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So lange geben die Motorrad-Hersteller Garantie (Stand März 2025)

  • Red Lady
  • 14. März 2025 um 08:00
  • KI-Zusammenfassung
  • Mittels künstlicher Intelligenz generierte Zusammenfassung

    Zusammenfassung des Threads

    Der Thread sammelt aktuelle Infos zu Motorrad-Garantie und Gewährleistung (Stand März 2025) und teilt Erfahrungen mit Garantiefällen und Kulanz. Ausgangspunkt ist eine längere Liste von Herstellern und ihren Garantie-/Gewährleistungsfristen. Die Community berichtet gemischte Erfahrungen: bei manchen Modellen liefen Garantien problemfrei, bei anderen gab es Kulanzstreitigkeiten oder Ablehnungen. Zentrale Diskussionspunkte sind der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung, Voraussetzungen für Kulanz, Einfluss von Wartung durch autorisierte Werkstätten und Originalteilen sowie die Praxis bei Nachrüstungen oder Teilenersatz außerhalb des Händlernetzes.

    Wichtigste Konzepte

    • Garantie vs. Gewährleistung: Beide Regelwerke unterscheiden sich in Rechten, Zeitraum und Abwicklung. Ansprechpartner, Nachbesserung und Teile-Regelungen variieren je nach Art (Garantie oder gesetzliche Gewährleistung).
    • Kulanz: Oft eine freiwillige Leistung des Herstellers/Anbieters; hängt stark von Einhaltung der Wartungsvorgaben, Teilenqualität und Einbau durch autorisierte Werkstätten ab. Eine Kostenübernahme ist nicht garantiert.
    • Wartung und Originalteile: Viele Marken verlängern Garantien/Serviceleistungen oder ermöglichen Kulanz nur bei regelmäßiger Wartung durch autorisierte Werkstätten und Verwendung von Originalteilen.
    • Nachrüstungen und Eintragung: Nachgerüstete Teile können Kulanz bzw. Garantie beeinflussen; Eintragungspflichten (ABE/Ausnahme) können Versicherungen betreffen und den Kulanzumfang begrenzen.
    • Ersatzfahrzeug: In vielen Fällen nicht garantiert; hängt von Vertragsbedingungen und Einzelfall ab.
    • Haftung für Versäumnisse der Wartung: Wer Wartungspläne ignoriert oder Gutachten ergibt, kann Ansprüche verlieren oder eingeschränkt bekommen.

    Marken- und Modellüberblick (Stand März 2025)

    • Honda: Neueres Konzept SAWA (Service Activated Warranty) verlängert die gesetzliche Gewährleistung von zwei Jahren bis zu maximal sechs Jahren, sofern Wartung bei autorisiertem Partner erfolgt und Originalteile verwendet werden. Die erweiterte Garantie ist fahrzeuggebunden und gilt auch für junge Gebrauchte.
    • MV Agusta: Fünfjährige Werksgarantie für bestimmte Modelle; darunter Enduro Veloce, F3 Competizione und Ottantesimo-Kollektion (ab 2023/2024). Dazu wurde eine automatische Verlängerung für Käufer der genannten Modelle bekanntgegeben.
    • Indian / Polaris: Generell fünf Jahre Garantie; Scout und FTR sind teils mit zwei Jahren Garantie startseitig beschrieben. Wartung muss über zugelassene Polaris/Indian Werkstätten erfolgen; bei Nicht-Wartung können zwei Jahre Garantie plus ein Jahr Gewährleistung gelten.
    • Ducati: Zwei Jahre Garantie; Berichte über langanhaltende Kulanz bei bestimmten Teilen (Beispiel: Tankgeber) mit zwei-/dreißjährigen Kulanzfenstern – Details modellabhängig.
    • Honda (weiterer Kontext): Diskussion um die Bedeutung von Wartungspflichten und Originalteilen für den erweiterten Garantiezeitraum; teilweise klar formulierte Regelungen in Bezug auf SAWA.
    • Zero: Fünf Jahre Garantie inklusive Akku (ab Baujahr 2024).
    • Suzuki: Ein konkretes Beispiel schilderte eine nach Garantieende aufgetretene Kostenproblematik; generelle Erfahrungen schwanken je nach Händler/Werkstatt.
    • Andere Marken (Beispiele):
    • BMW: Allgemein positive Erfahrungen mit Kulanz, insbesondere bei regelmäßiger Wartung über autorisierte Werkstätten.
    • Harley-Davidson, Kawasaki, Yamaha, Aprilia, Benelli, GasGas, KTM, Husqvarna, Ducati, Indian, MV Agusta, Suzuki u. a.: Viele berichten von zwei bis vier Jahren Garantie/Februar–Jahresfristen; Kulanzfälle variieren stark je Modell, Händlernetz und Wartungshistorie.
    • Allgemein beobachtete Trends: Bereits nach Ablauf der Garantie werden Kulanz- oder Nachlässe weniger häufig zugesichert; gute Erfahrungen hängen oft davon ab, ob Wartung konsequent beim Vertragspartner erfolgt und Originalteile verwendet wurden.

    Offene Fragen / Diskussionspunkte

    • Wie wirken sich Nachrüstungen oder externe Umbauten auf Garantie/ Kulanz aus, besonders bei sicherheitsrelevanten Bauteilen?
    • Welche konkreten Nachweise der Wartung sind erforderlich, um Kulanz oder Garantieverlängerungen zu erhalten?
    • In welchen Fällen lohnt sich der Aufwand/Kostenvergleich, um Kulanz zu beantragen?
    • Wie stark unterscheiden sich Gewährleistung und Garantie in der Praxis bei Defekten nach der Erstzulassung?
    • Welche Rolle spielen Versicherungen bzw. Zusatzversicherungen (Reparaturkostenversicherung) bei der Abwicklung?

    Hinweise zur Verlässlichkeit der Informationen

    • Die dargestellten Angaben spiegeln Erfahrungen aus dem Thread wider (Stand März–April 2025) und enthalten sowohl bestätigte Aussagen als auch Einzelfallberichte. Unterschiede je nach Modell, Region, Händlernetz und Wartungshistorie sind normal.
    • In einigen Fällen wurden Händler- oder Markeninitiativen (z. B. Honda SAWA, MV Agusta-Partnerprogramme) explizit genannt; Details können modell- und jahrgangsabhängig variieren.
    • Es wurden vereinzelt Beispielfälle zu Kulanzentscheidungen genannt, die positive oder negative Ergebnisse zeigten; pauschale Aussagen über alle Modelle einer Marke sollten vermieden werden.

    Zuletzt erstellt: 7. März 2026 um 13:09 Hinweis: KI kann Fehler machen. Die Zusammenfassung kann unvollständig oder nicht korrekt sein. Zwischenzeitlich können zudem neuere Antworten vorliegen, die den Inhalt beeinflussen würden. Es kann daher später eine aktualisierte Neuzusammenfassung folgen. Bitte lies zur Sicherheit das Thema vollständig.

  • Red Lady
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    • 14. März 2025 um 08:00
    • #1

    Welche Erfahrungen habt Ihr mit Euren Motorrädern im Falle eines Garantiefalls erlebt? Mich würde interessieren, ob das alles reibungslos lief und ob es auch Kulanzfälle gab. Ich selbst habe mit zwei Vorgängern meiner Red Lady sehr gute Erfahrungen gemacht, obwohl ich keine Garantie oder Gewährleistung mehr hatte. Wie ist es bei Euch gelaufen? Sind Euch lange Garantiezeiten wichtig?

    Übersicht Garantie und Gewährleistung Motorräder : So lange geben die Motorrad-Hersteller Garantie
    Einige Motorrad-Hersteller bieten Garantien über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Zumindest bezüglich der Laufzeit. Eine aktuelle Übersicht über die…
    www.motorradonline.de
    • Aprilia: 2 Jahre Garantie
    • Benelli: 2 Jahre Gewährleistung
    • Betamotor: 2 Jahre Garantie
    • BMW: 3 Jahre Gewährleistung, 5 Jahre Garantie für Akkus
    • Brixton: 2 Jahre Garantie
    • CFMoto: 4 Jahre Garantie
    • Ducati: 2 Jahre Garantie
    • Energica: 2 Jahre Garantie
    • Fantic: 2 Jahre Garantie
    • GasGas: 2 Jahre Garantie
    • Harley-Davidson: 4 Jahre Garantie
    • Honda: 2 Jahre Garantie
    • Hyosung: 2 Jahre Gewährleistung
    • Husqvarna: 2 bis 4 Jahre Garantie (4 Jahre für die Zweizylinder-Modelle, abhängig vom Werkstatt-Service bei autorisierten Husqvarna-Partnern)
    • Indian: 5 Jahre Garantie (Scout und FTR: 2 Jahre Garantie)
    • Kawasaki: 4 Jahre Garantie
    • KSR Motors: 2 Jahre Garantie
    • KTM: 2 bis 4 Jahre Garantie (je nach Modell und abhängig vom Werkstatt-Service bei autorisierten KTM-Partnern)
    • Mash: 3 Jahre Garantie
    • Moto Guzzi: 2 Jahre Garantie
    • Moto Morini: 3 Jahre Garantie (auf ausgetauschte Ersatzteile 2 Jahre)
    • MV Agusta: 4 Jahre Garantie (ab 2023, plus unbefristete Pannenhilfe)
    • QJMotor: 3 Jahre Garantie
    • Rieju: 2 Jahre Garantie
    • Royal Enfield: 3 Jahre Garantie (inklusive Pannenhilfe)
    • Suzuki: 4 Jahre Garantie ("Suzuki Pro Garantie" in Deutschland seit 1. Juli 2023 für Motorräder und Roller ab 300 Kubik bis 80.000 Kilometer)
    • Triumph: 4 Jahre Garantie (in Deutschland und Österreich)
    • Voge: 2 Jahre Gewährleistung
    • Yamaha: 2 Jahre Garantie
    • Zero: 5 Jahre Garantie inklusive Akkus (ab Jahrgang 2024)


    Keep calm and let Karma finish it!

  • Reihen4erV
    Gast
    • 14. März 2025 um 08:32
    • #2

    Moin Maria ,

    bislang gab es keine Garantiefälle bei meinen Bikes .

    Bei der aktuellen Suzuki BJ 2022 - damals waren es noch 2 Jahre Garantie - sind jetzt die Schrauben der Vorderachse vergammelt. Diese werden nach erbrachtem Nachweis einer regelmässigen Wartung jetzt auf Kulanz getauscht.

  • B.M.W
    Gast
    • 14. März 2025 um 08:39
    • #3

    Vielleich noch ein paar Ergänzugen:

    Gewährleistung:

    • kein Recht auf ein Neuteil
    • Grundsätzlich hat der Verkäufer das Recht auf NAchbesserung. Wird das misachtet und ohne seine Freigabe anderswo eine Reparatur durchgeführt, muss er nicht dafür aufkommen
    • der kostenlose Einbau eines Teiles verlängert nich den Gwährleistungszeitraum
    • kein Recht auf Ersatzfahrzeug
    • der Anspruch mur persönlich (keine Dritten) vom Käufer gegenüber Verkäufer formuliert werden
    • wird z.B. durch ein Gutachten festgestellt, dass der Schaden erst nach Fahrzeugübergabe erfolgte, gibt es keine kostenlose Reparatur

    Garantie oder Reparaturkostenversicherung:

    • meist werden Neu- oder Austauschteile verbaut, oft mit Beteiligung des Besitzers
    • kein Recht auf Erstzfahrzeug
    • Schäden, die nach der Fahrzeugübergabe entstanden sind, werden gemäß den Bedingungen reguliert, sofern im abgedeckten Umfang.
    • die Regulierung des Schadens bedarf immer vorher der Freigabe durch den Garantiegeber oder das Versicherungsunternehmen
    • erfolgt die Reparatur kostenlos, verlägert sich dadurch weder die Garantie noch die Gewährleistung (auch nicht auf das ausgetauschte Bauteil)
  • double d
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    • 14. März 2025 um 09:13
    • #4

    Ich hatte bei keiner meiner Neumotorräder einen Garantiefall. Die liefen immer tadellos.:)

    The life is too short to ride the wrong bike:/

  • B.M.W
    Gast
    • 14. März 2025 um 09:18
    • #5

    Ja, Schiffsmotoren laufen auch sehr zuverlässig :S

  • double d
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    • 14. März 2025 um 10:20
    • #6

    Was soll ich hier mehr schreiben? Es gab nichts und da wo ich mal Kulanz gebraucht hätte (war Auto) gab mir der Händler diese nicht, weil ich nicht bei Ihm gekauft hatte. Somit sehe ich Garantie nur als "Händlerbindung" bzw. Markenbindung, die mich nicht frei entscheiden läßt, wer oder wo ich meine Fahrzeuge warten lasse.

    The life is too short to ride the wrong bike:/

  • gehtsnoch
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    • 14. März 2025 um 10:35
    • #7
    Zitat von double d

    Was soll ich hier mehr schreiben? Es gab nichts und da wo ich mal Kulanz gebraucht hätte (war Auto) gab mir der Händler diese nicht, weil ich nicht bei Ihm gekauft hatte. Somit sehe ich Garantie nur als "Händlerbindung" bzw. Markenbindung, die mich nicht frei entscheiden läßt, wer oder wo ich meine Fahrzeuge warten lasse.

    Diese Listen sind ja auch völlig nutzlos. Wichtiger ist wie ein Hersteller zu seinem Produkt steht, nachdem die Ansprüche längst verfallen sind. Da trennt sich die Spreu vom Weizen.

    Silence! I block you!

  • Mikael
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    • 14. März 2025 um 11:29
    • #8
    Zitat von gehtsnoch

    Diese Listen sind ja auch völlig nutzlos. Wichtiger ist wie ein Hersteller zu seinem Produkt steht, nachdem die Ansprüche längst verfallen sind. Da trennt sich die Spreu vom Weizen.

    So isses.

    Einen Tag nach Ablauf der Garantie, versagte der Nehmerzylinder der hydraulischen Kupplung. Ich blieb auf den Kosten sitzen und bin seitdem kein Suzuki-Freund mehr.

    Ehrenmitglied der Liga längst vergessener Comic-Figuren

  • Online
    Marc S.
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    • 14. März 2025 um 11:46
    • #9

    Die defekte Schaltarmatur (f. Blinker, Bordcomputer etc) meiner K1300S wurde anstandslos auf Kulanz durch ein Neuteil ersetzt.

    Ansonsten keine Probleme bisher.

    Inwieweit sich die Einhaltung aller Jahresinspektionen auf die Kulanz ausgewirkt hat, weiß ich allerdings nicht.

    BMW Motorrad Senger in Rüsselsheim kann ich guten Gewissens weiterempfehlen.

  • gehtsnoch
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    • 14. März 2025 um 13:56
    • #10
    Zitat von Mikael

    So isses.

    Einen Tag nach Ablauf der Garantie, versagte der Nehmerzylinder der hydraulischen Kupplung. Ich blieb auf den Kosten sitzen und bin seitdem kein Suzuki-Freund mehr.

    Es hilft auch mal den Zwergenaufstand zu proben. Nach dem 4ten Tankgeber habe ich mich per Mail in Bologna beschwert und siehe da, habe erfahren, dass Ducati auf bestimmte Teile eine 10 jährige Kulanz ab Erstzulassung hat. Etwas, dass Händlerwerkstätten anscheinend gerne verschweigen. So auch beim Tankgeber. Zwei hatte ich also unnötigerweise über die Jahre selber bezahlt. Der erste Tausch war eine Rückrufaktion. Mit dem Wissen gab es dann letztes Jahr, also im 9. Jahr nach meiner Erstzulassung, einen neuen Kühler. Der alte wurde undicht. Hat mich keinen Euro gekostet. Das fand ich beeindruckend für so ein "altes" Motorrad.

    Silence! I block you!

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