter geht steht zu befürchte , spätestens Himmelfahrt/Pfingsten , dass einige Biker aus Bayern heimlich „rüber machen“ und Asyl in anderen Bundesländern , wegen unzumutbarer Grausamkeit im Herkunftsland , beantragen.

  • Thor63
    Gast
    • 21. April 2020 um 18:46
    • #22

    Gibt's Begrüßungsgeld :?: :/

  • akki
    Gast
    • 21. April 2020 um 19:41
    • #23

    NRW gewährt Mopedasyl.

    Und durch Heinsberg kann man (wenn man denn wirklich will..) auch durchfahren.

    Bitte jeder nur 1 Moped :S

  • rudiratlos
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    • 21. April 2020 um 19:46
    • #24

    Bernhard @Thor63 ... für dich muss es ja besonders schlimm sein ... nagelneues Moped und dann Fahrverbot ......

    Hast dich zwischenzeitlich schon mal in der Garage für n paar Minuten auf die neue 1250er gesetzt ?


    Kein Begrüßungsgeld ! 🙄

    Stattdessen 14 Tage Quarantäne .... mit Helm, auf Moped, auf Straße 😉

  • Chiemgauerin
    Gast
    • 22. April 2020 um 07:38
    • #25
    Zitat von akki

    NRW gewährt Mopedasyl.

    Und durch Heinsberg kann man (wenn man denn wirklich will..) auch durchfahren.

    Bitte jeder nur 1 Moped :S

    Lieber Axel, Heinsberg wurde doch in Eurer Ecke auch vor Corona schon irgendwie als "geht gar nicht" angesehen, oder? Ich kann nicht mitreden, da ich im diametral anderen Eck Deutschlands wohne, aber jemand aus AC hat das einmal beiläufig erwähnt.....:saint:

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