Für alle, die vorhaben nach Frankreich zu reisen:
Nach zahlreichen von der Regierung angesetzten Experimenten und Bemühungen des französischen Motorradfahrerverbands sind Staudurchfahrten für Motorräder in Frankreich seit Januar 2025 legal...
Neues Gesetz in Frankreich für Motorräder & Roller: Freie Fahrt durch den Stau – in Frankreich
Nach zahlreichen von der Regierung angesetzten Experimenten und Bemühungen des französischen Motorradfahrerverbands sind Staudurchfahrten für Motorräder in…
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Voraussetzungen für die legale Staudurchfahrt mit Motorrädern und Rollern in Frankreich:
- Die Staudurchfahrung ist nur für motorisierte Zwei- und Dreiräder mit einer maximalen Breite von einem Meter legal.
- Die Staudurchfahrung ist nur auf Autobahnen und Straßen mit zwei Fahrbahnen erlaubt, die durch einen Mittelstreifen getrennt sind und jeweils mindestens zwei Fahrspuren haben.
- Die dort erlaubte Höchstgeschwindigkeit muss mindestens 70 km/h betragen.
Folgendes muss bei der Staudurchfahrt in Frankreich beachtet werden:
- Der Stau muss zwischen den beiden Fahrstreifen durchfahren werden, die sich auf den beiden am weitesten links gelegenen Fahrspuren einer Fahrbahn befinden.
- Bei stehendem Verkehr (auch wenn das nur eine Spur betrifft) beträgt die Höchstgeschwindigkeit 30 km/h. Wenn der übrige Verkehr langsam fährt, beträgt die Höchstgeschwindigkeit 50 km/h.
- Keine der Fahrspuren darf im Bau oder ganz oder teilweise mit Schnee oder Eis bedeckt sein.
- Bevor der Fahrer zwischen den Fahrspuren fährt, warnt er andere Verkehrsteilnehmer vor seiner Absicht.
- Es ist in "Zwischenspuren" verboten, ein anderes Fahrzeug in "Zwischenspuren" zu überholen.
- Der Fahrer, der den Stau zwischen den regulären Fahrspuren durchfährt, muss auf eine der beiden Spuren zurückkehren, sobald sich der Verkehrsfluss normalisiert. Das ist der Fall, sobald auf einer der beiden Fahrspuren mindestens 50 km/h gefahren wird.